Auslandspraktikum mit Erasmus+

Sie können im Rahmen Ihres Studiums für ein Praktikum innerhalb Europas an Erasmus+ teilnehmen. Wie Sie Ihren Aufenthalt vorbereiten erfahren Sie im Folgenden.

Wohin kann die Reise gehen?

Im Rahmen von Erasmus+ können Pflichtpraktika innerhalb der EU sowie in Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen und der Türkei für maximal fünf Monate gefördert werden. Wenn ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, können auch freiwillige Praktika sowie Absolventenpraktika gefördert werden. Bewerbungen für Absolventenpraktika müssen vor Abschluss des Studiums im International Office eingegangen sein.

Wie kann der Aufenthalt finanziert werden?

Die ERASMUS-Förderung für Praktika beträgt monatlich zwischen 640,- und 750,- € (abhängig vom Zielland) für mindestens 2 bis maximal 12 Monate in jeden Studienabschnitt (Bachelor, Master, Doktoranden), dazu können noch weitere Zuschüsse für Studierende mit besonderen Voraussetzungen kommen. Mehr Informationen finden Sie auf der EU-Seite des DAAD: ERASMUS Praktikum

Das AuslandsBAföG hat andere Bemessungsgrundlagen als das InlandsBAföG, daher lohnt es sich für fast alle Studierenden, wenigstens einen Antrag zu stellen, um möglicherweise eine Förderung oder einen Reisekostenzuschuss zu beziehen.

 

Wie bewerbe ich mich?

Um Erasmus+ bewerben Sie sich bitte per Email oder über moodle, möglichst bis einen Monat vor Praktikumsbeginn. Um die Praktikumsstelle bewerben Sie sich direkt. Folgende Unterlagen werden ausschließlich auf Deutsch benötigt:

  • Bewerbungsschreiben, in dem die Gründe für den Auslandsaufenthalt und die persönliche Motivation dargestellt werden (max. 1 Seite)
  • Lebenslauf mit Foto
  • Notenübersicht
  • Kopie des Praktikumsvertrag
  • Immatrikulationsbescheinigung

Wann muss was passieren?

Sie sollten möglichst frühzeitig (ca. ein Jahr vor dem Praktikumsbeginn) Informationen über das Zielland und die dortigen Formalitäten sammeln sowie nach potentiellen Arbeitgebern bzw. geeigneten Praktikumsstellen zu suchen. Wenn Sie kurzfristiger planen ist dies ebenfalls möglich.

Zusätzlich erfragen Sie in Ihrem Fachbereich bzw. Studiengang die Ansprechpartner und Modalitäten für das Praktikum und suchen ggf. das Praxisamt auf.

Im Rahmen einer Beratung im International Office erhalten Sie Informationen zur Vorbereitung auf Ihren Auslandsaufenthalt sowie über das Bewerbungsverfahren. Bewerbungen können Sie bis einen Monat vor Beginn des Praktikums einreichen.

Wie bereite mich auf die andere Kultur vor?

Vor der Abreise findet ein Interkulturelles Training für alle Outgoings statt. Sie werden rechtzeitig vom International Office über den Termin informiert. Anhand kulturspezifischer Fallstudien aus dem Hochschul- und Arbeitsalltag vermitteln wir Ihnen:

  • Grundkenntnisse zu Interkulturalität und Kultur
  • Kulturspezifisches Wissen zur Region Ihres Gastlandes
  • Charakteristika des Kulturschocks
  • Einschätzung Ihrer interkulturellen Kompetenz

Bitte informieren Sie sich über die Bedingungen für das Zertifikat Interkulturelle Kompetenz. Hier kann das Auslandspraktikum maßgeblich angerechnet werden.

Was muss ich im Vorfeld organisieren?

Nach geeigneten Praktikumsstellen können Sie in den Erfahrungsberichten suchen, sich im Fachbereich erkundigen oder selbständig danach suchen. Das International Office kann Ihnen leider keine Stellen vermitteln.

Es ist zwingend erforderlich, dass Sie eine Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung haben. Klären Sie mit Ihrem Praktikumsunternehmen, ob es eine Versicherung für Sie abschließt oder ob Sie dies selbst tun müssen.

Das Grant Agreement als Vertrag über das Stipendium muss dem International Office im Original (kein Scan, keine E-Mail, keine Kopie) unterschrieben vorgelegt werden. Das Learning Agreement muss ebenfalls vor dem Aufenthalt ausgefüllt und von allen Vertragsparteien (Student_in, Unternehmensvertreter_in, Praktikumskoordinator_in im Fachbereich) unterzeichnet werden. Es ist Bestandteil des Vertrags.

Die EU führt einen onlinebasierten Sprachtest (OLS) über die Kenntnisse der Arbeitssprache durch. Die Zugangsdaten für Ihren persönlichen Test erhalten Sie automatisch, den Test können Sie dann bis einige Wochen vor Ihrer Abreise machen. Das Ergebnis des obligatorischen Sprachtests hat keinen Einfluss auf die Förderung.

Wenn Sie einen freiwilligen Auslandsaufenthalt planen und nicht vorhaben, am Ende des Semesters auch an der Jade Hochschule an Prüfungen teilzunehmen, können Sie sich mit dem Immatrikulationsamt in Verbindung setzen und ein Urlaubssemester beantragen.
   
Unabhängig von einem Urlaubssemester können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für das Semesterticket erstatten lassen. Dazu wenden Sie sich bitte an den AStA an ihrem Studienort.

Vor Ihrer Abreise sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse klären, welche Leistungen im Krankheitsfall übernommen werden und wie die Prozesse sind. Eventuell lohnt es sich auch, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Darüber hinaus machen Sie sich bitte Gedanken darüber, wie Sie mit Ihrer Wohnung, Ihrem Handyvertrag und dergleichen verfahren möchten.

Was muss ich im während des Aufenthaltes organisieren?

Sollte es zu Änderungen an Ihrem Learning Agreement kommen, müssen Sie diese in Ihrem Fachbereich kommunizieren und ggf. genehmigen lassen. Darüber hinaus kontaktieren Sie das International Office gerne bei Problemen oder wenn es wichtige Neuigkeiten gibt.

Was muss ich tun, wenn ich zurück an der Jade Hochschule bin?

Bitte reichen Sie folgende Dokumente nach Ihrer Rückkehr per E-Mail im International Office ein oder laden die Dokumente in moodle hoch:

  • Confirmation Of Stay (Bestätigung über den genauen Aufenthaltszeitraum)
  • Praktikumszeugnis (oder Learning Agreement after the mobility)
  • Ausführlicher Erfahrungsbericht für das International Office (3-5 Seiten, gern mit einigen Fotos)
  • European Online Survey (Online Fragebogen der EU zu Erasmus+
  • 2. Online Language Survey

Wo finde ich weitere Informationen?

Offene Fragen besprechen Sie bitte mit Ihrer Beraterin im International Office. In unseren nützlichen Links finden Sie eine Vielzahl an weiterführenden Webseiten zum Thema Auslandsaufenthalte.

Ich habe eine chronische Erkrankung bzw. eine Behinderung, gibt es eine Sonderförderung?

Ja, für Studierende mit chronischer Erkrankung oder Behinderung gibt es besondere Hilfen im Rahmen des Programms Erasmus+ über die wir Sie gerne im persönlichen Gespräch informieren. Weitere Informationen bekommen Sie auch vom Studentenwerk Oldenburg und vom DAAD.

Wer sind die Ansprechpartner_innen in den Fachbereichen

Architektur

Almut Wolff

Bauwesen Geoinformation Gesundheitstechnologien

Abteilung Bauwesen: Heidi Wandscher

Abteilung Geoinformation: Ingrid Jaquemotte

Abteilung Technik und Gesundheit für Menschen:
Assistive Technologien: Frank Wallhoff
Hörtechnik und Audiologie: Frank Wallhoff
Public Health: Frauke Koppelin

Ingenieurwissenschaften

Agnieszka Jozefiak-Wesolowska: weltweit
Regine Zink-Zimmerer: Frankreich und USA

Management, Information, Technologie (MIT)

Daniela Wrage

Seefahrt und Logistik

Laurentiu Chiotoroiu: Nautik
Christian Jauernig: Internationales Logistik Management, Seeverkehrs- und Hafenwirtschaft

Wirtschaft

Stefanie Gawe

Jutta Hausmann (ITM)

Kim Sutton (IB&M, IBS)