Naturschutz: eine Aufgabe von Staat und Gesellschaft

Der Naturschutz ist seit der Mitte des 19. Jahrhunderts gewachsen als eine soziale Bewegung. Sie wird getragen von naturbegeisterten Menschen aus allen Teilen der Bevölkerung. Eine wesentliche Säule bildet das naturkundliche Forschen und Entdecken - jenseits der akademischen Disziplinen. Schon frühzeitig, spätestestens seit Anfang des 20. Jahrhunderts nahm der Staat die Ziele der Bewegung auf. Naturschutz wurde zu einem öffentlichen Arbeitsfeld, das zunehmend auch gesetzlich geregelt wurde. 

1935 beschloß der Reichstag das erste in ganz Deutschland geltende Reichsnaturschutzgesetz. Der Naturschutz wurde auf zwei Säulen gestellt: eine hauptamtliche und eine ehrenamtliche. Die Naturschutzstellen mit den Naturschutzbeauftragten wurden ehrenamtlich aus der Bevölkerung besetzt und bestimmten im wesentlichen die Inhalte der konkreten Naturschutzaktivitäten. 

Die Umweltbewegung der 1970er Jahre bewirkte auch im Naturschutz eine hohe Dynamik; das Aufgabenfeld weitete sich aus. Neue Studiengänge wie Ökologie oder Landschaftsökologie, Landschafts- und Umweltplanung wurden angeboten. Bürgerinitiativen untermauerten die hohe gesellschaftliche Bedeutung des neuen Politikfeldes. 

Die modernen Naturschutzgesetze der 1970er Jahre führten einerseits zu einer Professionalisierung, andererseits zu einer Stärkung der Naturschutzorganisationen. Der einzelne, ehrenamtlich engagierte Naturschützer dagegen verlor allmählich an politischem Einfluß. Diese Verschiebungen haben dem Naturschutz heute ein deutlich anderes Erscheinungsbild gegeben. 

Das Netzwerk Naturschutzgeschichte dokumentiert und erforscht die organisatorischen und soziokulturellen Entwicklungen im breiten Spektrum der Akteure des Oldenburger Landes. Lebenswege der Naturschützerinnen und Naturschützer, ihre Motivationen und Leistungen sind in Biografien zusammengefaßt.