• EXIST-Gründungsstipendium

    Was ist das EXIST-Gründungsstipendium und was bringt es uns?

    Das EXIST-Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz fördert Innovationen, die an Hochschulen entstehen, mit dem EXIST-Gründungsstipendium. Dabei könnt ihr als Gründungsteam bis zu 150 000 Euro erhalten. Der Betrag deckt drei Gehälter für einen Zeitraum von 12 Monaten sowie ein Budget für Sachmittel und Coaching ab. Die Fördermittel werden über die Hochschule an euch weitergeleitet. Falls unsere Seite Fragen offen lässt, werden sie eventuell in der offiziellen FAQ zum EXIST-Gründungsstipendium beantwortet.

     

    Wie bekommen wir das EXIST-Gründungsstipendium?

    Um das Stipendium zu erhalten, müsst ihr einen Ideenpapier für eure innovative Geschäftsidee ausarbeiten und euch mit unserer Unterstützung auf die Unternehmensgründung vorbereiten. Wichtigste Voraussetzung ist, dass es sich bei eurer Idee um ein innovatives technologieorientiertes oder wissensbasiertes Produkt bzw. eine Dienstleistung handelt, das/die signifikante Alleinstellungsmerkmale aufweist und wirtschaftlichen Erfolg verspricht.

    Den Antrag auf das EXIST-Gründungsstipendium stellt nicht ihr selbst, sondern die Jade Hochschule. Trotzdem müsst ihr mehrere Dokumente erstellen, wofür mehrere Arbeitsschritte erforderlich sind.

    Der gesamte Antragsprozess kann bis zu 6 Monate dauern. Das Ideenpapier zu erstellen und den Antrag einzureichen nimmt in etwa die Hälfte der Zeit in Anspruch. Der Projektträger benötigt wiederum die andere Hälfte, um alles zu begutachten und zu bearbeiten.

    Damit ihr unkompliziert einschätzen könnt, ob ihr eine Chance auf das EXIST-Gründungsstipendium habt, haben wir eine Checkliste für euch erstellt. Diese könnt ihr entweder hier zur Übersicht einfach aufklappen oder weiter unten interaktiv durchgehen und euch die Resultate inklusive unserer Hinweise per E-Mail senden lassen. Erst wenn ihr all diese Punkte entsprechend erfüllt, lohnt es sich, dass ihr das EXIST-Gründungsstipendium in Betracht zieht. Schreibt uns dazu einfach über unser Kontaktformular an.

     

    Checkliste zum EXIST-Gründungsstipendium

    1. Habt ihr bereits eine Gründung angemeldet?
      Die Gründung einer Kapitalgesellschaft und die Aufnahme der Geschäftstätigkeit vor dem Beginn des geförderten Projektes schließt eine Förderung durch das EXIST-Gründungsstipendium aus. Bestehende Firmen können nicht gefördert werden – auch nicht, wenn sie in einem neuen Geschäftsfeld oder mit einem neuen Produkt bzw. einer neuen Dienstleistung am Markt agieren wollen. Zusammengefasst: Umsätze oder Gründung im Kontext der Gründungsidee sind förderschädlich!
    2. Aus wie vielen Personen besteht euer Team?
      Die Förderung erfolgt nur für bis zu drei Personen. Es ist wichtig, dass euer Team über sämtliche fachliche Kompetenzen verfügt, die für die Unternehmensgründung (und die anschließende -führung) notwendig sind. Eure Kompetenzen müsst ihr klar nachweisen; z. B. durch Zeugnisse oder Bescheinigungen. Außerdem müsst ihr persönlich gut zusammenpassen und die Bereitschaft zeigen, die Herausforderungen einer Gründung und Förderung gemeinsam anzugehen. Im Idealfall besteht euer Team aus einem Hustler, Hipster und Hacker. So nehmt ihr jeweils eine spezielle Rolle ein. Nicht jedes Gründungsteam schafft es, derartige Rollen klar zu trennen. Trotzdem sollten die Verantwortlichkeiten klar definiert werden:
      1. Hipster ist der kreative Kopf und meist auch für Design und Produktmanagement zuständig.
      2. Hacker ist die Person, die das Produkt umsetzt, indem sie sich in die Algorithmen oder die Funktionsweise der Hardware tief einarbeitet.
      3. Hustler ist die Person, die das Konzept oder das Produkt verkauft.
    3. Könnt ihr es euch leisten, nicht bzw. kaum nebenbei arbeiten zu gehen?
      Während des Stipendiums wird verlangt, dass sich euer gesamtes Team voll und ganz auf das Gründungsvorhaben konzentriert. Nebentätigkeiten sind nur im Umfang von 5 Std./Woche erlaubt. Tätigkeiten, mit denen ihr euer Studium finanziert, müsst ihr für die Zeit des Stipendiums aufgeben bzw. jeweils auf einen Umfang von 5 Std./Woche reduzieren.
    4. Für wie innovativ schätzt ihr eure Idee ein?
      Eine innovative Gründungsidee bringt folgende Merkmale mit sich: a) technische Produkt- oder Prozessinnovation bzw. neuartige innovative Dienstleistung,
      b) adressiert ein klares Kundenproblem und weist einen hohen Kundennutzen auf,
      c) hat ein deutliches Alleinstellungsmerkmal und grenzt sich klar vom aktuellen Stand ab,
      d) besitzt ein skalierbares Geschäftsmodell und bringt nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten mit
    5. Könnt ihr euch mit der tatsächlichen Gründung noch Zeit lassen?
      Die Antragstellung nimmt einige Zeit in Anspruch. Das Stipendium hat eine Dauer von 12 Monaten, in denen ihr die Gründung vorbereitet und einen Businessplan schreibt. Erst am Ende dieser Zeit meldet ihr das Unternehmen an und gründet es. Bis zur Gründung der Gesellschaft vergehen also etwa 18 Monate.
    6. Kennt ihr eine_n Professor_in an der Jade Hochschule, der_die euch fachlich unterstützen möchte?
      Ihr benötigt eine_n passende_n Mentor_in, der_die Professor_in an der Jade Hochschule ist. Diese Person ist eure fachliche Ansprechperson und sollte sich mit dem wissenschaftlichen Hintergrund auskennen. Außer dieser fachlichen Unterstützung hat der_die Mentor_in jedoch keine administrativen Verpflichtungen. Das übernimmt das Gründungsnetzwerk: eure Jade Startup Box.
    7. Kennt ihr bereits ein paar Kund_innen oder Geschäftspartner_innen, die euer Gründungsvorhaben unterstützen würden?
      Im besten Fall besorgt ihr euch bis zu drei (unverbindliche) Absichtserklärungen von Kund_innen und/oder Partner_innen, die euer Gründungsvorhaben unterstützen. Diese sollten auf Firmenpapier gedruckt und von einer offiziellen Person unterschrieben sein. Ergänzend sind auch Ergebnisse von Vorstudien, Befragungen oder Protypentests hilfreich.
       

    Gründungsstipendium Niedersachsen

    Was wird gefördert?

    Das Gründungsstipendium Niedersachsen unterstützt dich in der Pre-Seed- und Seed-Phase deiner Unternehmensgründung in Niedersachsen. Es unterstützt dich dabei, deinen Lebensunterhalt zu decken und die anfänglichen Ausgaben rund um deine Gründung zu finanzieren. Es richtet sich an innovative, digitale oder wissensorientierte Unternehmensideen, die du in Niedersachsen umsetzen möchtest. Die Antragsstellung zum Gründungsstipendium Niedersachsen läuft über die NBank.

    Wer wird gefördert?

    Um das Gründungsstipendium Niedersachsen in Anspruch nehmen zu können, musst du mindestens 18 Jahre alt sein und sowohl in Niedersachsen leben als auch deine zukünftige Betriebsstätte hier aufbauen. Falls du im Team gründen möchtest, können bis zu zwei weitere Personen einen eigenen Antrag stellen. Achtet dabei darauf, dass ihr aufeinander Bezug nehmt.

    Wie wird gefördert?

    Die NBank bietet dir für bis zu 10 Monate einen finanziellen Zuschuss, den du nicht zurückzahlen musst. Du erhältst monatlich 1 100 Euro, wenn du noch keinen Abschluss hast oder noch inmitten einer Ausbildung bzw. eines Studiums bist. 2 200 Euro monatlich erhältst du, wenn du deine Ausbildung bzw. dein Studium abgeschlossen hast.

    Ausgaben für Sozialversicherungen sind im Stipendium bereits enthalten und werden nicht extra erstattet. Das Geld wird dir zum 15. des laufenden Monats ausgezahlt.

    Bedingungen

    • Du kannst das Gründungsstipendium Niedersachsen nicht mit anderen Stipendien kombinieren. Dazu zählt insbesondere die EXIST-Förderung.
    • Du darfst maximal 10 Stunden pro Woche anderweitig beruflich tätig sein.
    • Bis zum Zeitpunkt der Bewilligung darf dein Unternehmen noch nicht gegründet sein.
    • Eine akkreditierte „begleitende Einrichtung” (z. B. Hochschule, Forschungseinrichtung, Startup-Zentrum, Inkubator oder Accelerator) muss deine Gründung während des Förderzeitraums unterstützen.

    Anforderungen an die „begleitende Einrichtung“

    • Die Jade Hochschule ist keine „begleitende Einrichtung“.
    • Die „begleitende Einrichtung” muss ihren Sitz in Niedersachsen haben.
    • Die „begleitende Einrichtung“ muss dich kostenfrei während der gesamten Förderzeit durch einen namentlich benannten Mentor oder eine Mentorin begleiten.
    • Die „begleitende Einrichtung“ muss dich mindestens 2 Monate lang intensiv coachen und zusätzlich alle zwei Monate strukturierte Statusgespräche mit dir führen.
    • Die „begleitende Einrichtung“ muss dich insgesamt mindestens 100 Stunden betreuen und coachen.
    • Die „begleitende Einrichtung” sollte dir – nach Möglichkeit – Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.

    Die NBank hat in einer PDF alle „begleitenden Einrichtungen“ in Niedersachsen übersichtlich zusammengestellt.