EXIST-Gründungsstipendium

Das exist Gründungsstipendium (EGS) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt dabei, wissenschaftliche Ideen in tragfähige Startups zu entwickeln – von der Konzeptphase bis zur Gründung. Gefördert werden Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Forschende aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Gründungsteams können bis zu 150.000 Euro erhalten. Die Förderung umfasst Gehälter (bis zu 3 Personen für 12 Monate), Sachmittel (bis 30.000 Euro) und Coaching (5.000 Euro). Zusätzlich profitieren Teams von individueller Betreuung, dem Know-how der Hochschule und einem starken Gründungsnetzwerk.

Ablauf

Die Geschäftsidee wird in einem Ideenpapier ausgearbeitet. Der Antrag erfolgt über die Jade Hochschule, erfordert jedoch die intensive Mitarbeit des Teams bei der Erstellung der Unterlagen. Der Antragsprozess kann bis zu 6 Monate dauern, etwa zur Hälfte für Vorbereitung und Einreichung sowie zur Hälfte für die Prüfung durch den Projektträger.

Voraussetzungen

Die folgende kompakte Übersicht fasst die zentralen Voraussetzungen für das exist Gründungsstipendium zusammen und dient der ersten Orientierung. Die Erfüllung dieser Punkte stellt eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Antragstellung dar. Eine weiterführende Prüfung und Begleitung erfolgt im nächsten Schritt gemeinsam mit der Hochschule.

Für eine vertiefte Selbsteinschätzung kann ergänzend der offizielle EGS Check genutzt werden. Bei offenen Fragen lohnt sich ein Blick auf die offizielle Website zum exist Gründungsstipendium. Dort bieten die FAQ einen guten ersten Überblick, während die Förderrichtlinie im Downloadbereich weiterführende und detaillierte Informationen zu Voraussetzungen, Ablauf und Förderbedingungen bereithält.

Innovationsgehalt der Idee

Es liegt eine innovative, wissensbasierte oder technologieorientierte Geschäftsidee vor, die ein konkretes Kundenproblem adressiert, klare Alleinstellungsmerkmale aufweist und skalierbares Marktpotenzial besitzt.

Unternehmensstatus

Es besteht noch kein gegründetes Unternehmen im Kontext der Idee und es werden keine Umsätze erzielt.

Team und Kompetenzen

Das Vorhaben wird von einem Team mit maximal 3 Personen getragen, das die erforderlichen fachlichen Kompetenzen zur Umsetzung der Gründungsidee abdeckt. Rollen und Verantwortlichkeiten sind klar definiert.

Hochschulanbindung und Mentoring

Eine Anbindung an eine Hochschule oder Forschungseinrichtung ist gegeben, einschließlich fachlicher Betreuung durch einen Mentor bzw. eine Mentorin (Professor_in der Jade Hochschule).

Zeitliche Verfügbarkeit

Eine weitgehende Fokussierung auf das Vorhaben ist möglich. Nebentätigkeiten sind auf maximal 5 Stunden pro Woche begrenzt.

Ideenpapier und Mitwirkung

Es besteht die Bereitschaft, aktiv am Antragsprozess und an der Vorbereitung der Gründung mitzuwirken, um ein überzeugendes Ideenpapier zu erstellen. 

Zeitplanung

Die Gründung erfolgt erst nach der Förderphase. Für Antragstellung, Förderung und Vorbereitung ist ein Zeitraum von insgesamt bis zu etwa 18 Monaten einzuplanen.

Marktvalidierung

Erste Rückmeldungen aus dem Markt liegen idealerweise vor, z. B. durch Absichtserklärungen, Studien oder Prototypentests.

Gründungsstipendium Niedersachsen

Fördergegenstand

Das Gründungsstipendium Niedersachsen unterstützt Gründungsvorhaben in der Pre-Seed- und Seed-Phase. Gefördert werden insbesondere innovative, digitale oder wissensbasierte Geschäftsideen mit Umsetzungsbezug in Niedersachsen. Ziel ist die Sicherung des Lebensunterhalts sowie die Finanzierung erster Ausgaben im Rahmen der Gründung. Die Antragstellung erfolgt über die NBank.

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind volljährige Personen mit Wohnsitz in Niedersachsen, die dort auch ihre künftige Betriebsstätte aufbauen möchten. Teamgründungen sind möglich. In diesem Fall können bis zu 2 weitere Personen jeweils eigene Anträge stellen, die aufeinander abgestimmt sind.

Förderhöhe und -dauer

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss über einen Zeitraum von bis zu 10 Monaten:

  • 1.100 Euro monatlich für Personen, die weder eine Berufsausbildung noch ein Studium abgeschlossen haben
  • 2.200 Euro monatlich für Personen, die eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben

Die Förderbeträge beinhalten bereits Anteile für Sozialversicherungen und werden jeweils zur Monatsmitte ausgezahlt.

Rahmenbedingungen

  • Eine Kombination mit anderen Stipendien (insbesondere exist) ist ausgeschlossen.
  • Nebentätigkeiten sind auf maximal 10 Stunden pro Woche begrenzt.
  • Zum Zeitpunkt der Bewilligung darf noch keine Unternehmensgründung erfolgt sein.
  • Die Begleitung durch eine akkreditierte „begleitende Einrichtung“ ist verpflichtend.

Anforderungen an die begleitende Einrichtung

Die begleitende Einrichtung muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Sitz in Niedersachsen
  • Kostenfreie Begleitung durch eine benannte Mentorin oder einen benannten Mentor während der gesamten Förderphase
  • Mindestens 2-monatiges intensives Coaching sowie regelmäßige Statusgespräche (mindestens alle 2 Monate)
  • Betreuung im Umfang von insgesamt mindestens 100 Stunden
  • Nach Möglichkeit Bereitstellung von Räumlichkeiten

Hinweis: Die Jade Hochschule ist keine akkreditierte begleitende Einrichtung im Sinne dieser Förderung. Eine Übersicht aller anerkannten Einrichtungen stellt die NBank in einer entsprechenden PDF-Datei zur Verfügung.

Gründungszuschuss der Stadt Oldenburg

Der Gründungszuschuss der Stadt Oldenburg unterstützt Unternehmensgründungen und junge Unternehmen in der Startphase innerhalb des Stadtgebiets. Ziel der Förderung ist es, Neugründungen zu stärken, Innovationen zu fördern und zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen. Die Förderung kann je nach Vorhaben und Bewertung teilweise oder vollständig gewährt werden und dient als ergänzende Unterstützung in der frühen Gründungsphase.

Fördergegenstand

Gefördert werden sowohl Beratungsleistungen als auch Investitionen im Rahmen der Gründung:

  • Beratung (z. B. Businessplan, Marketingstrategie, Rechtsformwahl)
  • Materielle und immaterielle Investitionen (z. B. Ausstattung, Software, Website)
  • Die Beratung muss durch eine/n Steuerberater/in oder Wirtschaftsprüfer/in erfolgen. Alternativ ist eine Marketingberatung möglich.

Förderhöhe

  • Beratungskostenzuschuss: bis zu 90 Prozent der Kosten, maximal 500 Euro
  • Investitionszuschuss: bis zu 50 Prozent der Kosten, maximal 2.500 Euro
  • Bei besonders innovativen und skalierbaren Vorhaben: bis zu 5.000 Euro möglich

Voraussetzungen

  • Unternehmenssitz innerhalb der Stadt Oldenburg
  • Antragstellung vor bzw. bis spätestens ein Jahr nach Gründung
  • Innovatives, nachhaltiges und wirtschaftlich tragfähiges Vorhaben
  • Kein Rechtsanspruch auf Förderung; Bewilligung erfolgt im Rahmen verfügbarer Mittel
  • Für die Beantragung des Investitionszuschusses wird ein Businessplan benötigt.

Ablauf

  • Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich
  • Antragstellung erfolgt digital über einen Antragsassistenten
  • Anträge werden zu festen Fristen gesammelt, bewertet und anhand eines Punktesystems ausgewählt
  • Auszahlung erfolgt nach Einreichung der entsprechenden Nachweise und Rechnungen

Weitere Details: Gründungszuschuss beantragen | Serviceportal Stadt Oldenburg