Fachschaftsrat (FSR)

Studierendenvertretung im Fachbereich.

Der "Fachschaftsrat" ist Organ der studentischen Selbstverwaltung und nicht zu verwechseln mit dem "Fachbereichsrat", einem Organ der akademischen Selbstverwaltung. 

Die Mitglieder des Fachschaftsrates werden von den Studierenden eines Fachbereichs (die Fachschaft) jeweils für ein Studienjahr (SoSe/WiSe) direkt gewählt.  Je angefangene 30 Studierende eines Fachbereichs ist ein Sitz im Fachschaftsrat zu besetzen. Der Fachschaftsrat verfügt über eigene Finanzmittel aus den Beiträgen der Studierendenschaft und hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Beratung der Studierenden des Fachbereichs,
  • Erarbeitung von Vorschlägen und Stellungnahmen zur Verbesserung der Studien- und Prüfungssituationen im Fachbereich,
  • Vertretung der Fachschaft gegenüber dem Dekanat und
  • Organisation von kulturellen oder sportlichen Angeboten für die Fachschaft

Das vollständige Wahlergebnis aller Fachschaftsräte zum WiSe 2023/24 finden Sie hier.

 Informationen der Fachschaften: