• Zugang für Beruflich Qualifizierte

    Einen Studienabschluss als beruflich Qualifizierte_er anzustreben heißt, zu studieren ohne die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die allgemeine Fachhochschulreife (Fachoberschulabschluss). Welche Berufs- oder Fortbildungsabschlüsse beziehungsweise Berufserfahrung zum Studium berechtigen, regeln das Niedersächsische Hochschulgesetz und die Hochschulen.

    Da der Schritt ins Studium gut überlegt sein will, beraten wir dich umfassend und begleiten dich gern in deinem Entscheidungsprozess!

    Hochschulzugang aufgrund beruflicher Vorbildung

    • Eine Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium in jeder Fachrichtung an jeder Hochschule aufgrund beruflicher Vorbildung besitzt:

      • Meister/in
      • Staatlich geprüfte/r Techniker/in
      • Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in
      • wer einen Fortbildungsabschluss auf Grundlage einer Fortbildungsordnung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung nachweisen kann. (Lehrgang muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und nachgewiesen werden.) Fortbildungsordnungen findest du hier.
      • wer ein Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst nach der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung besitzt. (Lehrgang muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und nachgewiesen werden) 
      • wer einen Fachschulabschluss entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002 vorweisen kann oder
      • wer einen Abschluss aufgrund einer landesrechtlichen Fortbildungsregelung für Berufe im Gesundheitswesen oder für sozialpflegerische oder sozialpädagogische Berufe nachweisen kann (Lehrgang muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen).
    • Wer eine mindestens dreijährige Berufsausbildung absolviert und danach mindestens drei Jahre Berufserfahrung gesammelt hat, kann fachgebunden studieren - die sogenannte "3 plus 3-Regelung". Fachgebunden bedeutet, dass nur bestimmte Studiengänge den Bewerberinnen und Bewerbern offen stehen. 

      Auf dieser Seite finden du die Zuordnung von Ausbildungsberufen zu Studiengängen an der Jade Hochschule.

    • Prüfung für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung nach beruflicher Vorbildung

      Mit der Prüfung für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung nach beruflicher Vorbildung öffnet sich Interessierten mit beruflicher Vorbildung aber ohne Abitur der Weg in ein Studium an einer Niedersächsischen Hochschule.

      Die Prüfung (auch Z-Prüfung oder Immaturenprüfung genannt) wird für einen selbst gewählten Studiengang abgelegt, unabhängig von der bisherigen beruflichen Ausrichtung. Vorab ist eine Vorbereitung erforderlich, die von verschiedenen Erwachsenenbildungsträgern angeboten wird. Eine Übersicht der vorbereitenden Einrichtungen ist über die niedersächsische Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung erhältlich.

      Es wird dringend empfohlen, sich frühzeitig nach den Zulassungsvoraussetzungen zu erkundigen. Wende dich für Auskünfte und allgemeine Informationen an die vorbereitenden Einrichtungen und die Hochschulen in Niedersachsen, die den gewünschten Studiengang anbieten.

      Beruflich qualifizierte BewerberInnen mit einer 3-jährigen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und einer anschließenden 3-jährigen Ausübung dieses Berufes können fachgebunden studieren. Die Hochschulen entscheiden selbst, welche berufliche Vorbildung für das Studium in welchem Studiengang einschlägig ist. Solltest du zu diesem Bewerber_innenkreis gehören und dich für ein Studium interessieren, ist ein Informations- und Beratungsgespräch mit unseren Mitarbeiterinnen der Allgemeinen Studienberatung unbedingt zu empfehlen.

      Prüfungsaufbau

      Die Prüfung ist zweigeteilt und umfasst einen Allgemeinen und einen Besonderen (fachspezifischen) Teil.

      Die Prüfungen des Allgemeinen Teils werden über die vorbereitenden Einrichtungen, Volkshochschulen und andere Erwachsenenbildungsträger, organisiert und abgenommen. Bitte wenden Sie sich an die örtlichen Einrichtungen, Bildungsvereinigung Arbeit und Leben und Volkshochschule Oldenburg und Volkshochschule Wilhelmshaven.

      Dagegen werden die Prüfungen für den Besonderen Teil von der Hochschule organisiert und durchgeführt, an der anschließend das Studium aufgenommen werden soll.

      Bis dahin sollten sich die Prüfungskandidat_innen ausführlich über das gewünschte Studium informieren. Dazu empfehlen wir die Informationen auf den Internetseiten der Jade Hochschule oder Beratungsgespräche in der Allgemeinen Studienberatung

      Voraussetzungen zur Anmeldung zur Z-Prüfung

      Für die Anmeldung müssen generell folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

      Die Bewerberin oder der Bewerber muss eine mindestens zweijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine als anerkannt geltende berufliche Ausbildung durch Prüfung abgeschlossen und danach mindestens zwei Jahre lang in diesem Beruf hauptberuflich tätig gewesen sein.

      An die Stelle der vorstehend genannten Voraussetzungen der Berufsausbildung und anschließender mindestens zweijähriger Berufserfahrung kann auch eine mindestens fünfjährige hauptberufliche Tätigkeit in einem Berufsbereich treten, deren Anforderungen mit denen eines Ausbildungsberufes vergleichbar sind. Die selbständige Führung eines Haushaltes mit verantwortlicher Betreuung mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person gilt als hauptberufliche Tätigkeit.

      Darüberhinaus muss die Bewerberin oder der Bewerber durch ein Gutachten einer anerkannten Einrichtung der Weiterbildung oder einer Verwaltungs- oder Wirtschaftsakademie nachweisen, dass sie oder er sich intensiv auf die Prüfung vorbereitet hat. Das Gutachten kann auch erlangt werden durch eine Person, die ein Hochschulstudium abgeschlossen und eine Vorbereitung der Bewerberin/des Bewerbers in den Fächern des allgemeinen Teils der Prüfung auf Fachoberschulniveau gefördert hat.

      Der Besondere Teil der Prüfung wird an der Hochschule abgelegt, an welcher der gewünschte Studiengang aufgenommen werden soll. Dafür kann die Teilnahme an einem Fachvorbereitungskurs erforderlich sein. Auskünfte erteilen die Hochschulen, die den gewünschten Studiengang anbieten.

      Fachvorbereitungskurse für den Besonderen Teil werden an der Jade Hochschule in der Regel nicht angeboten. Die Vorbereitung erfolgt individuell in Absprache mit der Prüferin/dem Prüfer. Sollten ausreichend Studieninteressierte für einen Vorbereitungskurs finden, werden diese nach Absprache angeboten.

      Anmeldung zur Z-Prüfung

      Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt mit den erforderlichen Unterlagen beim Niedersächsischen Prüfungsamt für den Erwerb einer fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung in Hildesheim.

      Antragsformular https://www.nibis.de/immaturenpruefung_2678

      Informationen dazu geben die vorbereitenden Einrichtungen.
      Anmeldeschluss für die Prüfung wird der 1. Oktober des Jahres sein.

      Ansprechpartner:

      Prüfungsamt für die Prüfung zum Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung

      Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ)
      Keßlerstraße 52
      31134 Hildesheim

      Susanne Reinhold
      Tel.: 05121/1695-269
      susanne.reinhold[at]nlq.niedersachsen.de

      Sascha Manig
      Tel.: 05121/1695-224
      sascha.manig[at]nlq.niedersachsen.de

    • Außerhochschulisch erworbene Kompetenzen, zum Beispiel aus einer Berufsausbildung, spiegeln deine individuelle Lernbiografie wider und können für  dein Studium relevant sein. Nutze diese Chance, um wertvolle Zeit zu sparen und dein Studium effizienter zu gestalten.

    Kontakt

    Lehr- und Lernzentrum

    Ingrida Budininkaite

    Friedrich-Paffrath-Straße 101

    26389 Wilhelmshaven

    E-Mail ingrida.budininkaite@jade-hs.de

    Tel. +49 4421 985-2957

    Anrechnungs- und Anerkennungsservice

    Arianna Schön

    Friedrich-Paffrath-Straße 101

    26389 Wilhelmshaven

    E-Mail arianna.schoen@jade-hs.de

    Tel. +49 4421 985 - 2981

    Online-Sprechstunde

    Bauingenieurwesen oder Tourismus- und Eventmanagement ohne Abitur studieren? 

    Du hast gezielte Fragen oder möchtest dich grundsätzlich über die Möglichkeiten des Studiums ohne Abitur informieren? Du weißt auch noch nicht, ob du aufgrund deiner beruflichen Qualifikationen über eine Studienberechtigung verfügen oder hast Fragen zur Bewerbung/Einschreibung, der Studienorganisation oder dem Studienverlauf?

    Dann beraten wir dich gern. Neben unserer regulären Beratung bieten wir regelmäßig digitale Sprechstunde zum Thema Studieren ohne Abitur an.

    Die nächsten Termine werden noch festgelegt.

    Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Über diesen Link gelangst du zum virtuellen Zoom-Raum.