• Aufgaben der Hochschulentwicklungsplanung

    Die Hochschulentwicklungsplanung kümmert sich im Auftrag des Präsidiums um die Kapazitätsplanung und -berechnung an der Jade Hochschule.

    Wir begleiten die Beantragung und Einrichtung neuer Studiengänge, beraten zu Themen wie Akkreditierungen und Reakkreditierungen.

    Damit die Hauptaufgabe einer Hochschule, die Forschung und Lehre, erfüllt werden kann, sorgt das Berufungsmanagement für eine effiziente und rechtssichere Auswahl unserer Professorinnen und Professoren.

    Zur Hochschulentwicklungsplanung gehören auch strategische Projekte, die dazu beitragen, Antworten auf aktuelle und zu erwartende Herausforderungen zu finden.

    Alle Zielvereinbarungen der niedersächsischen Hochschulen finden Sie auf den Seiten des MWK.

    Qualitätscheck durch Akkreditierung

    Bei der Akkreditierung von Studiengängen wird die Einhaltung von Rahmenvorgaben und Mindeststandards überprüft, die auf die Umsetzung eines europäischen Hochschulraums zielen. 

    Im Niedersächsischen Hochschulgesetz ist festgelegt, dass Studiengänge entsprechend den zwischen Land und Hochschule getroffenen Zielvereinbarungen durch die Hochschulen eingerichtet und geschlossen werden. Alle Studiengänge müssen durch eine externe Akkreditierungsagentur begutachtet und bewertet werden: 

    "Jeder Studiengang und jede wesentliche Änderung eines Studiengangs ist durch eine vom Land und von der Hochschule unabhängige, wissenschaftliche Einrichtung in qualitativer Hinsicht zu bewerten (Akkreditierung)." (NHG § 6)

    Die Akkreditierung von Studiengängen erfolgt befristet, das heißt, dass im Rahmen von Reakkreditierungen eine kontinuierliche Qualitätskontrolle durch eine externe Agentur erfolgt.

    Der Akkreditierungsrat veröffentlich auf seiner Seite hochschulkompass.de den Akkreditierungsstatus aller Studiengänge in Deutschland.