Ombudspersonen für gute wissenschaftliche Praxis

Wissenschaftliches Arbeiten beruht auf Grundprinzipien des methodischen, systematischen und überprüfbaren Vorgehens, die in allen Disziplinen und international und interkulturell gleich sind. Allen voran steht die Ehrlichkeit gegenüber sich selbst und anderen. Die Qualitätssicherung und Ausformulierung der Sachgesetzlichkeit ist Aufgabe der Hochschulen.

Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis hat sich im deutschen Wissenschaftssystem ein System der Selbstkontrolle (Ombudsman) der Wissenschaft etabliert.

Als Ombudspersonen der Jade Hochschule hat die Hochschulleitung folgende Personen bestellt:

Prof. Dr. Peter Wack
Fachbereich Ingenieurwissenschaften
Campus Wilhelmshaven

Prof. Dr. Susanne Fleckinger
Fachbereich Bauwesen Geoinformation Gesundheitstechnologie
Campus Oldenburg

Die Aufgabe der Ombudspersonen besteht darin, in Konflikten in forschungsrelevanten Fragen die betroffenen Personen vertraulich und ohne Weitergabe jeglicher Informationen zu beraten und ggf. Konfliktlösungen zu suchen. Die Beratungsfunktion richtet sich an alle Hochschulangehörige, unabhängig von der Statusgruppe. Die Ombudspersonen ersetzen nicht die vom Senat eingesetzte Kommission für Forschungsethik.

Mögliche Konfliktfälle können sein:

-        Unzulässige Verwendung von Forschungsdaten und -ergebnissen
-        Plagiate
-        Behinderung von Forschung
-        Unterbindung von Publikationen
-        Unvollständige oder ungerechtfertigte Autorenschaften bei Publikationen
-        Ideenklau
-        Mangelnde Betreuung von Doktorand_innen
-        Ggf. personalrechtliche Probleme

Die Ombudspersonen beraten betroffene Personen, um objektiv Sachverhalte zu prüfen und zunächst interne Lösungen zu finden. Die Beratung findet ohne Hinzuziehung weiterer Personen statt und hat keine juristische Bindung. Erst wenn die Schwere des Falles er erfordert und keine gütliche Einigung der Kontrahenten möglich ist, wird der Fall an die Kommission für Forschungsethik weitergegeben, die dann das weitere Vorgehen beschließt.