Gesetze und Richtlinien

Gesetze

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
 

Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG)

Ziel dieses Gesetzes ist es, Frauen eine gleichberechtigte Stellung in den öffentlichen Verwaltungen zu schaffen. Dazu gehören die Verwirklichung der beruflichen Gleichberechtigung und die Herstellung der Chancengleichheit, die stärkere Prägung der Arbeitsbeziehungen und die Arbeitsbedingungen von Frauen, der Ausgleich von Nachteilen, die Frauen aufgrund ihrer geschlechtlichen Unterschiedlichkeit oder ihrer Geschlechterrolle erfahren, und die gerechte Beteiligung von Frauen in den Lohn-, Vergütungs- und Besoldungsgruppen einer Dienststelle, in denen sie unterrepräsentiert sind, sowie in Gremien.
 

Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG)

In § 42 sind die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten geregelt.


Richtlinien

Gleichstellungsplan 2016 - 2018

Gleichstellungsplan 2013 - 2015

Gleichstellungsplan 2010 - 2012

Im Niedersächsischen Hochschulgesetz werden die Hochschulen aufgefordert, bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die tatsächliche Chancengleichheit von Frauen und Männern durchzusetzen und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Diesen Gleichstellungsauftrag richtet das Ministerium an die Hochschulen. Die Jade Hochschule erfüllt diesen Gleichstellungsauftrag, indem sie darauf hinwirkt, den Frauenanteil in Bereichen, in denen sie unterpräsentiert sind, zu erhöhen. Sie ergreift Maßnahmen zur Beseitigung der im Hochschulwesen für Frauen bestehenden Nachteile sowie zur Förderung der Frauen- und Geschlechterforschung. Sie hat sich dabei dem Prinzip des Gender Mainstreaming verpflichtet. Mit dem vorliegenden Gleichstellungsplan haben Fachbereiche und Zentrale Einrichtungen der Jade Hochschule ihre jüngste Entwicklung dokumentiert und die Ziele für die nächste Zukunft dargelegt.

 

Richtlinie für Zuweisung aus dem Frauenförderfonds

Mit der Einrichtung eines strategischen Fonds "Frauenförderung" unterstützt die Hochschule u.a. Maßnahmen der Gleichstellungsbeauftragten, der Fachbereiche und der zentralen Einrichtungen zur Erreichung einer Erhöhung des Anteils von Professorinnen, Studentinnen, Absolventinnen und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen, in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. In den Richtlinien wird beschrieben, wer zu welchem Termin und in welchem Rahmen einen Antrag stellen kann.

Es können beispielsweise Projekte zur Genderforschung und zur Implementierung von Genderaspekten in Studium, Lehre und Forschung gefördert werden oder Projekte zur Erhöhung des Anteils weiblicher Studierender in den ingenieurwissenschaftlich-technischen Studiengängen sowie Maßnahmen zur weiteren Qualifizierung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses unterstützt werden. 

 

Frauenförderrichtlinien

Die Frauenförderrichtlinien haben das Ziel, aktiv auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern hinzuwirken. Die Richtlinien ergänzen und konkretisieren einen gesetzlichen Auftrag, der sich insbesondere aus dem Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG), dem Niedersächsischen Gleichstellungsgesetz (NGG) sowie dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ergibt. Die Richtlinien werden zur Zeit überarbeitet.

 

Richtlinie gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt

Grundlage der Richtlinie gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt ist das Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz als Bestandteil des Gesetzes zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Die Richtlinie spezifiziert das Bundesgesetz, welches den Schutz von Beschäftigten umfasst, für die Jade Hochschule und erweitert diesen Schutz auf die Studierenden dieser Hochschule.