• Umfang

    • Ein Teilzeitstudium bedeutet, dass du pro Semester weniger Module belegst als im Vollzeitstudium.
    • Du darfst höchstens 15 ECTS pro Semester machen. 
    • Wenn du mehr als 15 ECTS erbringst, verlierst du rückwirkend den Status als Teilzeitstudierende_r.
    • Wiederholungsprüfungen aus früheren Semestern zählen nicht zu diesen 15 ECTS. 
    • Während du deine Bachelorarbeit schreibst, ist ein Teilzeitstudium nicht möglich.
       

    Antrag und Dauer

    Du beantragst das Teilzeitstudium formlos bei der Prüfungskommission, und zwar spätestens einen Monat nach Beginn der Vorlesungen. Der Antrag gilt für zwei aufeinanderfolgende Semester. Danach endet das Teilzeitstudium automatisch. Wenn du danach weiter in Teilzeit studieren möchtest, musst du einen neuen Antrag stellen.

    Gruppe Studierender löst Aufgabe am Whiteboard. Eine Studentin hält ein Baby im Arm.

    Rechtliche Grundlage

    Die Regelungen zum Teilzeitstudium ergeben sich aus § 3 der Prüfungsordnung Teil B (siehe Downloadbereich auf der Studiengangsseite).

    Ansprechperson Teilzeitstudium-Beauftragter