Können Studierende, weil sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft/getestet werden oder keinen Mund-Nase-Schutz tragen können, nicht an den Lehrveranstaltungen in Präsenz teilnehmen, so darf ihnen dadurch kein Nachteil in Hinblick auf ihren Studienabschluss entstehen. Die Gründe hierfür sind in einem schriftlichen Antrag der Studiendekanin bzw. dem Studiendekan oder der Prüfungskommission darzulegen (zum Beispiel auch durch Vorlage eines ärztlichen Attestes); im Falle einer Anerkennung der Gründe wird ihnen die Aneignung des Lehrstoffs dann in anderer Form als der Präsenzform ermöglicht (Nachteilsausgleich). Entsprechendes gilt für schwangere bzw. stillende Studierende.
Müssen sich Studierende in Quarantäne begeben oder wollen sie keinen 3G-Status erlangen bzw. dokumentieren, können sie nicht am Präsenzlehrbetrieb teilnehmen; in diesem Fall (vergleichbar eines anderweitigen, krankheitsbedingten Fehlens) haben sie keinen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich.
„Natürlich dürfen die Lehrenden zusätzlich zur Präsenzlehre die in den zurückliegenden Semestern erprobten Möglichkeiten der digitalen Lehre oder andere denkbare Alternativformate weiterhin nutzen“,
sagt der Vizepräsident. Präsenzfreie Lehrformate seien in begründeten Ausnahmefällen möglich, sie dürfen aber den Präsenz-Studienbetrieb nicht beeinträchtigen; insbesondere muss es für Studierende organisatorisch leistbar sein, auch an zeitlich benachbarten Präsenzveranstaltungen teilnehmen zu können. Die präsenzfreie Durchführung von Lehrveranstaltungen bedarf der Genehmigung durch den Präsidenten (zum Beispiel bei gesundheitlicher Beeinträchtigung der Lehrenden) oder auch das (Studien-)Dekanat (zum Beispiel Sicherstellung der Lehre).
Blended Learning- oder Flipped Classroom-Lehrformate, bei denen zwischen asynchronen Erarbeitungsphasen und synchronen Präsentationsphasen gewechselt wird, sind möglich und erwünscht, sofern die synchronen Phasen mit den Studierenden in Präsenz an der Jade Hochschule stattfinden. So können die zahlreichen Lehrvideos und Vorlesungsaufzeichnungen weiterhin genutzt und mit Präsenzlernphasen kombiniert werden.
Für den Prüfungszeitraum zu Beginn des Sommersemesters (Ende Februar/Anfang März), sollten die präsenzfreien Prüfungsformen beibehalten werden. Für den Prüfungszeitraum im Juni/Juli empfiehlt das Präsidium, die nach Prüfungsordnungen vorgesehenen Prüfungsformen zu planen. Zur Erhöhung der Planungssicherheit sollten parallel auch präsenzfreie Prüfungsformen vorgesehen werden.
Der Betrieb der Mensen an den drei Studienorten wird dem Lehrbetrieb folgen. Gegebenenfalls wird ein – bereits an der Universität Oldenburg erprobtes – Reservierungssystem eingeführt.