Abstract
Das ESUG zielt durch pointierte Novellierungen der InsO auf eine Förderung sanierungsfähiger Unternehmen ab, etwa durch eigenverwaltete Sanierungsmaßnahmen. Doch trotz sanierungsbegünstigender Rahmenbedingungen bestehen weiterhin Unsicherheiten, vor allem für Gläubiger und Insolvenzgerichte, ob einer Sanierung zuzustimmen oder diese abzulehnen ist. Somit besteht für notleidende Unternehmen ein hohes Risiko, dass geplante (und potenziell aussichtsreiche) Sanierungen abgelehnt werden und es zur Durchführung eines Regelinsolvenzverfahrens bzw. einer Liquidation kommt. Für eine sachgerechte Entscheidungsgrundlage bedarf es einer quantitativen Entscheidungsunterstützung, um Gläubiger über die Aussichten einer erfolgreichen Sanierung zu informieren. Hierbei spielen steuerliche Rahmenbedingungen, vor allem die steuerliche Abzugsfähigkeit von Forderungs-(teil-)verzichten, eine zentrale Rolle, deren Wirkungen bislang noch nicht analysiert wurden.