Betriebliches Eingliederungsmanagement

Das Angebot eines Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) bei Vorliegen eines festgelegten Umfangs an Arbeitsunfähigkeitstagen ist seit 2004 eine gesetzlich verpflichtende Aufgabe jedes Arbeitgebers, wobei für die Verfahrensdurchführung das Freiwilligkeitsprinzip auf Seiten der Beschäftigten besteht.

Im Rahmen des Eingliederungsmanagements soll zusammen mit der betroffenen Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter erarbeitet werden, inwieweit arbeitsbedingte Faktoren zur Erkrankung beigetragen haben und welche Maßnahmen getroffen werden könnten, um diesen Fehlbelastungen vorzubeugen. Außerdem sollen weitere Unterstützungsbedarfe im Rahmen der Wiedereingliederung ermittelt werden.

In der Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement ist die Ausgestaltung an der Hochschule geregelt.

Alle wichtigen Infos finden Sie zusammengefasst in unserem BEM Flyer.