Das Urteil wird tiefgreifende Auswirkungen auf die Berufsausübung von Architekten und Ingenieuren in Deutschland haben. Auf die Kammern und Verbände kommt viel Aufklärungsarbeit zu. Angesichts der derzeitigen guten Baukonjunktur und der damit verbundenen starken Nachfrage an Planungsleistungen wird der Druck auf die zu erzielenden Honorare momentan noch nicht so groß ausfallen. Mit der Zeit aber werden Bauherren die Architekten und Ingenieure vermehrt dazu auffordern, sich dem Preiswettbewerb zu unterwerfen. Ob man diesen Trend durch Honorarempfehlungen oder verpflichtende Honorarrahmen für die öffentliche Hand aufhalten kann, bleibt abzuwarten. Auch wenn alle Experten sicherlich weiterhin die HOAI in der Schublade haben, werden sich die Honorare stärker als bisher differenzieren. Gewinner werden die Planungsbüros sein, die zukünftige Auftraggeber von ihrer Fachkompetenz und Erfahrung beispielsweise in der Bauleitung oder für Spezialbauten überzeugen können. Für den ‚kleinen’ Verbraucher, den Einmal-im-Leben-Bauherrn ist positiv, dass empfehlende Preisorientierungen weiterhin zulässig sind, so dass sich die Vertragsparteien bei einer Honorarvereinbarung daran halten können.
Zwar wird man sich darüber hinaus auch an den in der HOAI formulierten Leistungsbildern und den sonstigen Bestimmungen orientieren können, aber für Neuverträge wird das Honorar künftig frei verhandelbar sein. Dies sind Planer in Deutschland bisher nicht gewohnt, man wird sie auf die veränderten Marktbedingungen vorbereiten müssen, etwa durch Fort- und Weiterbildungsangebote. Wir Professoren müssen bereits in der Lehre hier an der Jade Hochschule ansetzen. Viele Selbstverständlichkeiten werden künftig in Frage gestellt. Anders als bisher wird man mit dem Bauherrn im Vorwege viel mehr über die Leistungserwartung und das Honorarversprechen reden müssen. Ein weiteres Beispiel: das Building Information Modeling (BIM) wird den Planungsablauf in absehbarer Zeit enorm verändern, weil sich die verschiedenen beteiligten Planer frühzeitig miteinander abstimmen müssen. Das hat Auswirkungen auf das Leistungsbild der Architekten und Ingenieure, das modernisiert werden muss. Die zu erwartenden Effizienzsteigerungen werden sich auf die Honorierung auswirken bzw. vorrangig den Büros, die die Zeichen der Zeit erkennen, auch weiterhin auskömmliche Honorare ermöglichen.
Auch sogenannte Altverträge, also bis gestern geschlossene Architektenverträge, werden auf den Prüfstand gestellt. In Streitfällen kann sich der Planer nicht mehr wie bisher auf die verbindlichen Preise der HOAI berufen und muss daher die Höhe seiner Vergütung an dem Maßstab der Ortsüblichkeit orientieren. Dies ist in der Praxis nicht so einfach zu ermitteln wie bisher (es genügte sich auf die HOAI zu berufen), gerade dann, wenn eine schriftliche Vereinbarung zur Honorarhöhe nicht im Vorhinein getroffen wurde. Da wird neben anfänglicher Rechtsunsicherheit viel Arbeit auf die Gerichte zukommen.
Persönlich begleite ich die HOAI bereits seit vielen Jahren. Mein Forschungsschwerpunkt ist die wirtschaftliche Büroführung der Planer. Zur Zeit arbeite ich im Rahmen des hier an der Hochschule laufenden Forschungsvorhabens ‚Fokus Architekturbüro’ an einer Buchveröffentlichung zum Büromanagement. Die Umwälzungen, die sich aus dem zitierten Urteil ergeben, werden darin natürlich einfließen. Ich bin gespannt auf die nunmehr einsetzenden Diskussionen in Fachkreisen.