Anrechnung

Außerhochschulisch erworbene Kompetenzen, zum Beispiel aus einer Berufsausbildung, spiegeln Ihre individuelle Lernbiografie wider und können für Ihr Studium relevant sein. Nutzen Sie diese Chance, um wertvolle Zeit zu sparen und Ihr Studium effizienter zu gestalten.

  • Individuelle Anrechnung: Wir nehmen uns Zeit, um die Vielfalt Ihrer erworbenen Kompetenzen zu erfassen, da jeder Antrag eine individuelle Bewertung erfordert.
  • Pauschale Anrechnung: Für ausgewählte Studiengänge bieten wir eine vereinfachte Anrechnung, die Ihnen Zeit und Aufwand spart.

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Möglichkeiten prüfen und Ihre Erfahrungen optimal in Ihr Studium integrieren!

Individuelle Anrechnung

Bei der individuellen Anrechnung wird geprüft, ob Ihre bereits erworbenen Kompetenzen mit Studieninhalten übereinstimmen. Wenn eine Gleichwertigkeit festgestellt wird, können Sie sich diese Kompetenzen anrechnen lassen.

So funktioniert es:

  1. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung. Vereinbaren Sie bitte einen Erstberatungstermin mit der Koordinatorin für Anrechnungen. Bei Fragen zu den Onlinestudiengängen hilft Ihnen das Online-Team weiter.
  2. Vergleichen Sie Ihre bisherigen Kompetenzen mit den Modulbeschreibungen Ihres Studiengangs, um relevante Anrechnungsmöglichkeiten zu erkennen.
  3. Laden Sie den Antrag herunter und füllen Sie ihn digital und so detailliert wie möglich aus. In der bereitgestellten PDF-Datei finden Sie ein Beispiel, das Ihnen zeigt, wie der Antrag korrekt auszufüllen ist.
  4. Ihrem Antrag sind passende Nachweise beizufügen, zum Beispiel:
    • Zeugnisse, Zertifikate, Arbeitszeugnisse, etc. 
    • Wenn Sie bereits eingeschrieben sind, fügen Sie bitte Ihre aktuelle Leistungsübersicht mit allen erbrachten Prüfungsleistungen an der Jade Hochschule bei.
  5. Schicken Sie den digital ausgefüllten Antrag samt Unterlagen per E-Mail an das für Ihren Studiengang zuständige Immatrikulations- und Prüfungsamt.
  6. Ihr Antrag wird geprüft, und Sie erhalten anschließend einen Bescheid vom Immatrikulations- und Prüfungsamt.

Hinweis zur Antragstellung auf Anrechnung
Um sicherzustellen, dass Ihr Antrag vollständig und korrekt eingereicht wird, nutzen Sie bitte die bereitgestellte Checkliste zur Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen. Die Checkliste führt Sie Schritt für Schritt durch alle erforderlichen Unterlagen und Voraussetzungen.

Pauschale Anrechnung

Die pauschale Anrechnung ermöglicht eine vereinfachte Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen. Für bestimmte Studiengänge wurden auf Basis anerkannter Ausbildungsberufe standardisierte Anrechnungsmodelle entwickelt. Da keine individuelle Prüfung notwendig ist, wird der Prozess für Studierende erheblich vereinfacht.

Aktuell gibt es pauschale Anrechnungen für folgende Studiengänge:

Wichtig: Der Antrag auf pauschale Anrechnung muss vollständig ausgefüllt und mit den erforderlichen Nachweisen beim Immatrikulations- und Prüfungsamt eingereicht werden.

Häufige Fragen

Welche Regelungen gelten für die Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen hinsichtlich der Teilnahme an Prüfungen und der Möglichkeit zur Notenverbesserung?
Alle Prüfungs- und Studienleistungen müssen angerechnet sein, bevor Sie die jeweilige Prüfung ablegen. Eine erneute Teilnahme zur Notenverbesserung ist nach erfolgreicher Anrechnung nicht möglich. Eine Verbesserung des Ergebnisses ist somit ausgeschlossen.

Wann sollte ich den Anrechnungsprozess starten?
Es wird empfohlen, den Anrechnungsprozess direkt zu Beginn des Semesters einzuleiten, um Verzögerungen zu vermeiden.

Welche Arten von Kompetenzen können auf mein Studium angerechnet werden?
Zur Anrechnung beantragt werden können Kompetenzen, die außerhochschulisch erworben wurden und nachgewiesen werden können. Diese Kompetenzen können z.B. in organisierten und strukturierten Kontexten erworben und/oder gefördert worden und durch einen zertifizierten Abschluss belegbar sein (z. B. Zertifikate von Berufsausbildungs- und Fortbildungsabschlüssen, Zertifikatskurse). Weiterhin können Kompetenzen im Rahmen geplanter Tätigkeiten, die ein ausgeprägtes „Lernelement“ beinhalten, angerechnet werden; hierzu zählen vor allem innerbetriebliche Weiterbildungen. Letztlich können auch berufspraktische Erfahrungen zur Anrechnung geeignete Kompetenzen vermitteln.

Kann ich mir meine Berufserfahrung auf meine Praktika anrechnen lassen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Berufserfahrungen auf das Zugangspraktikum, die Praxisphasen oder das Praxissemester angerechnet werden.

Was bedeutet „Gleichwertigkeit“ bei der Anrechnung?
Gleichwertigkeit bedeutet, dass Inhalt und Niveau einer externen Kompetenz mit einem Studienmodul vergleichbar sind. Eine 100 %ige Übereinstimmung ist nicht zwingend erforderlich, ein Deckungsgrad von etwa 75 % kann ausreichen.

Kann ich eine Anrechnung rückgängig machen?
Nein, nach einer Entscheidung ist eine Rücknahme nicht möglich. Ein Rückzug ist nur während des laufenden Antragsverfahrens möglich.

Wo finde ich weitere Informationen zur Anrechnung?
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) bietet eine kompakte Übersicht zu diesem Thema. Wir empfehlen die Webseite von Modus – Mobilität und Durchlässigkeit stärken der HRK für weiterführende Informationen.