Studieren mit Einschränkungen

Für alle Studieninteressierten und Studierenden mit Einschränkungen haben wir auf dieser Seite Themen aufgegriffen, die Ihnen von der Bewerbung bis zum Studienabschluss begegnen können.

Direkte Ansprechpartner_innen und ein Kontaktformular finden Sie auf der Seite Kontakt und Beratung.

Ausgleiche im Studium

Härtefallantrag für die Zulassung

An der Jade Hochschule sind zur Zeit einige Studiengänge zulassungsbeschränkt. In unserer Studiengangstabelle können Sie einsehen, ob ihr gewählter Studiengang zulassungsbeschränkt ist.

In diesen Studiengängen gibt es die Möglichkeit, einen Härtefallantrag zu stellen. Der Nachweis der Schwerbehinderung allein reicht für die Anerkennung als Härtefall nicht aus. Besondere gesundheitliche
Umstände, die eine sofortige Zulassung erfordern, sind u.a. eine fortschreitende Erkrankung oder Behinderung, die eine längere Wartezeit unzumutbar macht und/oder der Tatbestand, dass gerade der gewählte Studiengang eine berufliche (Wieder-)Eingliederung verspricht.
Die gesundheitlichen Umstände müssen durch ein fachärztliches Gutachten belegt werden.

Fragen zum Härtefallantrag beantwortet das Immatrikulationsamt.

Beratung zu diesem Thema bekommen Sie bei den Ansprechpartner*innen unter Kontakt und Beratung.

Nachteilsausgleich

Zu den Aufgaben der Hochschule nach § 2 Abs. 5 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes zählt, die besonderen Bedürfnisse behinderter Studierender zu berücksichtigen. 

Hieraus folgt, dass Studien- und Prüfungsordnungen so gestaltet sein müssen, dass auch behinderte und chronisch kranke Studierende angemessene Bedingungen vorfinden. Dies ist zudem aus dem Gleichheitsgrundsatz, dem Sozialstaatsprinzip und dem Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes (Art. 3 und 20 des GG für die Bundesrepublik Deutschland) abzuleiten. Hierbei handelt es sich um die Gewährung und Schaffung einer angemessenen Studien- und Prüfungssituation, um eine Annäherung der Ausgangsbedingungen. Diesen Grundsatz hat die Jade Hochschule in den bestehenden Prüfungsordnungen umgesetzt:

Allgemeiner Teil der Prüfungsordnung für alle Bachelor-Studiengänge (Teil A BPO)

§ 8 Arten von Prüfungen Kapitel 16

Macht die oder der Studierende glaubhaft, dass sie oder er wegen länger andauernder oder ständiger Behinderung nicht in der Lage ist, die Leistung ganz oder teilweise in der vorgeschriebenen Form abzulegen, ist ihr oder ihm durch die Prüfungskommission zu ermöglichen, die Leistungen in einer verlängerten Bearbeitungszeit oder gleichwertige Leistungen in anderer Form zu erbringen. Dazu kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden. Entsprechendes gilt für Studienleistungen.

Es ist ratsam, sich rechtzeitig mit dem Prüfungsausschuss sowie der Prüferin oder dem Prüfer in Verbindung zu setzen und ggf. die Unterstützung der oder des Beauftragten für Behindertenfragen in Anspruch zu nehmen. Weitergehende Informationen erhalten Sie bei der Behindertenberatung des Studentenwerks Oldenburg.

 

Finanzierung

Persönliche Beratung zum Thema Finanzierung erhalten Sie beim Studentenwerk Oldenburg.

Leistungen nach dem BAföG

Ausbildungsförderung nach dem BAföG steht auch bei behinderten Studierenden an erster Stelle unter den möglichen finanziellen Unterstützungen, es sei denn, andere Kostenträger finanzieren das Studium. Dies kann der Fall sein, wenn die Behinderung Folge eines Impfschadens, eines Arbeitsunfalls oder eines Unfalls beim Besuch von Kinderhort oder Schule ist.

Eine Behinderung wird beim BAföG insofern berücksichtigt, als bei der Ermittlung des Einkommens der Eltern auf Antrag ein zusätzlicher Härtefreibetrag angesetzt werden kann, wodurch sich die Einkommensgrenze zu Ihren Gunsten verschiebt. Das bedeutet: Die Wahrscheinlichkeit, die Vollförderung zu erhalten, steigt.Bei Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes (hierzu zählt auch eine Behinderung oder eine Erkrankung) besteht die Möglichkeit der Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus (§15 Abs. 3 Nr. 5 BAföG). Sie müssen allerdings nachweisen, um welchen Zeitraum sich Ihr Studium aufgrund Ihrer Behinderung oder Ihrer Erkrankung verlängert und dass eine Verhinderung der eingetretenen Verzögerung nicht möglich bzw. unzumutbar gewesen ist.

Die wegen einer Behinderung über die Förderungshöchstdauer hinaus geleistete Ausbildungsförderung wird sogar in voller Höhe als Zuschuss gezahlt. Kommt es zu einem Abbruch der Ausbildung oder einem Wechsel des Studienfaches erst nach Beginn des vierten Fachsemesters, so wird BAföG für eine andere Ausbildung nur noch geleistet, wenn unabweisbare Gründe für den Abbruch oder Wechsel vorgelegen haben. Ein unabweisbarer Grund ist zum Beispiel eine unerwartete, etwa als Unfallfolge eingetretene, Behinderung oder Allergie gegen bestimmte Stoffe, die die Ausübung des bisher angestrebten Berufs unmöglich macht. Schließlich können BAföG-Empfänger die Berücksichtigung behinderungsbedingter Aufwendungen beantragen. Dadurch erhöht sich die Einkommensgrenze, bis zu der Sie nach Abschluss des Studiums von der Rückzahlung freigestellt werden.

Sozialhilfe

Die Sozialhilfe umfasst verschiedene Arten:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfen in besonderen Lebenslagen

Kennzeichnend für alle Arten der Sozialhilfe ist, dass sie nachrangig sind, das bedeutet, sie kommen nur zum Zuge, falls der notwendige Bedarf nicht durch Leistungen anderer, insbesondere unterhaltspflichtiger Angehöriger oder anderer Sozialleistungsträger, erfüllt werden kann.

Folgende Leistungen im Rahmen der Hilfe in besonderen Lebenslagen können für Studierende mit Behinderung im Einzelfall in Frage kommen:

  • die Eingliederungshilfe (Beschaffung und Unterhalt eines Kfz, Büchergeld, Honorare für Gebärdensprachdolmetscher_innen, Studienhelfer_innen und Vorlesekräfte, technische Hilfsmittel usw.)
  • die Hilfe zur Pflege, sofern Pflegebedürftigkeit vorliegt

Folgende Leistungen im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt können im Einzelfall in Frage kommen:

  • Mehrbedarfe wegen Erwerbsunfähigkeit, Behindertenausbildung oder kostenaufwendiger Ernährung
  • Einmalige Hilfen für spezielle Haushaltsgeräte, behindertengerechte Wohnungseinbauten und Wohnungsumbauten usw.

Zuständig für die Sozialhilfe sind die örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger, das heißt, die kreisfreie Stadt oder der Landkreis, in dessen Bereich sich der Hilfesuchende tatsächlich aufhält.
Für einige Leistungen ist der überörtliche Sozialhilfeträger sachlich zuständig, und zwar beispielsweise für die Versorgung behinderter Menschen mit größeren Hilfsmitteln.

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Soziales
Rathausplatz 1
26382 Wilhelmshaven

Tel +49 4421 16-0
Fax +49 4421 16-1723
E-Mail sozialamt@ich-will-keinen-spamwilhelmshaven.de

Stadt Oldenburg

Amt für Teilhabe und Soziales
Pferdemarkt 14,
26121 Oldenburg

Tel +49 441 235-2305
Fax +49 441 235-3410
E-Mail soziales@ich-will-keinen-spamstadt-oldenburg.de

Stadt Elsfleth

Sozialamt (Fachdienst 3)
Heye-Stiftung Erdgeschoss
Rathausplatz 1
26931 Elsfleth

Überörtlicher Träger der Sozialhilfe:

Niedersächsisches Landesamt für Zentrale Aufgaben

Hauptstelle
Domhof 1
31134 Hildesheim
Tel +49 5121 3040
Fax +49 5121 3046-11

Weitere Kostenträger

Für einige Studierende mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen gibt es weitere Kostenträger wie zum Beispiel die Agentur für Arbeit (ALG2),die Krankenkasse (Hilfsmittel u.a.), die Pflegekasse (Pflegesachleistung, Geldleistung u.a.), die Rentenversicherung oder die Unfallversicherung bzw. die Berufsgenossenschaft.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Behindertenberatung des Studentenwerks.

Stipendien

Unter bestimmten Voraussetzungen vergeben verschiedene Stiftungen Stipendien an besonders Begabte Studierende. Es gibt auch Stiftungen die speziell Studierende mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen fördern. Die Jade Hochschule zeigt auf den Seiten zum Thema Stipendien Möglichkeiten auf, außerdem finden Sie Unterstützung beim Studentenwerk Oldenburg.

Sozialberatung des Studentenwerks Oldenburg

Beim Sozialberater des Studentenwerks bekommen Studierende umfangreiche Informationen zu allen Formen der Studienfinanzierung (ausgenommen BAföG), zu Fragen der Sozialversicherung, zu Jobben, Wohngeld oder anderen Sozialleistungen. Rat Suchende finden hier zudem viele aktuelle Informationen zu allen Themen, die die soziale Lage von Studierenden betreffen.

Wohnen

Weitere Informationen und Ansprechpartner zum Wohnraum mit besonderen Bedürfnissen erhalten Sie beim Studentenwerk Oldenburg. Unter Wohnen und Leben erhalten Sie weitere Informationen zum Wohnen in den drei Studienorten.

Wohnen in Wilhelmshaven

In Wilhelmshaven gibt es ein gutes Angebot von günstigen Wohnungen. Zwei Kilometer von der Jade Hochschule entfernt liegt das Studentenwohnheim Wiesenhof. Darüber hinaus gibt es mehrere Wohnungsbaugesellschaften, welche auch WG-Zimmer vermieten und natürlich den privaten Wohnungsmarkt.

In der Wilhelmshavener Wohnanlage Wiesenhof ist ein zu ebener Erde gelegenes Rollstuhlfahrer-Appartement vorhanden, welches aus einem ca. 24m2 großen Wohnraum, einer kleinen Küche und einem befahrbaren Badezimmer besteht.

Die Bewerbung ist am einfachsten über das Online-Formular möglich.

Außerdem vermittelt das Studentenwerksbüro am Studienort Wilhelmshaven auch Zimmer von Privatvermietern und WGs.

Wohnen in Oldenburg

Für viele Erstsemester beginnt das Studium mit der Wohnungssuche. In Oldenburg gibt es verschiedene Möglichkeiten bei der Wohnungssuche fündig zu werden, z.B. die zentral gelegenen Studentenwohnheime.

In der Wohnanlage Johann-Justus-Weg gibt es eine kombinierte Wohngruppe für körperbehinderte Studierende, die speziell ausgestattete Zimmer benötigen, sowie für je zwei nicht behinderte Studierende. Gemeinschaftlich genutzt wird eine rollstuhlfreundliche Küche, in der Herd, Spüle und Arbeitsflächen unterfahrbar sind. Neben einem normal ausgestatteten Bad ist ein rollstuhlfreundliches Duschbad und WC vorhanden. Damit sind bei Bedarf die räumlichen Voraussetzungen für eine ganztägige individuelle Betreuung gegeben.

In der Wohnanlage Artillerieweg gibt es zwei 4er-WGs mit jeweils einem rollstuhlfreundlichen Bad und einem behindertenfreundlichen Zimmer. In der Küche sind jedoch Herd, Spüle und Arbeitsfläche nicht unterfahrbar.

Bei den Campus Appartements im Artillerieweg gibt es drei rollstuhlfreundliche Einzelappartements. Die Wohnungen mit barrierefreien Bädern und unterfahrbaren Küchen sind 32m² groß..

Die Wohnanlage "Alte Färberei" bietet vier Einzelappartements, die komplett rollstuhlgerecht gebaut sind. Viele weitere bauliche Einrichtungen, etwa die Größe des gemeinsam genutzten Wäschepflegeraums in der Anlage und die Anordnung der Geräte dort, ermöglichen weitestgehende Selbstständigkeit für rollstuhlnutzende Mieter*innen.

Wohnen in Elsfleth

In der Wohnanlage Peterstraße in Elsfleth wohnen Studierende in 32 hellen, von außen begehbaren Einzimmerappartements mit eigener Küchenzeile und Duschbad. 18 der Appartements sind unmöbliert, 14 sind mit einer Teilmöblierung (Schrank und Regal) ausgestattet. In den Küchen der Appartements befinden sich Backofen, Kühlschrank, Spüle, ein Zweiplattenherd sowie ein Ober- und Unterschrank.In der Anlage stehen Waschmaschinen und Wäschetrockner zur gemeinschaftlichen Benutzung zur Verfügung.

Die Anlage liegt rund 300 Meter vom Gebäude des Fachbereiches Seefahrt der Jade Hochschule entfernt. Die Vergabe der Wohnheimplätze erfolgt nach Warteliste. Eine Online-Bewerbung sollte daher früh erfolgen.

Nachteilsausgleich im Bereich Wohnen

Das Studentenwerk Oldenburg gewährt behinderten und chronisch kranken Studierenden verschiedene Nachteilsausgleiche im Bereich Wohnen. Zum Beispiel kann es eine bevorzugte Berücksichtigung bei der Wohnheimplatzvergabe geben oder es kann ein Behindertenparkplatz eingerichtet werden. 

Bei der Suche nach Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt kann eine Anfrage beim örtlichen Wohnungsamt hilfreich sein. Informieren Sie sich auch dort über die Möglichkeiten, einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten. Auch sollte nicht auf die Unterstützung des Sozialamtes verzichtet werden, zu deren Aufgaben auch die Hilfe bei der Wohnraumbeschaffung und beim Wohnungserhaltgehört. Daneben sind aber auch die Info-Bretter der Hochschule eine wichtige Hilfe, um geeigneten Wohnraum zu finden.