Senat
Der Senat ist unter anderem zuständig für die Beschlussfassung von Ordnungen und Grundordnung der Hochschule, die Entscheidungen über den Entwicklungsplan, sowie den Gleichstellungsplan und die Stellungnahme zu allen Selbstverwaltungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere zur Errichtung, Änderung und Aufhebung von Fakultäten sowie zur Einführung, wesentlichen Änderung und Schließung von Studiengängen. Zudem nimmt der Senat Stellung zu dem Wirtschaftsplan und vor Abschluss einer Zielvereinbarung.
Der Senat bildet für die Beratung und Entscheidungsvorbereitung folgende Kommissionen: Kommission für Forschung, Wissens- und Technologietransfer, Kommission für Forschungsethik, Kommission für Gleichstellung, Kommission für Haushalt und Planung und Kommission für Information und Kommunikation. Außerdem wählt der Senat die Mitglieder der Kommission für Studienqualität.
Dem Senat gehören 19 stimmberechtigte Mitglieder, sowie als beratende Mitglieder das Präsidium, die Gleichstellungsbeauftragte und die Dekan_innen an. Die stimmberechtigten Mitglieder des Senats setzen sich zusammen aus der Hochschullehrergruppe (zehn Sitze), den wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen (drei Sitze), den Mitarbeiter_innen der Technik und Verwaltung (drei Sitze) und den Studierenden (drei Sitze).