Antrag und Dauer
Antrag und Dauer
Du beantragst das Teilzeitstudium formlos bei der Prüfungskommission, und zwar spätestens einen Monat nach Beginn der Vorlesungen. Der Antrag gilt für zwei aufeinanderfolgende Semester. Danach endet das Teilzeitstudium automatisch. Wenn du danach weiter in Teilzeit studieren möchtest, musst du einen neuen Antrag stellen.
Rechtliche Grundlage
Die Regelungen zum Teilzeitstudium ergeben sich aus § 3 der Prüfungsordnung Teil B (siehe Downloadbereich auf der Studiengangsseite).