Höhenverstellbare Schreibtische

Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) bezuschusst den Erwerb von elektrisch höhenverstellbaren Schreibtischen am Arbeitsplatz. Das bedeutet die jeweilige Abteilung bezahlt die Kosten für einen normalen Tisch, das BGM die Differenz zu dem elektrischen Tisch.


Beispiel: Der normale Tisch kostet 400 Euro, der elektrische 650 Euro, so übernimmt das BGM die Differenz von 250 Euro.


Haben Sie Bedarf an so einem Tisch, sprechen Sie mit Ihrer Abteilungsleitung. Gibt die Abteilungsleitung das ok, können Sie einen formlosen Antrag auf einen höhenverstellbaren Schreibtisch als Email an Petra Ducci-Eiklenborg stellen. Der Beschaffungsauftrag muss ebenfalls an Frau Ducci-Eiklenborg weitergeleitet werden.


Bitte beachten Sie hierbei auch die Dienstvereinbarung zu elektrisch höhenverstellbaren Schreibtischen.

Gegebenenfalls kann Ihr jetziger Schreibtisch aufgerüstet werden. Diese Kostenkalkulation muss im Vorfeld von Ihnen getätigt werden.