Ethik in der Forschung
Forschung an der Jade Hochschule basiert auf verantwortungsbewussten, ethischen Prinzipien, Richtlinien und Standards. Diese helfen dabei, die Integrität, Glaubwürdigkeit und Transparenz der Forschung zu gewährleisten und sichern das Vertrauen in den wissenschaftlichen Prozess.
Ein wesentlicher Aspekt der Forschungsethik ist die Achtung der Menschenwürde und die Berücksichtigung der Rechte und das Wohl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Studien. Dies erfordert eine sorgfältige Planung und Durchführung von Studien sowie den Schutz der Privatsphäre und Vertraulichkeit von Daten. Darüber hinaus ist es wichtig, potenzielle Interessenkonflikte offenzulegen und zu vermeiden, um die Unabhängigkeit und Objektivität der Forschung zu wahren.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Verantwortung der Forscherinnen und Forscher gegenüber der Gesellschaft und der Umwelt. Dies bedeutet, dass Forschungsergebnisse klar und verständlich kommuniziert werden sollten, um sicherzustellen, dass sie zum allgemeinen Wissen und Wohlstand beitragen. Darüber hinaus sollten Forschende sicherstellen, dass ihre Arbeit den höchsten Standards der wissenschaftlichen Integrität entspricht und keine negativen Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt hat.
Kommission für Forschungsethik
Die Einbindung einer Ethikkommission ist bei Forschungsprojekten am Menschen und an Tieren, einschließlich der Forschung an identifizierbaren menschlichen Materialien und Daten notwendig (vgl. auch Deklaration von Helsinki).
Die Kommission für Forschungsethik an der Jade Hochschule berät Präsidium und Senat in allen Bereichen der Forschungsethik, erarbeitet Empfehlungen, bereitet Entscheidungen vor und berät Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei der Beurteilung ethischer und damit verbundener datenschutzrechtlicher Aspekte in Forschungsvorhaben. Besteht Unklarheit, ob und wenn ja welche Ethikkkommission eingebunden werden muss, kann eine Anfrage zur Einschätzung der Notwendigkeit einer berufsrechtlichen Beratung an die Ethikkommission gestellt werden. Die Kommission trifft sich einmal pro Semester und auf Antrag.
Mitglieder der Kommission für Forschungsethik
Geschäftsordnung der Kommission für Forschungsethik (d3)
Externe Ethik-Kommissionen
Bei der Beurteilung von medizinischen Studien kooperiert die Jade Hochschule mit Universitäten. In den meisten Fällen erfolgt eine Antragstellung an die medizinische Ethikkommission der Universität Oldenburg. Die Antragstellung bei anderen Ethikkommissionen ist z.B im Rahmen eines Verbundprojekts möglich. Diese Antragstellung kann ggf. kostenpflichtig sein. Eine Beratung kann durch die Ombudspersonen der Jade Hochschule erfolgen.
Der Prozess für die Antragstellung an eine externe Ethikkommission ist im Prozessportal der Jade Hochschule dokumentiert.
Formulare zur ethischen Bewertung empirischer Abschlussarbeiten (Bachelor und Master) bzw. Projekte während des Studiums
Forschungsvorhaben im Rahmen von empirischen Abschlussarbeiten (Bachelor und Master) bzw. Projekten während des Studiums erfordern nicht in jedem Fall eine Beratung durch eine (medizinische) Ethikkommission. Zu den empirischen Arbeiten gehört aber immer eine kritische Auseinandersetzung mit ethischen Aspekten. Das vorliegende Verfahren zur ethischen Bewertung wurde als Leitfaden für solche studentischen Forschungsvorhaben in den Studiengängen mit Gesundheitsbezug entwickelt (z. B. Logopädie, Therapiewissenschaften – Logopädie/Physiotherapie/Ergotherapie, Angewandte Pflegewissenschaft, Hebammenwissenschaft, Public Health). Abgedeckt werden daher ethische Aspekte im Bereich der Gesundheitswissenschaften. Die Dokumente sind nicht automatisch auf ethische Belange anderer Fachgebiete übertragbar.
Die Bearbeitung der hier vorgestellten Dokumente gehen einer evtl. erforderlichen offiziellen Anfrage zur Notwendigkeit einer Beratung durch die Ethikkommission der Carl von Ossietzky Universität voraus. Die hier zur Verfügung gestellten Dokumente werden von den Studierenden bei dem/der hochschulinternen Betreuer_in des jeweiligen empirischen Projekts eingereicht:
1. „Formblatt ethische Bewertung inkl. Basisfragebogen“
2. „Informed Consent Teilnahmebestätigung Einwilligung Datenschutz“
3. „Einwilligung Audio-/Videoaufnahmen“
Sollten „Begründung und Debriefing“ notwendig sein, so muss dieses Dokument individuell pro Projekt erstellt werden. Die hochschulintern betreuende Person entscheidet im Rahmen der ethischen Bewertung, ob eine offizielle Anfrage zur Notwendigkeit einer Beratung durch die Ethikkommission notwendig ist.
Das Verfahren wurde in Absprache mit der Ethikkommission der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg entwickelt. Es hat ein kritisches Hinterfragen eigener empirischer Projekte aus studentischer Sicht sowie den sensiblen Umgang mit Daten zum Ziel und ermöglicht eine strukturierte ethische Bewertung durch die hochschulinterne betreuende Person. Diese ethische Bewertung stellt keinen vollständigen Ethikantrag dar.