Leitfaden zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und/oder Prüfungsleistungen

Auslandssemester werden vom Fachbereich Ingenieurwissenschaften ausdrücklich empfohlen und unterstützt. Die Erbringung von Studien- und/oder Prüfungsleistungen an ausländischen Hochschulen werden auf Antrag an die Prüfungskommission FB-I anerkannt. Hierzu beachten Sie bitte folgendes:

Vor dem Auslandsaufenthalt:

  • die Möglichkeit der Anerkennung frühzeitig vor dem Auslandsaufenthalt klären
  • persönlich bei den Koordinatorinnen für internationalen Studierendenaustausch Frau Jozefiak / Frau Zink-Zimmerer (Raum O 60)
    • über die Anerkennungspraxis informieren
    • den voraussichtlichen Studienplan besprechen und
    • die Äquivalenz von Inhalt, Umfang und Anforderungen der geplanten Studienleistungen prüfen.

Um sicher zu gehen, dass die im Ausland gesammelten Scheine und ECTS-Punkte an der Jade Hochschule anerkannt und angerechnet werden, sollte man möglichst ein sog. Learning Agreement abschließen. Es handelt sich dabei um ein Übereinkommen zweier Hochschulen, worin die Anerkennung von Prüfungsleistungen festgehalten wird.

  • offiziellen Antrag an den Prüfungsausschuss des Fachbereichs stellen

Dem Learning Agreement fügen Sie bitte für jede einzelne ausländische Lehrveranstaltung folgende Informationen bei:

  • Veranstaltungsname und ggf. -nummer
  • Modulbeschreibungen
  • ECTS-Punkte


WICHTIG: Diese Informationen müssen nachprüfbar sein! Belegen Sie bitte diese Informationen immer mit der Quellenangabe (Internetadresse oder, bei einer direkten Nachfrage, Ausdruck der Korrespondenz)!
Die vollständigen Unterlagen reichen Sie bitte im Original im Studiendekanat ein. Sie werden dort registriert und an die Prüfungskommission weitergeleitet.

Während des Auslandsaufenthalts: 

  • etwaige Änderungen (geplante Kurse finden nicht statt, Inhalte der Lehrveranstaltungen werden geändert) an der Gasthochschule mit der/dem Auslandsbeauftragten umgehend besprechen.

Nach dem Auslandsaufenthalt:

  • mit einem Nachweis über im Ausland erfolgreich abgelegte Prüfungen (Transcript of Records) einen Antrag auf Anerkennung ausländischer Studienleistungen beim Prüfungsausschuss stellen (Vordruck) auch hier sind beizufügen:
    • Veranstaltungsname und ggf. -nummer
    • Modulbeschreibungen
    • ECTS-Punkte