• FAQ

    • Es ist ratsam, dass du unsere Gründungsberatung möglichst frühzeitig nutzt. Wir bieten dir von Beginn an umfassende Informationen darüber, wo du weitere Unterstützung findest. Unsere Beratung steht dir in jeder Phase der Gründung offen – sei es, dass du dich allgemein für das Thema interessiert, bereits mit einer Geschäftsidee liebäugelst oder schon erste Gründungsschritte unternommen hast.

    • Nein, die Beratungsleistungen sind kostenfrei.

    • Die Beratung erfolgt entweder online über Zoom oder vor Ort am Campus Wilhelmshaven oder Oldenburg.

    • Individuelle Termine werden von Montag bis Freitag vereinbart. Die Beratungen finden grundsätzlich zwischen 8 und 16 Uhr statt. In besonderen Fällen sind auch spätere Zeiten möglich.

    • Wir nehmen jeden Wunsch nach Vertraulichkeit ernst und respektieren ihn. Außerhalb des Beratungsteams werden keine Informationen über die besprochenen Ideen weitergegeben. Falls erforderlich, wird ein Patent- und Markenanwalt hinzugezogen.

    • Für Studierende mit einer Aufenthaltsgenehmigung ausschließlich für das Studium ist eine Gründung während des Studiums in Deutschland in der Regel nicht erlaubt. Dennoch kann die Studienzeit dazu genutzt werden, die Gründung vorzubereiten. Damit du nach dem Studium eine Aufenthaltsgenehmigung für die Selbstständigkeit erhältst, sollte die Gründung in inhaltlichem Zusammenhang mit dem Studium stehen. Bei Fragen dazu wende dich am besten an die Kolleg_innen des International Office.

      Gründer_innen, die keine EU-Bürger sind, aber an einer Startup-Gründung in Deutschland mit dem EXIST-Programm oder auch anderen Förderprogrammen interessiert sind, wenden sich an GCCC (Global Certification and Consulting Centre), um die notwendigen Voraussetzungen zu klären.

    • Der_die Berater_in hilft dir, ein Geschäftsmodell mit passender Marktpositionierung zu entwickeln. Er_sie unterstützt dich bei der Ausarbeitung einer geeigneten Strategie, schließt Wissenslücken und vermittelt bei Bedarf Kontakte aus dem Netzwerk. Er_sie bietet in allen Gründungsfragen eine vertrauensvolle Ansprechmöglichkeit und hört aufmerksam zu.

    • Das Startup-Management bietet Unterstützung, kann jedoch keine Entscheidungen abnehmen oder die Verantwortung für die Gründung tragen. Der_die Startup-Manager_in hilft dir dabei, das Fundament für eine erfolgreiche Selbstständigkeit aufzubauen, jedoch ohne den Erfolg zu garantieren. Auch ersetzen wir keine steuerliche oder rechtliche Beratung und empfehlen dir, Fachleute für solche Fragen hinzuzuziehen.

    • Wir bieten Methoden und Workshops an, mit denen du deine Gründungsidee finden kannst. Zudem kannst du einen Beratungstermin vereinbaren, um einen groben Überblick zu Gründungsthemen zu erhalten. Alternativ kannst du auch Veranstaltungen besuchen, die dazu beitragen. Eine weitere Möglichkeit ist, dass du dich einem Gründungsvorhaben oder einer Gründung anschließt. Es gibt einige Gründer_innen, die Mitstreiter_innen suchen.

    • Einige Ideen lassen sich durch Patente schützen. Zur Abklärung vermitteln wir bei Bedarf an spezialisierte Patentanwälte. Ideen, die sich nicht patentrechtlich schützen lassen, sind normalerweise weniger gefährdet, als es scheint. Die Vertraulichkeit der Idee ist wichtig, aber die Umsetzung erfordert spezifisches Wissen und Motivation, was nicht ohne Weiteres übernommen werden kann. Somit ist die Idee oft sicherer, als zunächst angenommen.

    • Nein, weder die Jade Hochschule noch die Jade Startup Box bieten finanzielle Unterstützung für die Gründung an. Es gibt jedoch verschiedene Förderprogramme, über die wir informieren oder die du gemeinsam mit der Jade Startup Box beantragen kannst. Siehe hierzu unsere Informationen über das EXIST-Gründungsstipendium oder das niedersächsische Gründungsstipendium.

    • Eine Förderung ist ein Unterstützungsangebot in unterschiedlichen Formen. Es kann beispielsweise ein kostenloses (Beratungs-)Angebot wie von der Jade Startup Box sein. Meistens werden jedoch finanzielle Aspekte mit dem Begriff Förderung verbunden.

      Finanzielle Fördermaßnahmen können als nicht rückzahlbare Summe oder als Kredit mit vorteilhafteren Konditionen im Vergleich zu herkömmlichen Krediten gewährt werden. Die Anforderungen variieren je nach Förderprogramm. Beispiele sind das exist Gründungsstipendium, das Sachmittel bis zu 35.000 Euro sowie ein monatliches „Gehalt“ bietet oder das Gründungsstipendium Niedersachsen, das ein monatliches „Gehalt“ bietet.

    • Wir bieten eine Übersicht der verschiedenen Rechtsformen an. Die Entscheidung selbst liegt jedoch beim Gründer oder der Gründerin. Wir empfehlen dir, dass du zur weiteren Klärung eine Steuerberatung hinzuziehst.