Pflegende Studierende

Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland wächst seit Jahren. Damit steigt auch die Quote der Studierenden, die an der Pflege von Eltern, Großeltern oder Partner_innen beteiligt sind. Expert_innen schätzen ihren Anteil auf fünf bis zehn Prozent.

Expert_innen, etwa aus dem bundesweiten Verein Familie in der Hochschule e.V., gehen davon aus, dass an jedem Seminar einer Hochschule im Schnitt ein bis zwei Studierende mit Pflegeverantwortung teilnehmen. Die oft zeitintensive und psychisch wie physisch belastende Pflegetätigkeit verlangt diesen viel ab.

Bin ich überhaupt pflegende_r Angehörige_r?

Pflege muss nicht automatisch auch Körperpflege sein. Sogenannte informelle Pflege ist etwa, wenn man Tätigkeiten im Haushalt übernimmt, die eine Person aus Alters- oder Krankheitsgründen nicht mehr erledigen kann, also Putzen, Einkaufen oder die Kommunikation mit Krankenkassen. Der Verwandtschaftsgrad ist nicht entscheidend. Die zu pflegende Person kann die demenzkranke Oma oder ein_e Partner_in mit einer psychischen Erkrankung oder einer schweren Krebserkrankung sein.
Auch wer über mehrere Monate täglich oder mehrfach in der Woche informelle Pflege leistet, sollte sich als pflegende Person angesprochen fühlen. (Broschüre "Studieren und Angehörige pflegen").

 

Veranstaltungsreihe: Pflegestützpunkte stellen sich vor

Es kann schwer sein, sich mit dem Thema Pflegebedürftigkeit zu beschäftigen, obwohl wir alle im Laufe unseres Lebens wahrscheinlich damit in Berührung kommen: Elternteile oder enge Angehörige können ihren Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen und sind auf Hilfe angewiesen oder wir kommen selbst in diese Situation. Manchmal ist das ein schleichender Prozess, manchmal geschieht es plötzlich durch einen Schlaganfall, eine Krankheit, einen Unfall oder einen Sturz. Was tun, wenn Hilfe und Pflege notwendig werden? Die Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen (SPN) verstehen sich als Wegweiser und helfen Ratsuchenden, sich zu orientieren.

Im Rahmen dieser Veranstaltungsreihe des Familienservice stellen sich die Pflegestützpunkte vor, die an unseren drei Studienorten aktiv sind: In der Stadt Wilhelmshaven, der Stadt Oldenburg und dem Landkreis Wesermarsch.

Die Veranstaltungen finden online über Zoom statt. Nach Anmeldung erhalten Sie den Zugangslink.
Sie können frei entscheiden, an welcher Vorstellung Sie teilnehmen möchten, dies ist nicht an Ihren Dienst- oder Studienort gebunden.

Wilhelmshaven: 12. Oktober 2023, 10 bis 11 Uhr

Oldenburg: 16. Oktober 2023, 10 bis 11 Uhr

Elsfleth/Wesermarsch: 6. Oktober 2023, 10 bis 11 Uhr

Anmeldungen und weitere Informationen:
E-Mail: familienservice@ich-will-keinen-spamjade-hs.de oder Telefon: 0441 7708 3119

Unterstützung während des Studiums

Um zu besprechen, welche Formen der Unterstützung Ihnen bei der Vereinbarkeit des Studiums und der Pflegeverantwortung helfen könnte, können Sie sich gerne an den Familienservice wenden. In einem vertraulichen Gespräch sprechen wir über Ihre Situation und überlegen gemeinsam, was Ihnen helfen könnte.

Wenn Sie sich damit wohlfühlen, können Sie sich bei Bedarf auch direkt an die Lehrenden wenden. Häufig ist es möglich, eine Verlängerung von Abgabefristen oder andere Anpassungen zu besprechen. Wenn Sie z.B. eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist einer Abschlussarbeit benötigen, können Sie außerdem einen entsprechend begründeten Antrag an die Prüfungskommission stellen.

Broschüre: Studieren und Angehörige pflegen

Das Centrum für Hochschulentwicklung hat in der Broschüre Kurz + Kompakt. Studieren und Angehörige pflegen wichtige Fragen und Antworten für Studierende zusammengestellt, die Angehörige pflegen. Dort sind ebenfalls weitere Anlaufstellen aufgeführt.

Pausentaste: Ein Angebot für junge Erwachsene, die sich um ihre Familien kümmern

Pausentaste ist ein Angebot für jungene Erwachsene, die sich um ihre Familie kümmern. Denn: Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe.

Broschüre: Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Broschüre "Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf" zusammengestellt. Die Broschüre erläutert die seit dem 1. Januar 2015 geltenden Neuerungen im Rahmen des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Die Voraussetzungen und Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Pflegeunterstützungsgeld, Pflegezeit, Familienpflegezeit und zinslosem Darlehen werden ebenso dargestellt, wie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Diese Informationen können für diejenigen Studierenden relevant sein, die neben dem Studium berufstätig sind.

Pflegestützpunkte vor Ort

Die Pflegestützpunkte sind eine zentrale Anlaufstelle für alle Personen zu den Themen Älterwerden, Wohnen, Mobilität und Pflege für alle Altersgruppen.
Sie beraten zu:

  • ambulanten Pflegediensten
  • Tages- oder Kurzzeitpflege
  • Krankheitsbildern, unter anderem Demenz
  • geeignete Pflegeeinrichtungen
  • Pflegekurse für pflegende Angehörige
  • Leistungen der Pflegeversicherung
  • Hilfsmittelversorgung
  • Finanzierung von Hilfen
  • Nachbarschaftshilfe
  • Hausnotruf, Essen auf Rädern
  • weitere pflegespezifische Themen

Pflegestützpunkt Wilhelmshaven

Pflegestützpunkt Oldenburg

Pflegestützpunkt Landkreis Wesermarsch

Pflegeplatzsuche online

In der Pflegeplatzsuche des Pflegeportals Weser-Ems können Sie nach Kurz- und Langzeitpflegeplätzen sowie nach ambulanter Pflege oder hauswirtschaftlicher Versorgung in Ihrer Umgebung suchen. 

Dabei suchen Sie anhand von wenigen Suchkriterien Ihren gewünschten Pflegeplatz:

  • Startdatum der Pflege
  • Art der Pflege (Kurz- oder Langzeitpflege, ambulante oder hauswirtschaftliche Versorgung)
  • Umkreis bzw. Standort

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Jede_r kann im Alter, aber auch durch Krankheit oder einen Unfall, in eine Situation geraten, in der man keine Entscheidungen mehr für sich treffen kann. In diesen Fällen dürfen Angehörige - auch Eheleute - nicht automatisch für Sie entscheiden! Daher wird empfohlen, für diese Fälle vorzusorgen:

Mit einer Vorsorgevollmacht  benennen Sie schon jetzt eine Person, die Sie rechtswirksam vertritt, wenn Sie nicht mehr handlungsfähig sind, und die nicht mehr rechtlich kontrolliert wird.

In einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wie Ihr Leben weiter gestaltet werden soll, wenn gerichtlich eine Betreuungsperson eingesetzt wird.

Eine Patientient_innenverfügung beschränkt sich dagegen auf die Festlegung von Behandlungsmöglichkeiten im Krankheitsfall.

Weitere Informationen zum Betreuungsrecht und den Vorsorgemöglichkeiten sowie entsprechende Vordrucke finden Sie in der Broschüre des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, die Sie hier herunterladen können:

Broschüre Betreuungsrecht