Senat

Für die Gäste/die Hochschulöffentlichkeit werden die Senatssitzungen auf der Webseite übertragen. Bei Fragen melden Sie sich bitte in der Gremiengeschäftsstelle (tina.lueken@jade-hs.de)

 

Der Senat ist gem. § 41 NHG das einzige hochschulöffentlich tagende Organ auf zentraler Ebene und tagt in der Regel einmal im Monat.

Der Senat richtet gem. § 5 Abs. 4 und 5 der Grundordnung ständige Kommissionen ein, er kann bei Bedarf außer den in § 5 Abs. 4 und 5 genannten ständigen Kommissionen insbesondere zur Vorbereitung seiner Entscheidungen und Stellungnahmen weitere Senatskommissionen einsetzen. 

Aufgaben des Senats (§ 41 NHG)

  1. Der Senat beschließt die Ordnungen der Hochschule, soweit diese Zuständigkeit nicht nach diesem Gesetz oder der Grundordnung der Fakultät oder einem anderen Organ zugewiesen ist. Für fakultätsübergreifende Studiengänge kann er Prüfungsordnungen beschließen. Er beschließt die Grundordnung und ihre Änderungen mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder. Die Grundordnung und ihre Änderungen bedürfen der Genehmigung.
     
  2. Der Senat beschließt die Entwicklungsplanung nach § 1 Abs. 3 Satz 2, die Grundlage für die Zielvereinbarung ist, sowie den Gleichstellungsplan mit konkreten Ziel- und Zeitvorgaben im Einvernehmen mit dem Präsidium. Er nimmt zu allen Selbstverwaltungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung Stellung, insbesondere zur Errichtung, Änderung und Aufhebung von Fakultäten sowie zur Einführung, wesentlichen Änderung und Schließung von Studiengängen. Das Präsidium ist in allen Angelegenheiten der Selbstverwaltung in seiner Entscheidungszuständigkeit dem Senat rechenschaftspflichtig. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen im Sinne von § 17 Abs. 2 Satz 1.
     
  3. Der Senat hat gegenüber dem Präsidium ein umfassendes Informationsrecht. Ihm ist rechtzeitig vor einem Beschluss über den Wirtschaftsplan und vor Abschluss einer Zielvereinbarung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
     
  4. Dem Senat gehören 13 Mitglieder mit Stimmrecht an. Nach Maßgabe der Grundordnung können dem Senat in einer Hochschule
    1. mit bis zu 100 Planstellen für Professorenämter bis zu 19,
    2. mit 101 bis 200 Planstellen für Professorenämter bis zu 25,
    3. mit mehr als 200 Planstellen für Professorenämter bis zu 31
    Mitglieder mit Stimmrecht angehören. Sie werden nach Gruppen direkt gewählt. Ein Mitglied der Personalvertretung gehört dem Senat mit beratender Stimme an. Die Präsidentin oder der Präsident führt ohne Stimmrecht den Vorsitz. Bei der Entscheidung in Angelegenheiten, die die Bewertung der Lehre betreffen, werden die Stimmen der Mitglieder der Studierendengruppe doppelt gezählt; in diesen Angelegenheiten haben die Mitglieder der MTV-Gruppe kein Stimmrecht.

Zusammensetzung und Mitglieder des Senats

Dem Senat gehören 19 stimmberechtigte Mitglieder, sowie ohne Stimmrecht (beratende Mitglieder) das Präsidium, die Gleichstellungsbeauftragte und die Dekane und Dekaninnen an.

Die stimmberechtigten Mitglieder des Senats setzen sich aus
• der Hochschullehrergruppe (zehn Sitze),
• den wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen (drei Sitze),
• den Mitarbeiter_innen der Technik und Verwaltung (drei Sitze) und
• den Studierenden (drei Sitze)
zusammen.

Professor_innen

Mitglieder:

Prof. Dr. Jürgend Arendt
Prof. Dr. Knut Barghorn
Prof. Dr. Tamara Bechtold
Prof. Dr. Sebastian Hollermann
Prof. Dr. Inga Holube
Prof. Dr. Bernhard Johannes Köster
Pro. Dr. Harald Lohner
Prof. Dr. Karsten Oehlert
Prof. Dr. Till Sieberth
Prof. Dr. Peter Wengelowski

Wiss. Mitarbeiter_innen

Mitglieder:

Olaf Fischer
Michael Kieselstein
Markus Stange

Mitarbeiter_innen in Technik und Verwaltung

Mitglieder:

Catharina Boss
Petra Ducci-Eiklenborg
Mareike Sprock

Studierende

Mitglieder:

Elin-Maree Krupa
Birgit Sinningen
Patrick Witthaus

Einladungen und Protokolle im Dokumentenmanagementsystem

Alle Einladungen und Protokolle der Senatssitzungen sind im d.3One zu finden. Der Zugriff erfolgt über Dokumentenmanagementsystem der Jade Hochschule. Bitte loggen Sie sich in der Form Benutzername@ich-will-keinen-spamhs-woe.de ein.

 

Auf den Seiten des Dokumentenmanagements sind Arbeitshilfen und Anleitungen zur Nutzung des d.3One zu finden.

Bei Fragen melden Sie sich gerne in der Gremiengeschäftsstelle.

Bei Fragen zum d.3One melden Sie sich bei den Kolleginnen aus der Abteilung Qualitätsmanagement und Organistionsentwicklung. Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an Katja Müller.

Vorsitz

Präsident Prof. Dr. Manfred Weisensee  

Vertretung: Vizepräsident für Personal, Finanzen, Liegenschaften

Senatskommissionen

Senatsbeauftragte

Der Senat kann Beauftragte zur Wahrnehmung besonderer Aufgaben bestellen. Senatsbeauftragte, deren Aufgabe eine regelmäßige Tätigkeit in nicht unerheblichem Umfang erfordert, können durch Beschluss des Präsidiums von einem Teil ihrer dienstlichen Aufgaben in der Hochschule unter Beachtung der Bestimmungen der LVVO freigestellt werden.

Dies gilt auch für Beauftragte, die auf Grund gesetzlicher Bestimmungen zu bestellen sind:

Eine Übersicht aller Beauftragten an der Jade Hochschule erhalten Sie auch in der Team-Info

Mitglieder der Schlichtungsstelle gem. §11 (2) der Richtlinie über die Vergabe und das Verfahren zur Gewährung von Leistungsbezügen
Die Mitglieder werden in der Senatssitzung am 12. März neu bestellt. 

Beauftragte oder Beauftragter zur Wahrnehmung der Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankunge (lt. Grundordnung)
Prof. Dr. Kerstin Lange (Elsfleth)
Anja Schütte (Oldenburg)
Hans-Jürgen Immerthal (Wilhelmshaven)

Vertrauensrat (lt. Richtlinie gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt)
Prof. Dr. Christiane Goodfellow (Wilhelmshaven)
Felix Seidel (Elsfleth)
Berit Müller (Oldenburg)

Beauftragte für digitale Barrierefreiheit
Franziska Wegmann

Beauftragte für Antirassismus und Ausgrenzungsfragen
Sabine Ahlers (Wilhelmshaven)
Dr. Julia Blandfort (Oldenburg und Elsfleth)