Unfallmeldeverfahren
Was ist geschehen?
Arbeitsunfall ohne Arztbesuch (Bagatellunfall)
Als Bagatellunfall werden „Unfälle ohne Arztbesuch“ bezeichnet. Es ist nicht mit einer Arbeitsunfähigkeit oder Beschädigung/Verlust eines Hilfsmittels (Brille, Hörgeräte, Insulinpumpe etc. (§ 31 SGB VII Abs. 1 „Hilfsmittel“) zu rechnen. „Unfälle ohne Arztbesuch“ müssen mit dem Formular „Verbandbuch – persönliche Unfallmeldung“ dokumentiert werden.
Bagatellunfälle (z.B. kleine Schnittverletzungen o.ä.) können möglicherweise schwere Erkrankungen (wie z.B. eine Blutvergiftung) nach sich ziehen. Bei Wiedererkrankungen aufgrund eines Arbeitsunfalls muss generell der D-Arzt (Durchgangsarzt) aufgesucht und eine Unfallanzeige erstellt werden.
Studierende | Beamtinnen/Beamte | Tarifbeschäftigte |
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Unfall ohne Arztbesuch (Bagatellunfall)
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Dienstunfall/Arbeitsunfähigkeit/Beschädigtes Hilfsmittel
Es handelt sich um einen Arbeitsunfall, die versicherte Personen infolge der versicherten Tätigkeit erleiden und der zu einer Arbeitsunfähigkeit oder Beschädigung/Verlust eines Hilfsmittels (Brille, Hörgeräte, Insulinpumpe etc. (§ 31 SGB VII Abs. 1 „Hilfsmittel“)) führt.
Studierende | Beamtinnen/Beamte | Tarifbeschäftigte |
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Dienstunfall/Arbeitsunfähigkeit/Beschädigtes Hilfsmittel | ||
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Wegeunfall
Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte/Versicherte auf dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden. Versichert sind auch Umwege, die zum Beispiel nötig werden,
- um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen,
- bei Fahrgemeinschaften,
- bei Umleitungen,
- weil der Arbeitsplatz über einen längeren Weg schneller und sicherer erreicht werden kann.
(Quelle: http://www.dguv.de)
Studierende | Beamtinnen/Beamte | Tarifbeschäftigte |
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Wegeunfall | ||
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Zuständige Unfallversicherung
Studierende und Tarifbeschäftigte der Jade Hochschule sind gesetzlich unfallversichert durch die
Landesunfallkasse Niedersachsen
Am Mittelfelde 169
30519 Hannover
Telefon (0511) 87 07-0
https://www.lukn.de/