Stipendienmöglichkeiten

 Geld kostet es - so ein Studium. Und woher nehmen, wenn nicht stehlen, fragt sich so mancher. Als erstes fällt einem da das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) ein.
 Dass es aber noch viele andere Möglichkeiten gibt, eine Ausbildung an einer Hochschule finanziell zu unterstützen, das wissen die wenigsten. 

 So kommt es, dass jedes Jahr nicht alle Förderungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden und noch Gelder über die Hochschule zu vergeben sind.
 Um einen Einblick in das Wie und Wann des Beantragungsdschungels zu geben, soll die Übersicht auf dieser Seite eine Hilfe und Anregung sein, sich um die verschiedenen Möglichkeiten zu bemühen.
 Auch sollen hier Förderpreise erwähnt werden, die den Einstieg in das Berufsleben nicht nur in materieller Hinsicht ebnen können. 

 Nach bisheriger Erfahrung sind die Professoren grundsätzlich gerne bereit, erforderliche Beurteilungen zu schreiben. 

 Nähere Informationen gibt bei allgemeinen Stipendienmöglichkeiten das Immatrikulationsamt,  die Zentrale Studienberatung, bei auslandsbezogenen Stipendien das International Office (AkA)

Stipendien/Förderorganisationen

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Studierende, die die gesetzlichen Leistungsvoraussetzungen erfüllen, haben einen Rechtsanspruch au Ausbildungsförderung für ein der Neigung und Leistung entsprechendes Studium. Anspruchsberechtigt sind Deutsche, anerkannte heimatlose Ausländer und Asylberechtigte; andere Ausländer, insbesondere EG-Angehörige können im Einzelfall ebenfalls Förderung erhalten.

Ausführliche Informationen erhalten Sie beim Studentenwerk Oldenburg

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Bildungsfonds

- Neue Möglichkeit der Studienfinanzierung mit verdienstabhängiger Rückzahlung -

Der Bildungsfonds unterstützt qualifizierte und motivierte Studierende und Doktoranden bei der Finanzierung ihres Studiums. Entscheidend für die bundesweite Förderung ist rein die Leistung des Bewerbers, vollkommen unabhängig von sozialen Umständen. Für eine vom Bewerber selbst bestimmte Förderungsdauer werden Lebenshaltungskosten (bis zu 1.000 EUR monatlich), Studiengebühren (bis zu 100%) sowie Einmalaufwendungen (bis zu 5.000 EUR) finanzieren. Es können auch - und das ist derzeit noch einzigartig in Deutschland - Studiengänge an ausländischen Hochschulen finanziert werden.

Im Gegensatz zum Studienkredit erfolgt die Rückzahlung nach dem seit 2002 erfolgreich bewährten Modell von CareerConcept rein einkommensabhängig - es ist also kein Studienkredit, sondern eine faire, transparente und sozialverträgliche Lösung.

Weitere Infos zur Bewerbung finden Sie unter http://www.bildungsfonds.de/

Speziell für Studierenden im Hauptstudium bzw. Masterprogramm sowie Doktoranden der Fachrichtungen Ingenieurwesen und Technik bieten wir zudem eine Studienfinanzierung über den Festo Bildungsfonds an. Nähere Infos gibt's unter http://www.festo-bildungsfonds.de/.

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Cusanuswerk, Bischöfliche Studienförderung

Das Cusanuswerk fördert besonders begabte katholische deutsche Studentinnen und Studenten aller Fachrichtungen an wissenschaftlichen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen sowie Fachhochschulen. Gefördert werden alle Studiengänge vom 2. Fachsemester an bis zum 1. berufsfähigen Examen sowie Promotionen. Stipendiaten verpflichten sich zur aktiven Teilnahme an der Bildungsarbeit des Cusanuswerkes (Ferienakademien, Fachschafts-Tagungen, Graduierten-Tagungen, Jahrestreffen). 

 Vorausgesetzt werden eindeutig überdurchschnittlich intellektuelle und wissenschaftliche Begabung und eine interessierte und engagierte Persönlichkeit, die die Auseinandersetzung mit dem katholischen Glauben sucht und den eigenen Glaubensweg ernstnimmt. Die Zulassung zum Auswahlverfahren erfolgt nach Vorschlag eines Hochschullehrers, Schuldirektors, Altstipendiaten, Studentenpfarrers oder auf dem Weg der Selbstbewerbung.  

 Cusanuswerk
 Baumschulallee 5
 53115 Bonn
 Tel. (02 28) 63 14 07-08, Fax (02 28) 65 19 12,
 e-mail: Cusanuswerk[at]T-Online.de
 Internet: http://www.cusanuswerk.de/

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Dr. Dettling-Stiftung

Halbjährlich werden von der Stadt Oldenburg Stipendien der Dr. Dettling-Stiftung ausgeschrieben. Die Stipendien werden gewährt zum 1. April und zum 1. Oktober eines jeden Jahres als Unterstützung für den Abschluss des Studiums für Studierende der Universität und der Jade Hochschule, Studienort Oldenburg. 

 Folgende Kriterien müssen erfüllt sein: 

 keine Leistungen mehr nach dem BAföG, da die Förderungshöchstdauer überschritten wurde
 besondere Härtefälle (insbesondere aus familiären Gründen)
 vor dem Abschluss des Studiums stehen oder den erfolgreichen Abschluss vorbereiten
 Studienabschluss von überdurchschnittlicher Qualität
 Interessierte müssen Wohnsitz in Oldenburg haben. 

 Kontakt:
 Stadt Oldenburg / Herr Hullmann
 Tel. 0441-235-2444

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Deutschlandstipendium

Das Deutschlandstipendium fördert begabte und leistungsstarke Studierende mit monatlich je 300.- €. Die eine Hälfte stammt von Förderern aus der Wirtschaft, Stiftungen oder Privatpersonen, die andere Hälfte kommt vom Bund. Das Stipendium wird für mindestens zwei Semester ausgezahlt und höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit. Es ist rückzahlungsfrei, unabhängig vom Einkommen der Eltern und wird nicht auf das BAföG angerechnet. [mehr]

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Evangelisches Studienwerk e.V.

Haus Villigst
58239 Schwerte
Tel. (0 23 04) 75 52 13 (Bewerbungsreferat)
e-mail: info[at]evstudienwerk.de
WWW: http://www.evstudienwerk.de/

Antragsberechtigter Personenkreis:
begabte evangelische, deutsche Studierende an Hochschulen und Fachhochschulen in Deutschland, Bewerbungsgrenze: 5. Fachsemester für Hochschulen, 3. Semester für Fachhochschulen Eignungsvoraussetzungen:
überdurchschnittliche Leistungen in Schule bzw. Studium. Nachweisliches Engagement im kirchlichen, gesellschaftlichen und/oder politischen Bereich.

Art der Förderung:
monatliches Stipendium je nach wirtschaftlichen Verhältnissen bis zu DM 920,-, Büchergeld DM 150,-. Zuschüsse, keine Darlehen. Ideelle Förderung Verfahren:
Selbstbewerbung samt Gutachten. Teilnahme an einem zweistufigen Auswahlverfahren. Bewerbungsschluss jeweils der 1. März und 1. September des Jahres. (Für Promovenden 15. Juni und 15. Dezember)
Vertrauensdozent: Prof. Dr. Micha Bumlik, Erziehungswissenschaft.
Das Evangelische Studienwerk strebt eine Erhöhung des Anteils von Studierenden aus naturwiss.-technischen Fachbereichen in der Stipendiatenschaft an.

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Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.

Die Friedrich-Ebert-Stiftung ist eine politische Stiftung, die den Grundwerten der Sozialen Demokratie verpflichtet ist. Ein gerechter Zugang zu Bildungschancen ist der Friedrich-Ebert-Stiftung deswegen ein besonderes Anliegen. Gefördert werden begabte, engagierte deutsche und ausländische Studierende, die bereit sind, ihre Fähigkeiten auch in den Dienst der Gesellschaft zu stellen. Junge Menschen aus einkommensschwachen Familien und mit Migrationshintergrund werden bei der Auswahl besonders berücksichtigt. Um AbiturientInnen die Entscheidung zu einem Studium zu erleichtern, bietet die Studienförderung mit dem „Stipendium auf Probe" eine frühzeitige Unterstützung ab dem ersten Hochschulsemester an. Informationen hierzu gibt es unter: www.fes.de/erstsemester Die Bewerbung für ein Stipendium bei der Friedrich-Ebert-Stiftung kann jederzeit selbstständig eingereicht werden. Bewerbungen von FH-Studierenden sind ebenfalls willkommen.

Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.
Abt. Studienförderung
Godesberger Allee 149
53175 Bonn
Tel.: 0228/883-0
Fax: 0228/ 883-9225
stipendien(at)fes.de  
www.fes.de/studienfoerderung

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Friedrich-Naumann-Stiftung

Wissenschaftliche dienste und Begabtenförderung (WDB)
Königswinterer Str. 409
53639 Königswinter
Tel. (0 22 23) 70 13 49, Fax (0 22 23) 70 12 22
WWW: http://www.fnst.de/

Die Friedrich-Naumann-Stiftung fördert begabte deutsche und ausländische Studierende und Graduierte an den wissenschaftlichen und künstlerischen Hochschulen. Zusätzlich können sich auch deutsche Fachhochschüler bewerben.

Voraussetzung für die Aufnahme in die Förderung sind hohe wissenschaftliche, fachspezifische Begabung, charakterliche Qualitäten mit der Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen sowie politisches und gesellschaftliches Engagement aus liberaler Grundhaltung. Deutsche Studenten werden erst ab dem 2. Fachsemester gefördert. Weitere Bedingungen sind den Förderungsrichtlinien zu entnehmen.

Termine für die Bewerbung sind der 31. Mai und der 30. November.

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Hanns-Seidel-Stiftung e.V.

Die Studienförderung der Hanns-Seidel-Stiftung ist ein Begabtenförderungswerk, dessen Ziel es ist, zur Erziehung eines persönlich und wissenschaftlich qualifizierten Akademikernachwuchses beizutragen. Hochbegabte und gleichzeitig gesellschaftspolitisch engagierte Studenten werden ideell und finanziell gefördert, damit sie kritisch und konstruktiv an der Ausgestaltung unseres Rechts- und Sozialstaates im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung mitwirken.

Antragsberechtigt sind: - deutsche Studenten aller Fachrichtungen, die als ordentliche Studierende an einer Universität mit Promotionsrecht, einer Fachhochschule oder einer Hochschule für bildende Künste und Musik immatrikuliert sind.
Von der Bewerbung ausgeschlossen sind in der Regel Bewerber, die für ein Zweitstudium immatrikuliert oder älter als 32 Jahre sind. Nicht berücksichtigt werden Bewerber, die in weniger als vier (Universitäten) bzw. drei (Fachhochschulen) Fachsemestern die Höchstförderungsdauer nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erreichen.

Es sollten sich nur solche Studenten um ein Stipendium bewerben, die einerseits überdurchschnittliche Schul- und Studienleistungen vorweisen können, andererseits aktiv in politischen, kirchlichen oder sozialen Organisation mitarbeiten. Darüber hinaus sollen die Bewerber staatsbürgerliches Verantwortungsbewusstsein und politische Aufgeschlossenheit mitbringen und sich für die ziele der Hanns-Seidel-Stiftung tatkräftig einsetzen.

Die zur Antragstellung benötigten Formulare sind schriftlich bei der Studienförderung der Hanns-Seidel-Stiftung anzufordern.

Hanns-Seidel-Stiftung e.V.
- Studienförderung -
Postfach 19 08 46
Lazarettstraße 33
80636 München
Tel. (089) 12580

Alle Bewerbungen sind mit den erforderlichen Unterlagen an o.g. Anschrift zu senden. Bewerbungsschlusstermine sind für Studierende an wissenschaftlichen Hochschulen der 31. Januar und der 31. Juli; für Studierende an Fachhochschulen der 31. Mai und der 30. November; für Doktoranden: der 31. Januar, der 31. Mai und der 31. Juli.

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Hans-Böckler-Stiftung

Die Hans-Böckler-Stiftung (HBS) ist das Mitbestimmungs-, Forschungs- und Studienförderungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Zu ihren Aufgaben gehört die materielle und ideelle Förderung von Studierenden, deren Begabung durch persönliche Eignung, fachliche Qualifikation für das gewählte Studium, gewerkschaftliches oder gesellschaftliches Engagement ausgewiesen ist. Sie vergibt Stipendien für das Grundstudium und für die Promotion.

Mit ihrer Studien- und Promotionsförderung will die Hans-Böckler-Stiftung auch einen Beitrag zur Überwindung sozialer Bildungsbarrieren und Verbesserung der Chancengleichheit leisten. Antragsberechtigt sind die 16 im DGB vereinigten Industriegewerkschaften und Gewerkschaften, der DGB-Bundesvorstand, die Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung sowie ihre Förderer, über die Bewerbungen einzueichen sind.

Die materiellen Förderungsbedingungen richten sich nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft.
Anfragen können gerichtet werden an:

Hans-Böckler-Stiftung
Abteilung "Studienförderung"
Bertha-von-Suttner-Platz 1
40227 Düsseldorf.

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Heinrich-Böll-Stiftung

Das Studienwerk vergibt Stipendien an deutsche und ausländische Studierende und Graduierte nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft, Forschung und Technologie (BMBF) sowie des Auswärtigen Amtes.
BewerberInnen um ein Studienstipendium müssen an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hoch- oder Fachhochschule im Bundesgebiet immatrikuliert sein, das Grundstudium abgeschlossen haben und sich zum Zeitpunkt der Förderung noch innerhalb der entsprechenden Regelstudienzeit befinden.

BewerberInnen um ein Promotions- oder Aufbaustipendium müssen an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule im Bundesgebiet die Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion oder zu einem Aufbaustudium erworben haben bzw. als InhaberInnen eines ausländischen Hochschulabschlusses von einer Hochschule im Bundesgebiet zur Promotion oder zu einem Aufbaustudium zugelassen sein.

Termine für die Bewerbung: 1.3. und 1.9.

Heinrich-Böll-Stiftung
Rosenthaler Str. 4074
10178 Berlin

http://www.boell.de/stipendien/stipendien.html

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Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.

Die Konrad-Adenauer-Stiftung fördert überdurchschnittlich begabte Studentinnen, Studenten und Graduierte und will sie für Aufgaben im öffentlichen Leben, in Wissenschaft, Wirtschaft und internationalen Organisationen vorbereiten. Gefördert werden deutsche und ausländische Studentinnen/Studenten, die nicht älter als 32 Jahre sein sollen. Vorausgesetzt werden überdurchschnittliche Begabung, charakterliche Reife, staatsbürgerliches Verantwortungsbewusstsein und politische Aufgeschlossenheit.

Die Stipendiaten verpflichten sich zur Teilnahme an Seminaren, überdurchschnittliche Studienleistungen werden erwartet. Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach der wirtschaftlichen Lage. Alle Stipendiaten erhalten ein Büchergeld. Doktoranden und Ausländer werden in der Regel unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Lage gefördert.

Bewerbungsfristen für Studenten: 15. Januar für die Aufnahme zum Sommersemester, 1. Juli für die Aufnahme zum Wintersemester
Bewerbungsfristen für Graduierte: 30.4., 31.7. und 15.12.

Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
- Wissenschaftliche Dienste - Begabtenförderung
Rathausallee 12
53757 St. Augustin
für Studenten: (02241) 246-328
für Graduierte: (02241) 246-477
für Ausländer: (02241) 246-321
Fax-Nr.: (02241) 246-573
e-mail: zentrale-wd[at]wd.kas.de

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OLB-Stiftung

Die Stiftung der Oldenburgischen Landesbank AG in Oldenburg hat sich zum Ziel gesetzt, Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft im Geschäftsbereich der Oldenburgischen Landesbank AG zu fördern. In 2000 wurde erstmals der mit damals DM 45.000 dotierte Weser-Ems-Wissenschaftspreis ausgeschrieben. Dieser richtet sich an Absolvent/innen aller Fachbereiche der Universitäten und Fachhochschulen der Region Weser-Ems, die eine wissenschaftliche Abschlussarbeit (Diplomarbeit, Magisterarbeit, Staatsexamen oder Doktorarbeit) vorgelegt haben und deren Prüfungsverfahren bereits abgeschlossen ist. Alle Bewerbungen müssen über die betreuenden Professor/innen eingereicht werden, die von sich aus Bewerber/innen vorschlagen können und sollen.

Die Ausschreibungsunterlagen sind zu erhalten bei:

OLB-Stiftung Weser-Ems-
Wissenschaftspreis 2000
c/o Oldenburgische Landesbank AG
Postfach 2605
26016 Oldenburg

Unterlagen sind auch über OLB zu erhalten.

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Otto Benecke Stiftung e.V.

SpätaussiedlerInnen, Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge bis zum Alter von 30 Jahren, die hier ein Hochschulstudium aufnehmen oder fortsetzen wollen, und SpätausiedlerInnen sowie Kontingentflüchtlinge bis 50 Jahre, die im Herkunftsland eine Hochschulausbildung abgeschlosen haben, können durch Integrationshilfen der Otto Benecke Stiftung e.V. gefördert werden. Nähere Bedingungen sind zu erfragen bei der zuständigen Leitstelle:

Villacher Str. 14
70469 Stuttgart
Tel. (07 11) 13 53 26-0

oder bei der Bonner Geschäftsstelle:
Postfach 26 01 54
53153 Bonn
Tel. (02 28) 81 63-0

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Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB) Gemeinnützige Gesellschaft mbH

-Aufstiegsstipendium-
Lievelingsweg 102 - 104
53119 Bonn
E -Mail: vannahl@aufstiegsstipendium.info
Telefon: 0228 / 62 93 142
Telefax: 0228 / 62 93 140

Das 'Aufstiegsstipendium' des Bundesministeriums für Bildung und Forschung startete im Juli 2008. Bis Ende 2009 können bis zu 1.500 Stipendiaten aufgenommen werden. Eine neues Auswahlverfahren beginnt im Mai 2009.

Das neue Stipendienprogramm unterstützt Berufserfahrene bei der weiteren Qualifizierung durch ein Studium. Gefördert wird sowohl ein Vollzeitstudium als auch ein berufsbegleitendes Studium. Voraussetzungen sind eine abgeschlossene Berufsausbildung, eine Berufspraxis von mindestens zwei Jahren sowie der Nachweis der besonderen beruflichen Leistungsfähigkeit. Eine Bewerbung erfolgt in der Regel vor Beginn eines Studiums. Für bereits Studierende ist eine Bewerbung bis zum Ende des zweiten Semesters möglich. Eine formale Altersgrenze besteht nicht.

Die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung ist vom Bundesbildungsministerium mit der Durchführung des Stipendienprogramms beauftragt. Informationen zum Aufstiegsstipendium finden Sie auf den Seiten des BMBF unter www.aufstieg-durch-bildung.info sowie auf den Seiten der SBB unter www.aufstiegsstipendium.info.

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Stiftung der Deutschen Wirtschaft - Studienförderwerk Klaus Murmann

Breite Str. 29
10178 Berlin
e-mail: sdw[at]sdw.org
WWW: http://www.sdw.org/

Die Stiftung der Deutschen Wirtschaft verfolgt das Ziel, vielversprechende junge Menschen auf Führungspositionen in der unternehmerischen Wirtschaft oder in anderen gesellschaftlichen Bereichen vorzubereiten. Sie unterstützt ihre Stipendiaten daher nicht nur materiell durch die Vergabe von Stipendien, sondern auch ideell durch ein breit angelegtes extra-curriculares Angebot mit Seminaren, Kolloquien und Ferienakademien. Jeder Stipendiat ist überdies einer Stipendiatengruppe zugeordnet, die am Hochschulort eigene Aktivitäten entfaltet.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung ist neben überdurchschnittlichen Fachleistungen die erkennbare Bereitschaft des Bewerbers, über das eigene Fachgebiet hinauszuschauen und sich gesellschaftlich zu engagieren.

Bewerbungen von Universitätsstudenten sind maximal bis zum vierten Semester möglich und erfolgen grundsätzlich über einen Vertrauensdozenten der Stiftung

Prof. Dr. Rolf-Dieter Reineke
Fachhochschule Ludwigshafen
Donnersbergweg 1
67059 Ludwigshafen
Fax (06 21) 5 95 31 19)

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Stipendienlotse des BMBF

In der Stipendien-Datenbank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung befindet sich ein großes Angebot an Förderungsmaßnahmen. http://www.stipendienlotse.de

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Studienstiftung des deutschen Volkes

Die Studienstiftung des deutschen Volkes hat sich zum Ziel gesetzt, die Hochschulbildung junger Menschen zu fördern, deren hohe wissenschaftliche oder künstlerische Begabung und deren charakterliche Haltung besondere Leistungen im Dienste der Allgemeinheit erwarten lassen. Ein Antrag auf Förderung kann nicht von der Studentin bzw. vom Studenten selbst, sondern nur von einer Lehrkraft der Hochschule gestellt werden. Vorschläge werden jederzeit angenommen.

Die Bewerberin bzw. der Bewerber wird dann zu zwei ausführlichen Gesprächen oder einem Auswahlseminar eingeladen. Bei der Auswahl spielt die wirtschaftliche Lage der Bewerberin/des Bewerbers keine Rolle. Voraussetzungen sind lediglich die Erwartungen hoher Begabung und die Forderung, ihr/sein Können in den Dienst der Allgemeinheit zu stellen. Das Grundstipendium wird elternabhängig in Anlehnung an BAföG berechnet.

Studienstiftung des deutschen Volkes e.V.
Mirbachstraße 7
53173 Bonn
Tel. (02 28) 82 09 60

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