Patentwesen

Die Jade Hochschule ist eine erfinderfreundliche Hochschule. Die Rahmenbedingungen dafür sind durch eine "Patentverwertungsoffensive" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) geschaffen. 

 Kernpunkte der Offensive:

  • Erfindern soll die Anmeldung Ihrer Patente mit geringem Arbeitsaufwand ermöglicht werden.
  • Die finanziellen Risiken einer Patentanmeldung werden von Hochschule und Land getragen.
  • Für den Erfinder soll sich die Anmeldung von Patenten lohnen: Ohne jedes Risiko winken ihm 30 % der Einnahmen aus den Lizenzverträgen


Bei der Patentanmeldung müssen Sie sich nicht mit den schwer verständlichen Formulierungen des Patentrechtes oder der Vermarktung Ihrer Arbeit beschäftigen, sondern Sie können sich voll auf Ihre Erfindung konzentrieren. Gleichzeitig haben alle Hochschulmitglieder nach der Änderung des § 42 im Arbeitnehmererfindungsgesetz allerdings auch eine Verpflichtung zur Erfindungsmeldung. Dies ist besonders vor der Veröffentlichung von Entwicklungen und Neuheiten zu prüfen.

Ablauf und Fristen bei der Meldung einer Veröffentlichung oder Erfindung sind genau geregelt. Zur Orientierung ist ein modellhafter Ablauf von Erfindung, Meldung, Anmeldung und Verwertung dargestellt. Hier finden Sie auch ein Formblatt für den Meldevorgang.

Als Ansprechpartner bei Fragen zum Patentwesen steht Ihnen Thomas Lekscha, Technologietransferstelle Wilhelmshaven, zur Verfügung.


BGH-Urteil zur Mitteilungspflicht von patentrelevanten Veröffentlichungen gegenüber der Hochschule
Gemäß einer Pressemitteilung zum BGH - Urteil vom 18. September 2007 ist die Mitteilungspflicht des Hochschullehrers bei Veröffentlichung von Diensterfindungen verfassungsgemäß. [mehr]