Möglichkeiten für den Hochschulzugang
1. Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung
Eine Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium in jeder Fachrichtung an jeder Hochschule aufgrund beruflicher Vorbildung besitzen folgende Gruppen:
- Meister_in
- Staatlich geprüfte_r Techniker_in
- Staatlich geprüfte_r Betriebswirt_in
- Wer einen Fortbildungsabschluss auf Grundlage einer Fortbildungsordnung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung nachweisen kann. Der Lehrgang muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und nachgewiesen werden. Fortbildungsordnungen findest du beim Bundesinstitut für Berufsbildung.
- Wer ein Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst nach der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung besitzt. Der Lehrgang muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und nachgewiesen werden.
- Wer einen Fachschulabschluss entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 vorweisen kann.
- Wer einen Abschluss aufgrund einer landesrechtlichen Fortbildungsregelung für Berufe im Gesundheitswesen oder für sozialpflegerische oder sozialpädagogische Berufe nachweisen kann. Der Lehrgang muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.
2. Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung
Wer eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung absolviert und danach mindestens 3 Jahre Berufserfahrung gesammelt hat, kann fachgebunden studieren – die sogenannte „3-plus-3-Regelung“. Fachgebunden bedeutet, dass nur bestimmte Studiengänge den Bewerberinnen und Bewerbern offen stehen.
In unserer Übersicht kannst du die passenden Berufsausbildungen zu deinem Wunsch-Studiengang finden. Sollte deine Ausbildung nicht enthalten sein, wende dich bitte an unsere Berater_innen.
3. Zugangsprüfung beziehungsweise Z-Prüfung
Mit der Prüfung für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung nach beruflicher Vorbildung öffnet sich Interessierten mit beruflicher Vorbildung aber ohne Abitur der Weg in ein Studium an einer Niedersächsischen Hochschule.
Die Prüfung (auch Z-Prüfung oder Immaturenprüfung genannt) wird für einen selbst gewählten Studiengang abgelegt, unabhängig von der bisherigen beruflichen Ausrichtung. Vorab ist eine Vorbereitung erforderlich, die von verschiedenen Erwachsenenbildungsträgern angeboten wird. Eine Übersicht der vorbereitenden Einrichtungen ist über die niedersächsische Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung erhältlich.
Wir empfehlen dir, dich frühzeitig nach den Zulassungsvoraussetzungen zu erkundigen. Wende dich für Auskünfte und allgemeine Informationen an unsere Berater_innen.
Beruflich qualifizierte Bewerber_innen mit einer 3-jährigen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und einer anschließenden 3-jährigen Ausübung dieses Berufes können fachgebunden studieren. Die Hochschulen entscheiden selbst, welche berufliche Vorbildung für das Studium in welchem Studiengang einschlägig ist. Solltest du zu diesem Bewerber_innenkreis gehören und dich für ein Studium interessieren, ist ein Informations- und Beratungsgespräch mit unseren Mitarbeiter_innen der Allgemeinen Studienberatung unbedingt zu empfehlen.


