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Beratung für beruflich Qualifizierte - Offene Hochschule
Sie haben Interesse an einem Studium aber besitzen kein Abitur oder die Fachhochschulreife?
Der Niedersächsische Landtag hat im Rahmen der "Offenen Hochschule - Zugang für beruflich Qualifizierte" die rechtlichen Grundlagen für die Aufnahme eines Hochschulstudiums ohne Abitur erheblich erweitert (§18 NHG).

Was gibt es für neue Zugänge?
Mit folgenden beruflichen Abschlüssen haben Sie die Berechtigung, an allen Hochschulen alle Studiengänge zu studieren:
- Meisterin oder Meister
- staatlich geprüfte/r Techniker/in
- staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in
- vielen anderen (Fortbildungs-)Abschlüssen
Außerdem:
- Wer eine anerkannte berufliche Ausbildung absolviert hat, darf nach einer dreijährigen Berufspraxis fachbezogen studieren.
Falls Sie weder über das Eine noch das Andere verfügen, so können Sie bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen immer noch eine Zulassungsprüfung ablegen. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Informationen für die Jade Hochschule
- Anerkennung und Anrechnung von Prüfungsleistungen und Leistungspunkten - Prüfungsordnung Teil A §17 (3), PDF
- Übersichtstabelle der beruflichen Vorbildungen mit Berechtigung zum Studium
- Zulassungsvoraussetzungen
- Z-Prüfung
- Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
- Vorbereitungskurse
- Infoblatt zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen