JW: Herr Luhmann, worin bestehen Ihre Aufgaben in der Rolle als DFG-Vertrauensmann?
Luhmann: Alle Hochschulen, die Mitglieder der DFG sind, bestimmen aus ihrem Kreis jeweils eine Hochschullehrerin oder einen Hochschullehrer als Vertrauensdozenten der DFG. Meine Aufgabe ist es, Antragstellerinnen und Antragsteller über die Fördermöglichkeiten der DFG zu beraten und bei der Antragstellung zu unterstützen. Andererseits bin ich bei Rückfragen Ansprechpartner für die DFG.
JW: Was bedeutet die Zulassung der Jade Hochschule als Wahlstelle für die Fachkollegienwahl?
Luhmann: Es ist ein großer Erfolg für uns, dass wir als Wahlstelle zugelassen sind, denn nur Hochschulen mit mehr als 100 wissenschaftlich aktiven Personen sind zugelassen. Wir haben an der Jade Hochschule diese kritische Masse erreicht, sind also nachweislich forschungsaktiv.
JW: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Anträge bei der DFG stellen zu können?
Luhmann: Alle Forschenden an der Jade Hochschule sind berechtigt, Anträge zu stellen. Für einen erfolgreichen Antrag ist ein gutes Renommee des Wissenschaftlers oder der Wissenschaftlerin hilfreich – das heißt Forschungsergebnisse müssen bereits in begutachteten Fachzeitschriften publiziert und in der wissenschaftlichen Öffentlichkeit diskutiert worden sein. Natürlich ist eine gute Forschungsidee nötig, die durch ausgewiesene Vorarbeiten belegt sein muss.



