Referat 1 Hochschulentwicklungsplanung - Abteilung Berufungsmanagement

Für Hochschulen sind Berufungen das vielleicht wichtigste Instrument zur institutionellen Weiterentwicklung. Personelle und finanzielle Ressourcen werden langfristig vergeben, inhaltliche Schwerpunktsetzungen in Forschung und Lehre für viele Jahre festgelegt. In den oft sehr komplexen Berufungsverfahren gilt es, juristische Vorgaben und strukturierte Verfahrensabläufe einzuhalten, vielfältige Personen, Interessen und Verantwortungsbereiche in die unterschiedlichen Verfahrensschritte einzubinden und den komplexen Gesamtprozess in begrenzter Zeit abzuschließen.

Die Abteilung Berufungsmanagement begleitet die Berufungsverfahren der Jade Hochschule im Sinne des Niedersächsischen Hochschulgesetzes und unterstützt die Verantwortlichen dabei, die Verfahren transparent, rechtssicher und professionell durchzuführen.

Kernaufgaben:

  • Verwaltungsrechtliche Beratung und Unterstützung aller im Verfahren involvierter Stellen und Organe zum Ablauf von Berufungsverfahren
  • Entwicklung und Optimierung von Arbeitsprozessen in Berufungsverfahren, Mustertexten, Richtlinien
  • Qualitätssicherung, Qualitätsoptimierung und Qualitätskontrollen von Berufungsverfahren
  • Abstimmung der angestrebten Ausschreibungen mit den verantwortlichen Fachbereichen, Organen und administrativen Stellen
  • Ansprechpartner_innen für die Fachbereiche der Jade Hochschule sowie für Bewerber_innen
  • Monitoring des vollständigen Berufungsprozesses
  • Dokumentation, Archivierung und Berichtswesen zu den Berufungsverfahren

Während des gesamten Verfahrens hilft Ihnen das Team des Berufungsmanagements gerne weiter.

Status laufende Berufungsverfahren (R1 - HEP Berufungsmanagement - Stand 23.04.2024)

Architektur

Kennziffer Bezeichnung Verfahrensstand
A15 Städtebau Ruferteilung
A16 Urban Design - Gestaltung von Planungsprozessen und datenbasierte Planungsmethoden Anhörung
A17 Theorie und Geschichte des gebauten Raumes offen

Bauwesen Geoinformation Gesundheitstechnologie

Kennziffer Bezeichnung Verfahrensstand
BGG37 Angewandte Computerlinguistik Beschlussvorschlag und anschl. Beschluss durch Hochschulgremien
BGG48 Bauinformatik/Baubetrieb Ruferteilung
BGG55 Evidenzbasierte Hebammenwissenschaft Ruferteilung
BGG57 Baurecht Beschlussvorschlag u. anschl. Beschluss durch Hochschulgremien (FBR)
BGG58 Geotechnik Ruferteilung
BGG59 Angewandte Geodäsie und Ausgleichsrechnung Auswahl der Kandidat_innen
BGG60 Wasserbau Ruferteilung
BGG62/1 Real Estate Management Ausschreibung
BGG63/1 Unternehmensführung, Personal und Kommunikation Auswahl der Kandidat_innen
BGG66 Eisenbahnwesen Auswahl der Kandidat_innen
BGG67 Umwelttechnik und Ressourcenwirtschaft Anhörung
BGG68 Baubetrieb Ausschreibung

Ingenieurwissenschaften

Kennziffer Bezeichnung Verfahrensstand
I40 Mikroprozessor- und Schaltungstechnik offen
I44 Elektronik für die Medizintechnik Ruferteilung
I51 Medizinische Informatik Ruferteilung
I52 Messtechnik und Sensorik Ruferteilung

Management, Information, Technologie (MIT)

Kennziffer Bezeichnung Verfahrensstand
MIT90/1 Mathematik und Ingenieurwissenschaften Ruferteilung

Seefahrt und Logistik

Kennziffer Bezeichnung Verfahrensstand
     

 

Wirtschaft

Kennziffer Bezeichnung Verfahrensstand

W78

Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Verkehrsträgermanagement

Beschlussvorschlag und anschl. Beschluss durch Hochschulgremien

W80/1

Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insbesondere internes Rechnungswesen

offen

W86 Digitales Informationsmanagement, insb. Anwendungssysteme im Tourismus Anhörung
W87 Grundlagen und Theorien der Sozialen Arbeit

Ruferteilung

W88 Methoden und Praxis der Sozialen Arbeit Anhörung
W89 Recht der Sozialen Arbeit Ausschreibung
W91 Wirtschaftsinformatik, insbesondere Digital Business Beschlussvorschlag und anschl. Beschluss durch Hochschulgremien
W92 VWL, insbesondere International Economics Anhörung
W94 Allgemeine BWL und internes Rechnungswesen, insbesondere Controlling Auswahl der Kandidat_innen
W96 Wirtschaftsprivatrecht und Unternehmensrecht Auswahl der Kandidat_innen

Leitfaden für die Bewerbung - Professor_in an der Jade Hochschule

Wir möchten Sie mit unserem Leitfaden dazu ermutigen, sich bei uns an der Jade Hochschule als Professor_in zu bewerben und Ihnen dazu wertvolle Tipps und Hinweise zum Ablauf eines Berufungsverfahrens und zu Ihrer Bewerbung geben. 

Voraussetzungen

Persönliche Voraussetzungen für Ihre Bewerbung

  • Interesse an einer abwechslungsreichen, selbstbestimmten Tätigkeit im praxisorientierter Lehre und Forschung, die viel Einsatz verlangt, andererseits ein großes Maß an persönlicher und zeitlicher Flexibilität bietet
  • Freude am Umgang mit jungen Menschen; gefragt sind pädagogisches Geschick und positive Autorität
  • Engagement und Innovation, bezogen auf die Mitgestaltung der Hochschulentwicklung, insbesondere durch aktive Mitarbeit in den Gremien der Hochschulselbstverwaltung
  • Interesse an Kooperationen zwischen Hochschule, Wirtschaft und Industrie; daher ist auch erwünscht, dass Sie über gute Praxiskontakte verfügen

Grundsätzliche Voraussetzungen nach dem Niedersächsischen Hochschulgesetz (§ 25 NHG)

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
  • durch praktische Erfahrungen bestätigte pädagogisch-didaktische Eignung, in der Regel nachgewiesen durch praktische Erfahrungen in der Lehre
  • die besondere Befähigung zu vertiefter selbständiger wissenschaftlicher Arbeit, in der Regel nachgewiesen durch eine überdurchschnittliche Promotion bzw. durch promotionsadäquate wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen (z. B. einschlägige Veröffentlichungen, herausragende Projekte, gewonnene Preise, Wettbewerbe, Ankäufe, Ausstellungen etc.). Da sich ein Berufungsverfahren über einen längeren Zeitraum erstreckt, kann es auch dann sinnvoll sein, sich zu bewerben, wenn die Promotion noch nicht ganz abgeschlossen ist, aber ein überdurchschnittlicher Abschluss abzusehen ist.
  • eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis nach Abschluss des Hochschulstudiums, davon mindestens drei Jahre außerhalb der Hochschule
  • Teilzeitbeschäftigungen ab 50% der Regelarbeitszeit werden übrigens voll angerechnet (Gleichbehandlung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten, EuGH-Urteil vom 24.04.2008). Wenn Sie eine Hochschulprofessur anstreben, sollten Sie also möglichst frühzeitig die erforderliche Berufspraxis auf einem qualifizierten Arbeitsplatz außerhalb der Hochschule einplanen und zwar mindestens im geforderten Umfang von drei Jahren. Ein längerer Zeitraum ist aber auf jeden Fall von Vorteil.

Vor der Bewerbung

  • Besonders wichtig für eine Hochschulprofessur ist Ihre Praxiserfahrung. Diese sollte sich möglichst deutlich aus Ihren Arbeitszeugnissen von hochschulexternen Arbeitgebern herauslesen lassen. Prüfen Sie, ob Ihre praktischen Leistungen hinsichtlich der geplanten Hochschullaufbahn entsprechend gewürdigt wurden. Ihre Praxis kann sich aus mehreren Tätigkeiten für verschiedene Einrichtungen/Unternehmen/Institutionen zusammensetzen. Sie müssen nicht in zeitlicher Kontinuität stehen. Selbstständige Tätigkeit sollte i.d.R. durch eine möglichst konkrete Liste von Projekten/Auftraggebern, o.ä. als qualifizierte Tätigkeit nachgewiesen werden. Die Bewerbungsunterlagen sind möglichst vollständig vorzulegen, sodass sich die Berufungskommission ein vollumfassendes Bild über Ihre fachliche und persönliche Eignung machen kann.
  • Ihre Lehrerfahrung ist ein weiterer entscheidender Faktor für eine erfolgreiche Bewerbung. Bemühen Sie sich frühzeitig um viele Lehrtätigkeiten, z. B. über Lehraufträge oder Vertretungen. Gibt es Evaluationen Ihrer Veranstaltungen, sind sie ein aussagekräftiger Indikator für Ihr pädagogisch-didaktisches Geschick.
  • Auslandserfahrungen und Fremdsprachenkenntnisse sind immer von Vorteil und spielen an manchen Hochschulen bzw. in einigen Fachgebieten eine zentrale Rolle. Dies gilt insbesondere für das einschlägige Fachenglisch.
  • Nutzen Sie die Möglichkeiten und Kontakte, die Mitgliedschaften in Netzwerken, Fachgesellschaften und Berufsverbänden bieten.
  • Sofern noch nicht erfolgt: Nehmen Sie Angebote zur Fortbildung in Rhetorik, Präsentation, Hochschuldidaktik u. ä. wahr, wie sie heute an vielen Hochschulen und auch im Rahmen von Mentor_innen-Netzwerken bestehen.
  • Bemühen Sie sich an Ihrer Hochschule darum, in Berufungskommissionen mitzuarbeiten und an Berufungsvorträgen teilzunehmen, um sich mit solchen Situationen vertraut zu machen.
  • Ergreifen Sie auch andere Möglichkeiten der Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung, um hochschulpolitische Erfahrungen zu sammeln und nachweisen zu können.
  • Beurteilen Sie Ihr Arbeitsgebiet nicht zu eng, sondern bewerben Sie sich auch dann, wenn Sie vielleicht nur scheinbar kleine Schnittstellen zu Ihren fachlichen Kompetenzen ausmachen können. Die oder den idealtypische_n Bewerber_in gibt es häufig nicht.

Stellenausschreibungen finden Sie 

in einschlägigen überregionalen Zeitungen, unter anderem in "Die Zeit", "Forschung und Lehre" und regionalen Zeitungen

 

Die Bewerbung

Jede Ausschreibung definiert ein fachliches Anforderungsprofil, das selten idealtypisch erfüllt werden kann. Prüfen Sie Ihre Fähigkeiten und Erfahrungen vor einer Bewerbung realistisch. Mehr über die ausgeschriebene Professur erfahren Sie durch die oder den Dekan_in des Fachbereichs.

  • Nutzen Sie das Internet, um möglichst viel über die Hochschule, den Fachbereich und den Studiengang zu erfahren; nutzen Sie auch persönliche Kontakte, über die Sie eventuell bereits verfügen oder fordern Sie Informationsmaterial an.
  • Sie können sich vor der Bewerbung mit sämtlichen für Sie interessanten Fragen ohne weiteres an das betreffende Dekanat oder an die oder den Vorsitzende_n der Berufungskommission wenden.
  • Insbesondere die oder der Dekan_in des Fachbereichs bzw. die oder der Berufungskommissionsvorsitzende kann Ihnen zu allen Fragen grundsätzlich Auskunft geben, was nicht der Verschwiegenheitspflicht unterliegt. Sie können Sie u.a. informieren über allgemeine Verhältnisse, Rahmenbedingungen, vertretende Forschungsgebiete, Besonderheiten und Entwicklungen im Lehrangebot, Erwartungen der Berufungskommission, des Fachbereichs und der Hochschule an die ausgeschriebene Stelle oder die einzureichende Bewerbung. Für Rückfragen zu den Einstellungsvoraussetzungen steht Ihnen das Berufungsmanagement zur Verfügung.
  • Dokumentieren Sie in Ihrer Bewerbung neben Ihrer Vita, Ihrer Berufspraxis und Ihren Publikationen alle Lehrerfahrungen (auch in Fort- und Weiterbildungen, betriebsinternen Schulungen u.ä.). Bringen Sie selbstbewusst Ihr gesamtes Qualifikationsprofil zum Ausdruck, z.B. Drittmitteleinwerbung, betreute Promotionen und Abschlussarbeiten, Ämter in Fachgesellschaften, in der akademischen Selbstverwaltung sowie alle für eine Hochschulprofessur erforderlichen Praxiserfahrungen außerhalb des Wissenschaftsbetriebes.
  • Dokumentieren Sie auch Auszeichnungen, Wettbewerbe, Preise und Projekte, die unter Ihrer Leitung durchgeführt wurden sowie Ehrenämter bzw. soziales Engagement und ggf. Auslandserfahrungen. Soziale Kompetenzen und Projekt- und Managementerfahrungen gewinnen auch für Hochschullehrer_innen zunehmend an Bedeutung.
  • Wenn Sie die verlangte wissenschaftliche Qualifikation z.B. Promotion, noch nicht vollständig beendet haben, fügen Sie den Unterlagen eine Bescheinigung Ihrer Dekanin/Ihres Dekans bzw. Ihrer Doktormutter/Ihres Doktorvaters über den Stand des Verfahrens und den wahrscheinlichen Abschlusszeitpunkt bei. Kündigen Sie im Bewerbungsanschreiben außerdem an, dass Sie die ausstehenden Belege, z. B. Kopie der Promotionsurkunde, unverzüglich nachreichen werden. Hilfreich kann auch ein Schreiben der oder des die Promotion betreuenden Professor_in über den voraussichtlichen Abschluss des Verfahren und die zu erwartende Qualität der Arbeit sein.
  • Explizit sollten Sie im Lebenslauf Zeiten der Kindererziehung und anderer Familienarbeit aufführen, sie werden in Niedersachsen anerkannt. Das ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn Sie aufgrund Ihres Lebensalters nicht mehr verbeamtet werden können.

Ihre schriftliche Bewerbung

sollte äußerlich attraktiv und übersichtlich gestaltet sein und insbesondere folgende Unterlagen enthalten:

  • ein Anschreiben, aus dem Ihre Motivation für die Bewerbung hervorgeht sowie Einschätzungen Ihrer Erfüllung des geforderten Profils
  • einen tabellarischen Lebenslauf mit Angaben von Zusatzqualifikationen, EDV- und Sprachkenntnissen, Ehrenämter, Mitgliedschaften (z. B. in Berufsverbänden), Familienzeiten und Ähnlichem
  • das Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule
  • Zeugnisse und Urkunden der akademischen Abschlüsse (z.B. Diplom, Bachelor, Master)
  • sämtliche Abschluss- und Berufszeugnisse sowie Beschäftigungsnachweise
  • ein Verzeichnis Ihrer Veröffentlichungen, Projekte, Wettbewerbe, Ausstellungen
  • ggf. Arbeitsproben
  • Nachweise über Ihre Aktivitäten in der Lehre

Sämtliche Bewerbungsunterlagen sollen per E-Mail an die Jade Hochschule übermittelt werden. Diese Unterlagen sind in der deutschen Sprache vorzulegen. Dies betrifft insbesondere das Bewerbungsschreiben, den Lebenslauf sowie sämtliche Arbeits- bzw. Beschäftigungsnachweise und Arbeitszeugnisse.

Das Berufungsverfahren

Die Grundsätze, nach denen das Verfahren zur Besetzung einer Professur abläuft, sind im Niedersächsischen Hochschulgesetz (§ 26 NHG) geregelt. Das Verfahren nimmt in der Regel einige Monate Zeit in Anspruch.

Schritte des Berufungsverfahrens

Das Verfahren dauert in der Regel einige Monate und verläuft in folgenden Stufen:

  1. Der Fachbereich bildet eine Berufungskommission zur Erstellung eines Listenvorschlages.
  2. Die Berufungskommission trifft aufgrund der Bewerbungsunterlagen eine Auswahl der Bewerber_innen, die in die nähere Auswahl kommen und zu einer Probelehrveranstaltung eingeladen werden.
  3. Im Anschluss an die Probelehrveranstaltung findet ein Gespräch mit der Berufungskommission statt.
  4. Von einigen Bewerbern_innen werden Gutachten eingeholt.
  5. Die Berufungskommission entscheidet über die Listenplätze, in der die Rangfolge von möglichst drei Bewerber_innen festgelegt ist.
  6. Vom Berufungskommissionsvorsitzenden wird in Zusammenarbeit mit der Kommission ein Bericht über das Berufungsverfahren erarbeitet.
  7. Der Fachbereichsrat ist zuständig für die Erstellung des Berufungsvorschlages im Einvernehmen mit dem Präsidium und der Gleichstellungsbeauftragten.
  8. Der Senat nimmt dann Stellung zum Berufungsvorschlag. Das Präsidium entscheidet über den Berufungsvorschlag und legt zusammen mit dem Berufungsbericht der Berufungskommission dem zuständigen Ministerium zur Ruferteilung vor.
  9. Nach der Ruferteilung findet die Berufungsverhandlung mit dem Präsidenten und dem hauptberuflichen Vizepräsidenten statt. Gegenstand der Berufungsverhandlung sind gemeinsame Zielvereinbarungen sowie Leistungsbezüge.

Die Gleichstellungsbeauftragte der Jade Hochschule ist in allen Phasen des Verfahrens zu beteiligen und gibt zwingend eine abschließende - und unter Umständen auch vom Berufungsvorschlag abweichende Stellungnahme ab, die ebenfalls an das Ministerium weitergeleitet werden muss.

Die Probelehrveranstaltung

  • Erkundigen Sie sich vorher, welches Studiensemester und welche Kenntnisse Sie voraussetzen können.
  • Vergewissern Sie sich, dass Sie das vorgegebene Thema der Probelehrveranstaltung passend abdecken.
  • Planen Sie Ihren Medieneinsatz und erkundigen Sie sich, welche technischen Möglichkeiten vor Ort zur Verfügung stehen. Bringen Sie bei Bedarf eigene Ausstattung mit (z. B. Laptop).
  • Planen Sie Zeit für die technische Vorbereitung Ihrer Veranstaltung vor Ort ein.
  • Kalkulieren Sie Ihre Präsentation exakt hinsichtlich des Ihnen zur Verfügung stehenden Zeitrahmens.
  • Sprechen Sie möglichst frei und halten Sie Blickkontakt.
  • Achten Sie auf einen didaktisch sinnvollen Aufbau Ihrer Veranstaltung und beziehen Sie die Studierenden mit ein.
  • Gestalten Sie Ihre Präsentation so, dass zum einen Ihr Profil im Hinblick auf die ausgeschriebene Professur, zum anderen aber auch Tiefe und Breite Ihrer Qualifikation zum Ausdruck kommen.
  • Geben Sie bereits im Vortrag Anstöße für die Diskussion und verweisen Sie gegebenenfalls auf aktuelle Ereignisse, Publikationen und Forschungsergebnisse.
  • Die Studierenden in der Berufungskommission beurteilen Sie hauptsächlich nach Ihrer Fähigkeit, ihnen Ihr Vortragsthema anschaulich und attraktiv nahe zu bringen. Gehen Sie daher auch in der anschließenden Diskussion sachlich fundiert und verständlich auf die Rückfragen der Studierenden ein.

Das persönliche Gespräch

Das persönliche Gespräch gestaltet sich erfahrungsgemäß sehr unterschiedlich. Zum einen werden offen gebliebene Fragen zu Ihrer fachlichen Qualifikation geklärt bzw. welche Lehrveranstaltungen Sie ad hoc abdecken können, zu anderen hat es den Sinn, Sie als Person näher kennen zu lernen. Wichtig ist dabei auch, dass eventuelle spätere Kolleginnen und Kollegen Sie ein wenig einschätzen und Sie sich als Teammitglied in dem jeweiligen Fachbereich vorstellen zu können. Vermitteln Sie in diesem Gespräch auch Ihre Ideen davon, welche Impulse Sie neben Ihrer Lehr- und Forschungstätigkeit in der Hochschule geben können.

Einstellen müssen Sie sich in der Regel auf die Frage nach Ihrer Bereitschaft, in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung mitzuarbeiten sowie die Frage nach einem Wechsel Ihres Wohnsitzes.

Grundsätzlich gilt: Präsentieren Sie sich aufgeschlossen, authentisch und bestimmt, stellen Sie unbedingt selbst Rückfragen und unterstreichen Sie damit Ihr Interesse an der ausgeschriebenen Professur.

Machen Sie sich ein möglichst genaues Bild von der Hochschule und im Speziellen von dem Fachbereich, an dem Sie sich bewerben, um besser einschätzen zu können, welche Rolle Sie dort einnehmen könnten.

Die Berufungsverhandlung

Wenn Sie an die Hochschule berufen werden, bestimmen die Verhandlungen Ihre späteren Arbeitsbedingungen. Erkundigen Sie sich hierzu bei zukünftigen Kolleginnen und Kollegen und bei der Gleichstellungsbeauftragten.

Bei der so genannten W-Besoldung ist u. a. ausschlaggebend, wie hoch die auszuhandelnde Zulage zum Grundgehalt ausfällt. Rechtssichere Auskünfte dazu kann Ihnen der Deutsche Hochschullehrerbund (hlb.de) oder der Deutsche Hochschulverband (hochschulverband.de) geben.

Die erste Bewerbung führt vielleicht nicht unbedingt gleich zu einer Berufung. Nutzen Sie jedoch in jedem Falle das Ergebnis Ihrer Bewerbung und Ihre damit gesammelten Erfahrungen und Kontakte für Ihre nächste Bewerbung. Sollten Sie einen Listenplatz unter den Bewerberinnen und Bewerbern bekommen haben, zeigt das, dass Sie als professorabel eingeschätzt wurden.


Kontakt

Gerne beantworten wir Ihre Fragen

Jade Hochschule
Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth
Referat 1 Hochschulentwicklungsplanung
Abteilung Berufungsmanagement
Friedrich-Paffrath-Straße 101
26389 Wilhelmshaven

Ansprechpartner_innen:

Christian Gnewuch (Leitung)
Tel +49 4421 985-2975
E-Mail christian.gnewuch[at]jade-hs.de

Katja Hemmerling
Tel +49 4421 985-2257
E-Mail katja.hemmerling[at]jade-hs.de

Stand 18.09.2023, D.1.3, Gnewuch