16.02.2024: Beschaffungen zukünftig ohne Aktenvermerk Investition

Das Formular F-B-5 "Aktenvermerk Investition" ist zukünftig nicht mehr Bestandteil der Beschaffungsunterlagen. Bitte beachten Sie weiterhin die Vergaberichtlinien.

Ansprechpersonen: Dezernat 2, Abt. 2.4 Beschaffung und Vergabe