Prüfungsordnungen
Die Rahmenbedingungen für ein Studium sind in Prüfungsordnungen rechtsverbindlich geregelt. Die Prüfungsordnung eines Studiengangs setzt sich zusammen aus dem Allgemeinen Teil (Teil A) und dem besonderen Teil (Teil B). Teil A regelt die Inhalte, die an der Jade Hochschule über alle Fachbereiche für alle Studiengänge gleichermaßen gelten. Teil B regelt die jeweiligen studiengangsspezifischen Vorgaben.
Viele Ordnungen sind hier als sog. "nichtamtliche Lesefassung" veröffentlicht. Wenn Ordnungen geändert werden, aber das Grundgerüst erhalten bleibt, wird nicht die gesamte Ordnung geändert. Es wird eine Änderungsordnung verfasst, welche nur die zu ändernden Passagen beschreibt.
Damit die Ordnungen lesbar bleiben, werden die Änderungen nach Genehmigung in das Grundgerüst eingepflegt.
Für offizielle Verwendungen, wie zum Beispiel eine (Re-) Akkreditierung, sind die amtlichen Fassungen aus dem Verkündungsblatt zu verwenden.
Hinweis zum Corona-Virus:
Beschluss des Präsidiums über Ausnahmeregelungen zu den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen
Allgemeine Teile (Teil A)
- Bachelorstudiengänge
aus 2016 i.d.F. vom 09. Januar 2018, VkBl. 95/2018 vom 02. Februar 2018
für besondere Teile ab dem WiSe 2016/17
English translation of Examination regulations (section A)
- Bachelorstudiengänge
aus 2004 i.d.F. vom 22. Oktober 2014, VkBl. 56/2014 vom 24. November 2014
- Masterstudiengänge
aus 2017 vom 04. Juli 2017, VkBl. 90/2017 vom 08. August 2017
für besondere Teile ab dem WiSe 2017/18
English translation of Examination regulations (section A) - Masterstudiengänge
aus 2005 i.d.F. vom 22. Oktober 2014, VkBl. 56/2014 vom 24. November 2014
Besondere Teile (Teil B)
zuletzt bearbeitet am 28. November 2019