Hier findest du die Leitlinie der Jade Hochschule zur Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen.
Anrechnung

Außerhochschulisch erworbene Kompetenzen, zum Beispiel aus einer Berufsausbildung, spiegeln deine individuelle Lernbiografie wieder und kann für dein Studium relevant sein. Nutze diese Chance, um wertvolle Zeit zu sparen und dein Studium effizienter zu gestalten.
- Individuelle Anrechnung: Wir nehmen uns Zeit, um die Vielfalt Ihrer erworbenen Kompetenzen zu erfassen, da jeder Antrag eine individuelle Bewertung erfordert.
- Pauschale Anrechnung: Für ausgewählte Studiengänge bieten wir eine vereinfachte Anrechnung, die euch Zeit und Aufwand spart.
Lass uns gemeinsam deine Möglichkeiten prüfen und deine Erfahrungen optimal in dein Studium integrieren.
Ablauf
Bei der individuellen Anrechnung wird geprüft, ob deine bereits erworbenen Kompetenzen mit Studieninhalten übereinstimmen. Wenn eine Gleichwertigkeit festgestellt wird, kannst du diese Kompetenzen anrechnen lassen.
So funktioniert es:
- Wir unterstützen dich gerne bei der Antragstellung. Vereinbare bitte einen Erstberatungstermin mit der Koordinatorin für Anrechnungen. Bei Fragen zu den Onlinestudiengängen hilft dir das Online-Team weiter.
- Vergleiche deine bisherigen Kompetenzen mit den Modulbeschreibungen deines Studiengangs, um relevante Anrechnungsmöglichkeiten zu erkennen.
- Lade den Antrag herunter und füllen diesen digital und so detailliert wie möglich aus. In der bereitgestellten PDF-Datei findest du ein Beispiel, das dir zeigt, wie der Antrag korrekt auszufüllen ist.
- Deinem Antrag sind passende Nachweise beizufügen, zum Beispiel:
- Zeugnisse, Zertifikate, Arbeitszeugnisse, etc.
- Wenn du bereits eingeschrieben bist, füge bitte deinen aktuelle Leistungsübersicht mit allen erbrachten Prüfungsleistungen an der Jade Hochschule bei
- Schicke den digital ausgefüllten Antrag samt Unterlagen per E-Mail an das für deinen Studiengang zuständige Immatrikulations- und Prüfungsamt.
- Dein Antrag wird geprüft, und du erhältst anschließend einen Bescheid vom Immatrikulations- und Prüfungsamt.
Hinweis zur Antragstellung auf Anrechnung
Um sicherzustellen, dass dein Antrag vollständig und korrekt eingereicht wird, nutze bitte die bereitgestellte Checkliste zur Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen. Die Checkliste führt dich Schritt für Schritt durch alle erforderlichen Unterlagen und Voraussetzungen.
Die pauschale Anrechnung ermöglicht eine vereinfachte Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen. Für bestimmte Studiengänge wurden auf Basis anerkannter Ausbildungsberufe standardisierte Anrechnungsmodelle entwickelt. Da keine individuelle Prüfung notwendig ist, wird der Prozess für Studierende erheblich vereinfacht.
Aktuell gibt es pauschale Anrechnungen für folgende Studiengänge:
- Angewandte Pflegewissenschaft
- Bank- und Versicherungsmanagement dual
- Hebammenwissenschaft
- Logopädie
- Management in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft (englisch)
- Wirtschaftsingenieurwesen Online
- Tourismusmanagement (englisch)
Bitte beachte: Der Antrag auf pauschale Anrechnung muss vollständig ausgefüllt und mit allen erforderlichen Nachweisen beim Immatrikulations- und Prüfungsamt eingereicht werden.
Welche Regelungen gelten für die Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen hinsichtlich der Teilnahme an Prüfungen und der Möglichkeit zur Notenverbesserung?
Alle Prüfungs- und Studienleistungen müssen angerechnet sein, bevor du die jeweilige Prüfung ablegst. Eine erneute Teilnahme zur Notenverbesserung ist nach erfolgreicher Anrechnung nicht möglich. Eine Verbesserung des Ergebnisses ist somit ausgeschlossen.Wann sollte ich den Anrechnungsprozess starten?
Es wird empfohlen, den Anrechnungsprozess direkt zu Beginn des Semesters einzuleiten, um Verzögerungen zu vermeiden.Welche Arten von Kompetenzen können auf mein Studium angerechnet werden?
Zur Anrechnung beantragt werden können Kompetenzen, die außerhochschulisch erworben wurden und nachgewiesen werden können. Diese Kompetenzen können z.B. in organisierten und strukturierten Kontexten erworben und/oder gefördert worden und durch einen zertifizierten Abschluss belegbar sein (z.B. Zertifikate von Berufsausbildungs- und Fortbildungsabschlüssen, Zertifikatskurse). Weiterhin können Kompetenzen im Rahmen geplanter Tätigkeiten, die ein ausgeprägtes „Lernelement“ beinhalten, angerechnet werden; hierzu zählen vor allem innerbetriebliche Weiterbildungen. Letztlich können auch berufspraktische Erfahrungen zur Anrechnung geeignete Kompetenzen vermitteln.Kann ich mir meine Berufserfahrung auf meine Praktika anrechnen lassen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Berufserfahrungen auf das Zugangspraktikum, die Praxisphasen oder das Praxissemester angerechnet werden.Was bedeutet „Gleichwertigkeit“ bei der Anrechnung?
Gleichwertigkeit bedeutet, dass Inhalt und Niveau einer externen Kompetenz mit einem Studienmodul vergleichbar sind. Eine 100 %ige Übereinstimmung ist nicht zwingend erforderlich, ein Deckungsgrad von etwa 75 % kann ausreichen.Kann ich eine Anrechnung rückgängig machen?
Nein, nach einer Entscheidung ist eine Rücknahme nicht möglich. Ein Rückzug ist nur während des laufenden Antragsverfahrens möglich.Wo finde ich weitere Informationen zur Anrechnung?
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) bietet eine kompakte Übersicht zu diesem Thema. Wir empfehlen die Webseite von Modus – Mobilität und Durchlässigkeit stärken der HRK für weiterführende Informationen.

Anrechnungs- und Anerkennungsservice
Arianna Schön
Friedrich-Paffrath-Straße 101
26389 Wilhelmshaven
E-Mail arianna.schoen@jade-hs.de
Tel. +49 4421 985 - 2981