Seit dem 1. März gibt es an der Jade Hochschule einen Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers: Florian Schulte. Mit dieser Funktion stärkt die Hochschule ihre Strukturen, um Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung im Arbeitsalltag verlässlich und rechtssicher zu berücksichtigen.
Korrekte Umsetzung gesetzlicher Vorgaben
Der Inklusionsbeauftragte ist Vertreter des Arbeitgebers in allen Fragen rund um die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Seine Aufgabe besteht darin, darauf hinzuwirken, dass gesetzliche Vorgaben – insbesondere aus dem Sozialgesetzbuch IX – in der Hochschule korrekt umgesetzt werden. Dazu gehört zum Beispiel die Begleitung von Personalverfahren, die Beratung von Führungskräften und Organisationseinheiten sowie die Mitwirkung an strukturellen Maßnahmen zur Förderung von Barrierefreiheit und Chancengleichheit.
Herausforderungen frühzeitig erkennen
Die Funktion des Inklusionsbeauftragten ergänzt die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung (SBV): Während die SBV die Interessen der betroffenen Beschäftigten wahrnimmt, unterstützt der Inklusionsbeauftragte die Hochschule dabei, ihre gesetzlichen Pflichten strukturell und vorausschauend umzusetzen. Beide arbeiten dabei eng und vertrauensvoll zusammen, um praktikable und rechtssichere Lösungen zu finden. So sollen Herausforderungen möglichst frühzeitig aufgegriffen werden – idealerweise, bevor Konflikte entstehen.
Inklusionsbeauftragter als Schnittstelle
Gerade im Hochschulkontext betrifft das viele Bereiche: von Einstellungs- und Auswahlverfahren über Versetzungen und Qualifizierungen bis hin zu Fragen der Arbeitsplatzgestaltung und der Barrierefreiheit von Gebäuden, digitalen Anwendungen und internen Abläufen. Der Inklusionsbeauftragte wirkt hier als Schnittstelle zwischen Personaldezernat, Führungskräften, Gremien und externen Stellen wie Integrationsamt oder Agentur für Arbeit.




