JW: Mit welchen Anliegen können die Hochschulangehörigen auf Sie zukommen?
Greulich: Trotz der Schaffung einer Stabsstelle „Rechtliche Angelegenheiten“ ist die Hochschule weiter auf das weitgefächerte, rechtliche Wissen und dessen Anwendung durch die einzelnen Mitarbeitenden angewiesen. Hochschulen haben an so vielen Stellen mit Rechtsnormen zu tun, sei es Hochschul-, Verwaltungs-, Vergabe- oder Beamtenrecht, dass das spezielle Fachwissen oft in den zuständigen Bereichen liegt. Ich als Justiziarin hoffe immer dann unterstützend beraten zu können, wenn besondere Fragestellung, Probleme oder auch Konflikte entstehen, bei denen das Recht behilflich sein kann. Ganz konkret zum Beispiel bei Vertragsabschlüssen, bei der Entwicklung passgenauer Hochschulordnungen, aber zum Beispiel auch bei Fragen zu Rechten der Mitglieder in der Selbstverwaltung oder Auseinandersetzungen mit Dritten.