Am 02. Juli ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) der Bundesriegierung in Kraft getreten. Hinweisgeber, sogenannte „Whistleblower“, machen auf Missstände oder Fehlverhalten aufmerksam und sollen mit dem neuen Gesetz vor Repressalien geschützt werden und einen besseren Rechtsschutz erhalten. Betriebe und öffentliche Einrichtungen sind verpflichtet eine sichere interne Meldestelle einzurichten, an die sich Beschäftige im Falle eines beobachteten Verstoßes wenden können.

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