• Abstract

    Die seltene Anwendung einer Umwandlung von Forderungen in Eigenkapitalanteile (sog. Debt-Equity-Swap) in Insolvenzverfahren spiegelte bis 2012 die hohe Unsicherheit sowie die Blockademöglichkeit von Altgesellschaftern wider. Mit Einführung des ESUG im Jahr 2012 sollte der Weg zur vermehrten Durchführung von Debt-Equity-Swaps als Sanierungsinstrument geebnet werden. Durch eine stärkere Einbindung der Gläubiger in die Entscheidungen des Insolvenzverfahrens sollten zum einen Unsicherheiten geschmälert werden. Zum anderen wurden Maßnahmen initialisiert, die einer Blockade von Altgesellschaftern vorbeugen sollen. Dennoch erfolgte auch nach 2012 nur selten der Rückgriff auf einen Debt-Equity-Swap im Wege einer Sanierung. Somit stellt sich die Frage, inwieweit sich der Einsatz eines Debt-Equity-Swaps im Zuge einer Sanierung eignet. Ziel dieses Beitrags ist es daher, durch die Modellierung gläubigerspezifischer Entscheidungsalternativen eine Quantifizierung der zur Wahl stehenden insolvenzrechtlichen Möglichkeiten im Falle einer potentiellen Sanierung unter Einbeziehung eines Debt-Equity-Swaps vorzunehmen, um den bis dato verhalten agierenden Gläubigern eine valide Entscheidungsgrundlage zur Beurteilung eines Debt-Equity-Swaps zur Verfügung zu stellen.

    Publikationsdetails

    Autoren
    Prof. Dr. Mario Henry Meuthen, Simon Eickmann
    Publikationsjahr

    2018

    Erschienen in

    WPg

    Seiten

    453-460