Ausführungsbestimmungen zur Benutzungsordnung für den Campus Elsfleth

Stand: 01.02.2023

Gemäß § 32 der Benutzungsordnung für die Hochschulbibliothek der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth vom 14. Dez. 2010 hat die Bibliotheksleitung mit Wirkung vom 01.09.2017 folgende Ausführungsbestimmungen festgelegt.

 

II. Allgemeine Benutzungsbestimmungen

§ 3 Zulassung zur Benutzung, Beendigung des Benutzungsverhältnisses

zu (1): Grundsätzlich werden alle Hochschulmitglieder und -angehörige (vgl. NHG § 37), Einwohner_innen und Bibliotheken der Region Elsfleth/Wesermarsch zur Benutzung zugelassen. Darüber hinaus kann die Zulassung auf Antrag erfolgen.

§ 4 Speicherung von personenbezogenen Daten

zu (1) a): Für alle Hochschulmitglieder und –angehörige ist die Angabe der Hochschul-E-Mail-Adresse verbindlich.

§ 8 Kontrollen, Fundsachen, Hausrecht

zu (3): Schließfachschlüssel sind in der Bibliothek gegen Vorlage des Bibliotheksausweises zu entleihen; bei verspäteter Rückgabe wird eine Mahngebühr fällig. (Verlust siehe Gebührenordnung). Für eingeschlossene Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden.

§ 10 Öffnungszeiten

zu (1): Die jeweils geltenden Öffnungszeiten werden zusätzlich auf der Website bekannt gegeben.

zu (2): Wird die Bibliothek aus zwingenden Gründen (akuter Personalausfall, Versammlungen, Umbaumaßnahmen, Gefährdung der allgemeinen Sicherheit, etc.) geschlossen, so werden die zuständige Vizepräsidentin und das Dekanat informiert und die Schließungszeit wird durch Aushang und elektronisch über das Infosys bekanntgegeben.

§ 12 Gebühren und Auslagen, Entgelte, Pfand

zu (1): Alle Benutzer_innen mit E-Mail-Adresse erhalten i. d. R. vor der 1. kostenpflichtigen Mahnung eine gebührenfreie Erinnerung. Hochschulangehörige erhalten Benachrichtigungen an ihre Hochschul-E-Mail-Adresse.

zu (1):  Studierenden anderer Hochschulen, die im Rahmen einer curricular eingebundenen Kooperation an der Jade Hochschule Vorlesungen besuchen und/oder Prüfungsleistungen ablegen, kann ein kostenloser Bibliotheksausweis ausgestellt werden, sofern diesen Studierenden keine CampusCard ausgestellt werden kann.

 

IV. Ausleihe

§ 19 Allgemeine Ausleihbestimmungen

zu (3): Präsenzbestände können i. d. R. über die Kurzausleihe von Mo-Fr eine Stunde vor Schließung der Bibliothek bis zum nächsten Öffnungstag 10:00 Uhr entliehen werden.

zu (5): Die Anzahl der gleichzeitig entleihbaren Werke beträgt für Studierende der Jade Hochschule sowie für externe Benutzer_innen 20 Bände. Examinand_innen des Studienortes Elsfleth dürfen 25 Werke gleichzeitig entleihen. Hochschulmitglieder bzw. -angehörige des Studienortes Elsfleth dürfen i. d. R. 30 Werke gleichzeitig entleihen, Studierende der Studienorte Oldenburg und Wilhelmshaven maximal 20 Werke, Mitarbeiter_innen der Studienorte Oldenburg und Wilhelmshaven maximal 30  Werke.

§ 21 Leihfristen, Fristverlängerungen, Rückforderungen

zu (2): Leihfristverlängerungen sind in der Regel selbst über das Internet vorzunehmen. Anträge auf Leihfristverlängerung können telefonisch oder persönlich jeweils zu den Öffnungszeiten der Bibliothek erfolgen. Beim Eingang schriftlicher Verlängerungsanträge (gilt auch E-Mail) erfolgt grundsätzlich keine Rückmeldung bzw. Verlängerungsbestätigung durch die Bibliothek an die Benutzerin oder den Benutzer.

zu (3): Die Anzahl der möglichen Leihfristverlängerungen ist auf 8 begrenzt. Danach muss das Werk der Hochschulbibliothek vorgelegt und kann ggf. neu entliehen werden.

§ 22 Handapparate

Die Errichtung von Handapparaten ist nur für Bedienstete am eigenen Studienort möglich.

§ 26 Mahnungen

zu (1): Mahnungen erfolgen unter Fristsetzung von 2 Wochen, für Mitarbeiter_innen, Professor_innen und sonstige Lehrende unter Fristsetzung von 4 Wochen, mit Ausnahme der 3. Mahnstufe, in der auch bei Mitarbeiter_innen, Professor_innen und sonstigen Lehrenden gemäß der Benutzungsordnung eine Fristsetzung von 2 Wochen greift.

zu (3): Mahnungen zur Rückgabe gelten drei Tage nach Einlieferung bei der Post oder einem anderen Zustelldienst als zugestellt.

zu (5b): Angefallene Mahngebühren gelten unabhängig von den Ersatz- bzw. Wiederbeschaffungsgebühren gemäß der geltenden Gebührenordnung für Bibliotheken des Landes und Hochschulbibliotheken.

zu (6): Bei der Kurzleihe werden Mahngebühren gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnung für die Bibliotheken des Landes Niedersachsen erhoben.

§ 27 Vormerkungen

zu (2): Die Anzahl der möglichen Vormerkungen ist für Studierende und Mitarbeiter_innen auf 15, für alle externen Benutzer_innen auf 5 begrenzt. Vorgemerkte Medien werden maximal fünf Öffnungstage reserviert.

 

VI. Sonstige Bestimmungen

§ 31 Ausschluss von der Benutzung

zu (1): Benutzer_innen der Bibliothek können bei Nichtreagieren auf die Mahnschreiben vorübergehend oder dauernd von der Ausleihe ausgeschlossen werden. Dies kann insbesondere bei Zahlungsaufforderungen für Buchersatz in einem Gesamtwert von mehr als 25,00 € erfolgen.

Ergänzend gilt die Richtlinie gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth, beschlossen vom Senat in seiner 11. Sitzung am 22. März 2011 (VKBl. 13/2011 vom 07.04.2011).