Aktuelle Informationen zur Entwicklungsplanung
Der Senat der Jade Hochschule beschließt die Entwicklungsplanung, welche die Entwicklungs- und Leistungsziele der Hochschule in ihren Grundzügen bestimmt. Die Hochschulleitung vereinbart mit dem Land im Rahmen der Zielvereinbarungen geeignete Ziele zur Umsetzung dieser Grundzüge der Entwicklungsplanung. Die Fachbereiche orientieren sich in ihrer Entwicklung und in den Zielvereinbarungen mit der Hochschulleitung an diesen Grundzügen der Entwicklungsplanung und ergreifen Maßnahmen zur Umsetzung.
Der Senat der Jade Hochschule hat am 28. Januar 2025 die Grundzüge der Entwicklungsplanung beschlossen.
Hochschulentwicklungsvertrag
Im Hochschulentwicklungsvertrag vereinbaren das Land und die Hochschulen die zentralen Ziele der Hochschulentwicklung in Niedersachsen. Der aktuelle Vertrag ist vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2029 gültig und adressiert die Ausbildung hochqualifizierter Fachkräfte für Wissenschaft, Wirtschaft, Bildung, Kultur und Gesellschaft, die Ausweitung exzellenter Forschung, die Stärkung der Hochschulautonomie und die verlässliche Finanzausstattung der Hochschulen.
Zielvereinbarung 2025-2026
Der Hochschulentwicklungsvertrag setzt den Rahmen für die strategischen Zielvereinbarungen der Jahre 2025 – 2030. In der aktuellen Zielvereinbarung 2025-2026 wird die Umsetzung der Entwicklungsplanung der Hochschule unter Berücksichtigung der Zielsetzungen aus dem Antrag in der Förderlinie „Potenziale strategisch entfalten" durch nachvollziehbare und überprüfbare (Teil-)Ziele festgelegt.