JadeFem-Stipendium - FAQ
Häufig gestellte Fragen
Das JadeFem-Stipendium dient der Förderung begabter Student_innen (w/d), die in ihrem Studium und Beruf hervorragende Leistungen erbringen oder erwarten lassen.
Bewerben können sich Bachelor- und Masterstudent_innen (w/d) in Fächern, in denen sie unterrepräsentiert sind und die an der Jade Hochschule im Erststudium bis zum Abschluss eines weiterführenden Studiengangs immatrikuliert sind. Wenn Sie Ihren Studiengang im Bewerbungsformular auswählen können, sind Sie berechtigt sich für das Stipendium zu bewerben.
Das Stipendium beträgt 1.800 Euro pro Semester für Bachelor- und Masterstudent_innen. Ein Kinderzuschlag ist möglich: 300 Euro für das erste Kind und 180 Euro für jedes weitere Kind. Die Förderung wird in der Regel für ein Jahr vergeben und kann bei erfolgreicher Leistung verlängert werden.
Füllen Sie den Bewerbungsbogen online aus. Nach dem Absenden Ihrer Bewerbung erhalten Sie per Mail ein Formular (Bewerbungsantrag). Bitte drucken Sie diesen Bewerbungsantrag aus, prüfen ihn auf Vollständigkeit und reichen ihn in Papierform ein. Sie müssen darüber hinaus weitere Bewerbungsunterlagen und Nachweise einreichen. Welche Unterlagen das sind sowie den Link für den Moodle-Kurs bekommen Sie ebenfalls per Mail.
- Motivationsschreiben (1-2 Seiten)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung für das Studium an der Jade Hochschule
- Bei Studienbewerber_innen: Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung
- Bei Masterstudierenden: Zeugnis über einen ersten Hochschulabschluss sowie ggf. weitere Leistungsnachweise gemäß der Zulassungs- und Auswahlbestimmungen für den Masterstudiengang
- Ggf. Nachweise über sonstige Leistungen (z. B. Praktikums- und Arbeitszeugnisse, Nachweise über besondere Auszeichnungen und Preise, sonstige Kenntnisse), soziale Kriterien (z.B. Bildungsherkunft, Familienaufgaben oder familiäre Migrationsgeschichte) sowie zum gesellschaftlichen oder hochschulbezogenen Engagement.
Diese Nachweise sollten möglichst aktuell sein!
Sollten Nachweise fehlen, können Sie in diesem Fall auch eine Selbstauskunft einreichen.Ihre Durchschnittsnote sowie die Anzahl der ECTS-Punkte werden nach Bewerbungsschluss zentral ermittelt.
Die Bewilligung des JadeFem-Stipendiums wird anhand der folgenden Auswahlkriterien entschieden:
- Für Studienanfänger_innen: Die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, insbesondere relevante Einzelnoten für das Studienfach. Alternativ wird eine besondere Qualifikation berücksichtigt, die zum Studium an der Jade Hochschule berechtigt.
- Für immatrikulierte Student_innen: Bisher erbrachte Studienleistungen (aktuelle Notenübersicht). Für Masterstudent_innen wird zusätzlich die Abschlussnote des vorangegangenen Studiums berücksichtigt.
- Weitere Bewertungskriterien:
- Besondere Erfolge, Auszeichnungen, Preise sowie Berufserfahrung oder Praktika
- Engagement in gesellschaftlichen, sozialen, hochschulpolitischen oder politischen Bereichen sowie in Religionsgemeinschaften, Verbänden oder Vereinen
- Besondere soziale, persönliche oder familiäre Umstände, wie z. B. Krankheiten, Behinderungen, Betreuung von Kindern (insbesondere bei Alleinerziehenden), Pflege von Angehörigen, studienbegleitende Erwerbstätigkeit, soziale Herkunft oder Migrationshintergrund.
Die Auswahl erfolgt auf Basis dieser Kriterien, und eine Rangfolge wird für den Fall erstellt, dass freie Fördermittel verfügbar werden. Ein Rechtsanspruch auf das Stipendium besteht nicht.
Die Stipendienauswahlkommission setzt sich aus folgenden Personen zusammen: Vizepräsident_in für Forschung, Third Mission und Gleichstellung, Gleichstellungsbeauftragte, Projektmitarbeiter_in Stipendienprogramm und professorales Mitglied aus der Kommission für Gleichstellung.
Das Stipendium wird auch während der vorlesungsfreien Zeit gezahlt. Ebenso wird es während eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts, für den ein Learning Agreement geschlossen wurde, weitergezahlt. Während einer Beurlaubung ohne Learning Agreement wird das Stipendium nicht gezahlt.
Das Stipendium endet mit dem Semester, in dem die letzte Prüfungsleistung erbracht wurde, das Studium abgebrochen oder die Immatrikulation aufgehoben wurde.
Ja, das Stipendium kann widerrufen werden, wenn der_die Stipendiat_in den Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, eine zusätzliche Förderung erhält, die Eignungs- und Leistungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind oder falsche Angaben gemacht wurden. Ein rückwirkender Widerruf ist insbesondere im Fall einer Doppelförderung möglich.
Stipendiat_innen sind verpflichtet, alle relevanten Änderungen in ihren Verhältnissen, die für das Stipendium wichtig sind, unverzüglich mitzuteilen. Dazu gehört auch, dass sie der Hochschule die notwendigen Daten zur Erfüllung ihrer Auskunftspflicht bereitstellen.
Zudem müssen Stipendiat_innen die im Bewilligungsbescheid geforderten Unterlagen zu Beginn des zweiten Semesters des Förderzeitraums einreichen.Ja, eine mehrfache Förderung durch das JadeFem-Stipendium ist möglich. Hierfür muss das Bewerbungsverfahren für jeden Förderzeitraum regulär durchlaufen werden.
Es sollen Veranstaltungen zur Vernetzung der Stipendiat_innen untereinander organisiert werden, die durch Workshops o.ä. ergänzt werden können. Aktuell befindet sich das Stipendium in einer Testphase und das Begleitprogramm im Aufbau.