Anerkennung Vorleistungen

Prüfungsleistungen, die an staatlich anerkannten Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland erbracht worden sind, werden von Amts wegen angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit gegeben ist. Prüfungsleistungen sind gleichwertig, wenn sie in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen den Leistungen des Online-Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen im Wesentlichen entsprechen.

Bei der Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht wurden, sind die von der Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen sowie Absprachen im Rahmen von Hochschulkooperationsvereinbarungen zu beachten.

Werden Prüfungsleistungen angerechnet, werden die Noten - soweit die Notensysteme vergleichbar sind - übernommen und in die Berechnung der Gesamtnote einbezogen.

Ein Antrag auf Anerkennung kann erst nach vollständiger Einschreibung gestellt werden. Die notwendigen Dokumente finden Online-Studierende in ihrem Lernraum.
Eine Anerkennung ist nur möglich, solange in dem entsprechenden Modul keine Prüfungsanmeldung erfolgt ist.