Familien in der Hochschule - herzlich Willkommen!

Unser Familienbegriff

An der Jade Hochschule wird Familie als ein soziales Netzwerk verstanden, in dem Menschen mit enger persönlicher Bindung – auch generationenübergreifend – Verantwortung füreinander übernehmen. Dazu gehören selbstverständlich auch Alleinerziehende, Pflegende, nichteheliche und queere Lebensgemeinschaften sowie Patchwork- und Pflegefamilien.

 

Unser Angebot richtet sich an Studierende wie Beschäftigte, an Eltern und an Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen gleichermaßen. Sie alle unterstützen wir mit Informationen, Beratung und Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Beruf bzw. Studium und Sorgeaufgaben verbessern.

Aktuelles

Ratgeber zu geschlechtsoffener Erziehung ab sofort in der Gleichstellungsstelle verfügbar

Das Buch "Was wird es denn? Ein Kind! Wie geschlechtsoffene Erziehung gelingt" von Ravna Marin Siever ist ab sofort in der Gleichstellungsstelle verfügbar.
Für Eltern, die bindungs- und bedürfnisorientiert erziehen, ist die Selbstbestimmung des Kindes ein wichtiger Wert. Das bedeutet, auch auf Geschlechterstereotype zu verzichten und die freie Herausbildung der kindlichen (Geschlechts-)Identität zu ermöglichen. Diese findet überwiegend während der ersten 10 Lebensjahre statt.

Dass Geschlecht eine soziale Konstruktion und nicht binär, sondern vielfältig ist, beschreibt Ravna Marin Siever anschaulich und einfühlsam anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie zahlreicher Erfahrungsberichte von Eltern und Situationen im Alltag. Es gibt Kinder, die weder männlich noch weiblich sind, egal welchen Normierungsdruck Mütter, Väter oder die Gesellschaft ausüben. Siever erklärt, wie Kinder lernen, wer sie sind, und warum es wichtig ist, dass sie sich selbst einer Geschlechtsidentität zuordnen können. Das Buch bietet Eltern Entlastung, egal ob ihr Kind alle rosa-hellblau-Klischees auslebt, geschlechtsnonkonform, nicht binär oder trans ist.

Internationale Bilderbücher zum Thema Krieg und Flucht

Mit Kindern über Kriege in der Ukraine, in Syrien oder in anderen Teilen der Welt zu sprechen, ist nicht leicht. Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften hat eine Liste mit 12 internationalen Bilderbüchern  zusammengestellt, die Eltern und anderen Erwachsenen dabei helfen können.

Neu: Unterstützungszuschuss für internationale Studentinnen mit Familienverantwortung

Der Familienservice der Jade Hochschule vergibt einen Unterstützungszuschuss für internationale Studentinnen mit Familienverantwortung, die sich in einer akuten Bedarfssituation befinden. In diesem Rahmen können Sie über drei Monate einen monatlichen Betrag von 500€, insgesamt also 1500€, erhalten. Weitere Informationen und die Voraussetzungen zur Bewerbung (auch in Englisch) finden Sie hier.

Informationen zur aktuellen Coronavirus-Situation für Eltern

Kinderkrankengeld

Im Jahr 2022 stehen jedem Elternteil 30 Kinderkrankentage pro Kind zur Verfügung, für Alleinerziehende sind es 60 Tage. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 65 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich dieser Anspruch auf maximal 130 Arbeitstage.

Eltern können bis einschließlich 23. September 2022 Kinderkrankengeld auch dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Kind nicht krank ist, sondern zu Hause betreut werden muss, weil Schule, Kindertagesstätte oder Kindertagespflege behördlich geschlossen sind oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde. Auch wenn die Behörden den Zugang nur eingeschränkt haben oder empfehlen ein mögliches Betreuungsangebot nicht wahrzunehmen, können Kinderkrankentage genutzt werden. Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten könnten.

Ab 24. September 2022 besteht der Anspruch auf Kinderkrankengeld wieder nur bei Erkrankung des Kindes und entsprechendem Betreuungsbedarf.

Hier finden Sie weitere Informationen des BMFSFJ

Voraussetzungen sind, dass:

  • sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind,
  • das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist,
  • keine andere im Haushalt lebende Person das Kind beaufsichtigen kann.

Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Bei Krankheit des Kindes muss der Krankenkasse ein ärztliches Attest vorgelegt werden, bei Arbeitsausfall aufgrund von Kinderbetreuung wird eine Bescheinigung der Schule oder Einrichtung der Kinderbetreuung benötigt.
Weitere Informationen finden Sie hier.

 



Hilfreiche Informationen für Familien zu aktuellen Situation finden Sie auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Dort finden Sie beispielsweise eine Anleitung zum Corona-Selbsttest bei Kindern.

Auch das Land Niedersachen hat auf seiner Homepage Antworten zu häufig gestellten Alltagsfragen zusammengestellt und dieses um eine eigene Homepage zu Fragen und Antworten besonders zur Notbetreuung und Kindertageseinrichtungen ergänzt. Das Bundesgesundheitsministerium erläutert in diesen FAQs die Voraussetzungen, unter denen Eltern eine Entschädigungszahlung laut dem §56 IfSG erhalten können, falls sie wegen fehlender zumutbarer Kinderbetreuung einen Verdienstausfall erleiden.

Die Stadt Oldenburg stellt auf ihrer Homepage ebenfalls Informationen für eine Notbetreuung sowie zu den aktuellen Regelungen für Schulen, Kindergärten und Kitas zur Verfügung. Ebenso informiert das Studentenwerk Oldenburg auf seiner Website über die Möglichkeiten zur Notbetreuung.

 

Befinden Sie oder Ihre Kinder sich in einer Notsituation?

Nummer gegen Kummer: 116 111

Elterntelefon: 0800 1110550

Nützliche Lernportale für Kinder und Jugendliche

Das Deutsche Jugendinstitut stellt auf seiner Homepage eine Datenbank zur Verfügung, in der Eltern nach Apps für Kinder suchen können.

Kennen Sie schon...

Digitales Angebot der Stiftung Lesen

(Vor-)Lesen, Spielen und Lernen in Zeiten von Corona: Was können Eltern tun, wenn Kindern zur Zeit die Decke auf den Kopf fällt? Die Stiftung Lesen hat mit der Seite „(Vor-)Lesen, Spielen und Lernen in Zeiten von Corona“ einen Service für Eltern und Kinder eingerichtet.

Informationen für Beschäftigte und Studierende mit pflegebedürftigen Angehörigen

Die Verbraucherzentrale hat Hinweise zusammengestellt, falls Sie in der derzeitigen Situation Angehörige pflegen. Ebenso gibt auf der Homepage des Malteser Hilfsdienst e.V. Tipps für Angehörige. Verhaltenstipps für Ältere und Gefährdete finden Sie auf den Seiten vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Antworten auf häufige Fragen zum Corona-Virus im Zusammenhang mit Demenz gibt die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz.