Abt. 2.3: Dritt- und Sondermittel

Neben der Grundfinanzierung des Landes Niedersachsen (Globalzuschuss) bilden die Zusatzförderungen durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (Sondermittel), die weiteren externen Projektfinanzierungen aus der Privatwirtschaft als auch aus dem öffentlichen Sektor einen weiteren wichtigen Baustein zur Finanzierung unserer Hochschule.

Unsere Aufgabe besteht darin die Projekte nach Bewilligung eingeworbener Mittel entsprechend den geltenden Bestimmungen des Landes und des Geldgebers zu betreuen und für die administrative Abwicklung zu sorgen.