• EXIST-Gründungsstipendium

    Das exist Gründungsstipendium (EGS) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt dabei, wissenschaftliche Ideen in tragfähige Startups zu entwickeln – von der Konzeptphase bis zur Gründung. Gefördert werden Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Forschende aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

    Gründungsteams können bis zu 150.000 Euro erhalten. Die Förderung umfasst Gehälter (bis zu 3 Personen für 12 Monate), Sachmittel (bis 30.000 Euro) und Coaching (5.000 Euro). Zusätzlich profitieren Teams von individueller Betreuung, dem Know-how der Hochschule und einem starken Gründungsnetzwerk.

    Ablauf

    Die Geschäftsidee wird in einem Ideenpapier ausgearbeitet. Der Antrag erfolgt über die Jade Hochschule, erfordert jedoch die intensive Mitarbeit des Teams bei der Erstellung der Unterlagen. Der Antragsprozess kann bis zu 6 Monate dauern, etwa zur Hälfte für Vorbereitung und Einreichung sowie zur Hälfte für die Prüfung durch den Projektträger.

    Voraussetzungen

    Die folgende kompakte Übersicht fasst die zentralen Voraussetzungen für das exist Gründungsstipendium zusammen und dient der ersten Orientierung. Die Erfüllung dieser Punkte stellt eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Antragstellung dar. Eine weiterführende Prüfung und Begleitung erfolgt im nächsten Schritt gemeinsam mit der Hochschule.

    Für eine vertiefte Selbsteinschätzung kann ergänzend der offizielle EGS Check genutzt werden. Bei offenen Fragen lohnt sich ein Blick auf die offizielle Website zum exist Gründungsstipendium. Dort bieten die FAQ einen guten ersten Überblick, während die Förderrichtlinie im Downloadbereich weiterführende und detaillierte Informationen zu Voraussetzungen, Ablauf und Förderbedingungen bereithält.

    Innovationsgehalt der Idee

    Es liegt eine innovative, wissensbasierte oder technologieorientierte Geschäftsidee vor, die ein konkretes Kundenproblem adressiert, klare Alleinstellungsmerkmale aufweist und skalierbares Marktpotenzial besitzt.

    Unternehmensstatus

    Es besteht noch kein gegründetes Unternehmen im Kontext der Idee und es werden keine Umsätze erzielt.

    Team und Kompetenzen

    Das Vorhaben wird von einem Team mit maximal 3 Personen getragen, das die erforderlichen fachlichen Kompetenzen zur Umsetzung der Gründungsidee abdeckt. Rollen und Verantwortlichkeiten sind klar definiert.

    Hochschulanbindung und Mentoring

    Eine Anbindung an eine Hochschule oder Forschungseinrichtung ist gegeben, einschließlich fachlicher Betreuung durch einen Mentor bzw. eine Mentorin (Professor_in der Jade Hochschule).

    Zeitliche Verfügbarkeit

    Eine weitgehende Fokussierung auf das Vorhaben ist möglich. Nebentätigkeiten sind auf maximal 5 Stunden pro Woche begrenzt.

    Ideenpapier und Mitwirkung

    Es besteht die Bereitschaft, aktiv am Antragsprozess und an der Vorbereitung der Gründung mitzuwirken, um ein überzeugendes Ideenpapier zu erstellen. 

    Zeitplanung

    Die Gründung erfolgt erst nach der Förderphase. Für Antragstellung, Förderung und Vorbereitung ist ein Zeitraum von insgesamt bis zu etwa 18 Monaten einzuplanen.

    Marktvalidierung

    Erste Rückmeldungen aus dem Markt liegen idealerweise vor, z. B. durch Absichtserklärungen, Studien oder Prototypentests.

    Gründungsstipendium Niedersachsen

    Fördergegenstand

    Das Gründungsstipendium Niedersachsen unterstützt Gründungsvorhaben in der Pre-Seed- und Seed-Phase. Gefördert werden insbesondere innovative, digitale oder wissensbasierte Geschäftsideen mit Umsetzungsbezug in Niedersachsen. Ziel ist die Sicherung des Lebensunterhalts sowie die Finanzierung erster Ausgaben im Rahmen der Gründung. Die Antragstellung erfolgt über die NBank.

    Zielgruppe

    Antragsberechtigt sind volljährige Personen mit Wohnsitz in Niedersachsen, die dort auch ihre künftige Betriebsstätte aufbauen möchten. Teamgründungen sind möglich. In diesem Fall können bis zu 2 weitere Personen jeweils eigene Anträge stellen, die aufeinander abgestimmt sind.

    Förderhöhe und -dauer

    Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss über einen Zeitraum von bis zu 10 Monaten:

    • 1.100 Euro monatlich für Personen, die weder eine Berufsausbildung noch ein Studium abgeschlossen haben
    • 2.200 Euro monatlich für Personen, die eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben

    Die Förderbeträge beinhalten bereits Anteile für Sozialversicherungen und werden jeweils zur Monatsmitte ausgezahlt.

    Rahmenbedingungen

    • Eine Kombination mit anderen Stipendien (insbesondere exist) ist ausgeschlossen.
    • Nebentätigkeiten sind auf maximal 10 Stunden pro Woche begrenzt.
    • Zum Zeitpunkt der Bewilligung darf noch keine Unternehmensgründung erfolgt sein.
    • Die Begleitung durch eine akkreditierte „begleitende Einrichtung“ ist verpflichtend.

    Anforderungen an die begleitende Einrichtung

    Die begleitende Einrichtung muss folgende Kriterien erfüllen:

    • Sitz in Niedersachsen
    • Kostenfreie Begleitung durch eine benannte Mentorin oder einen benannten Mentor während der gesamten Förderphase
    • Mindestens 2-monatiges intensives Coaching sowie regelmäßige Statusgespräche (mindestens alle 2 Monate)
    • Betreuung im Umfang von insgesamt mindestens 100 Stunden
    • Nach Möglichkeit Bereitstellung von Räumlichkeiten

    Hinweis: Die Jade Hochschule ist keine akkreditierte begleitende Einrichtung im Sinne dieser Förderung. Eine Übersicht aller anerkannten Einrichtungen stellt die NBank in einer entsprechenden PDF zur Verfügung.