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Senatsbeauftragte
Der Senat kann Beauftragte zur Wahrnehmung besonderer Aufgaben bestellen. Senatsbeauftragte, deren Aufgabe eine regelmäßige Tätigkeit in nicht unerheblichem Umfang erfordert, können durch Beschluss des Präsidiums von einem Teil ihrer dienstlichen Aufgaben in der Hochschule unter Beachtung der Bestimmungen der LVVO freigestellt werden.
Dies gilt auch für Beauftragte, die auf Grund gesetzlicher Bestimmungen zu bestellen sind:
- Gleichstellungsbeauftragte_r
- Beauftragte_r zur Wahrnehmung der Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen
Eine Übersicht aller Beauftragten an der Jade Hochschule erhalten Sie in der Team-Info