Info für Studierende mit Einschreibung bis SoSe 2025
Studiengänge bis Sommersemester 2025
Bachelorstudiengänge: Informationen zum Teilzeitstudium
- Elektrotechnik B.Eng., 8 Semester (auch als dualer Studiengang)
- Maschinenbau B.Eng., 8 Semester (auch als dualer Studiengang)
- Mechatronik B.Eng., 8 Semester (auch als dualer Studiengang)
- Medizintechnik B.Eng., 8 Semester (auch als dualer Studiengang)
- Meerestechnik B.Eng., 7 Semester ohne Praxissemester
- Projektingenieurwesen B.Eng., 6 Semester ohne Praxissemester
Masterstudiengänge: Informationen zum Teilzeitstudium:
- Elektrotechnik M.Eng., 2 Semester
- Ingenieurinformatik M.Sc., 3 Semester
- Maschinenbau M.Eng., 2 Semester
Zugangspraktikum (Vorpraktikum):
- Für "Elektrotechnik" und "Elektrotechnik dual" nicht erforderlich.
- Richtlinien für "Maschinenbau"
- Für "Maschinenbau dual" nicht erforderlich.
- Richtlinien für Mechatronik und Medizintechnik
- Für "Mechatronik dual" nicht erforderlich.
- Für "Medizintechnik dual" nicht erforderlich.
- Für "Meerestechnik" nicht erforderlich.
- Für "Projektingenieurwesen" nicht erforderlich.
Weiterbildung:
Info PO-Änderung ab WiSe 2025/26
(außer Projektingenieurwesen und Ingenieurinformatik)
Zum Wintersemester 2025/26 tritt eine neue Prüfungsordnung (PO 2025) in Kraft. Diese gilt für neu immatrikulierte Studierende automatisch.

Studierende mit Einschreibungen bis SoSe 2025 verbleiben in ihrer bisherigen PO,
es sei denn, sie entscheiden sich aktiv für einen Wechsel in die PO 2025.
Unabhängig von der PO wird das Modulangebot ab dem WiSe 2025/26 schrittweise umgestellt. Das bedeutet: Auch für Studierende in der bisherigen PO ändern sich die tatsächlich angebotenen Module – einige entfallen, neue treten an ihre Stelle. Äquivalenzlisten helfen Ihnen dabei, die Änderungen nachvollziehen zu können.
Änderungen in der PO 2025 versus PO 2018/19/20
----> Bitte beachten:
Studiengänge Projektingenieurwesen und Ingenieurinformatik ändern sich nicht!
Die ab dem WiSe 2025/26 gültige PO 2025 enthält im Vergleich zu einer älteren PO folgende Änderungen:
Bachelor:
- überarbeitete Curricula der Bachlorstudiengänge Elektrotechnik, Maschinenbau, Medizintechnik, Mechatronik und Meerestechnik, darin:
- für alle Bachelorstudiengänge gemeinsamer Pflichtbereich: Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen (50 ECTS)
- studiengangsspezifischer Pflichtbereich: Kernmodule (75 ECTS in ET, 80 ECTS in MB, 45 ECTS in 3M)
- Wahlpflicht mit überarbeiteten Spezialisierungsbereichen (25 ECTS in ET, 20 ECTS in MB, 55 ECTS in 3M)
- Wahlpflicht mit TWP (20 ECTS in ET und MB, 25 ECTS in 3M), SQ (5 ECTS in ET und MB, keine in 3M), NTWP (5 ECTS in ET, MB und 3M)
- PO-Regelungen, darin wesentlich:
- Zugangsvoraussetzungen für Module in höheren Semestern sind neu geregelt (vgl. §§ 4 und 5 sowie Anlage 1 BPO-B)
- Bachelorzwischenprüfung ist in nicht-dualen Studiengängen nach dem 3. Semester und in dualen Studiengängen nach dem 4. Semester erreicht
- Spezialisierungsbereiche werden im Zeugnis vermerkt
- in der Technischen Wahlpflicht ist der Zusatz „Aspekte von [einer weiteren Spezialisierung oder eines anderen Studiengangs]“ möglich und wird im Zeugnis vermerkt
- beim Auslandssemester ist der Zusatz „International“ möglich und wird im Zeugnis vermerkt
- nicht-duale Studiengänge Medizintechnik und Mechatronik sind siebensemestrig und ohne Praxissemester
Master:
- überarbeitete Curricula der Masterstudiengänge Elektrotechnik und Maschinenbau
- Ingenieurwissenschaftliche Basismodule (15 ECTS)
- Fachliche Spezialisierung (10 ECTS)
- Fachübergreifende Qualifikation (5 ECTS)
übergreifend:
- Modulangebot der neuen Curricula wird sukzessive (voraussichtlich semesterweise) nach Studienverlaufsplan eingeführt
- Mündliche Ergänzungsprüfung in zwei Modulen möglich (vgl. § 7 Abs. 3 BPO-B und MPO-B)
- Prüfungsabmeldung durch Nichterscheinen zum Prüfungstermin entfällt (vgl. § 15 BPO-A und MPO-A)
Wechselmöglichkeit in die PO 2025
Die alte PO gilt bis zum 28. Februar 2030 (Bachelor) bzw. bis zum 28. Februar 2027 (Master), danach erfolgt automatisch die Überführung in die PO 2025. Bis dahin ist jedoch ein freiwilliger Wechsel möglich – auf Antrag jeweils zum Semesterbeginn. Der Wechsel ist unwiderruflich.
Bereits erbrachte Leistungen werden angerechnet, wenn die Inhalte vergleichbar sind. Ob in Ihrem Fall der PO-Wechsel sinnvoll ist, können Sie selbst mit der Entscheidungshilfe überprüfen - diese steht im Bereich Äquivalenzlisten zur Verfügung,
----> Bitte beachten:
Die bisherigen Module werden ab dem Wintersemester 2025/26 durch neue Module aus der PO 2025 schrittweise (voraussichtlich semesterweise gemäß Studienverlaufsplan) ersetzt.
Äquivalenzliste
Doppelfunktion:
- Sie zeigt auf, welche Ersatzmodule für nicht mehr angebotene Module belegt werden müssen.
- Im Hinblick auf den Wechsel in die PO 2025 dient sie als Orientierungshilfe für die persönliche Entscheidungsfindung, indem sie transparent macht, welche bereits bestandenen Module bei einem Wechsel automatisch anerkannt werden.
----> Bitte beachten:
Das Tool ist kein offizieller Anerkennungsbescheid, sondern dient Ihrer persönlichen Orientierung. Bei Fragen zu nicht aufgeführten Modulen oder in Sonderfällen nutzen Sie bitte die Beratungsangebote.
Aufbau:
- Zu jedem Studiengang gibt es eine eigene Äquivalenzliste im Excel-Format.
- Farbige Markierungen kennzeichnen die Zugehörigkeit der Module zu Modulgruppen (vgl. Legende oben in der Liste).
- Die Liste ist in zwei Spalten unterteilt:
- links: Modulübersicht aus der PO 2018 (stellvertretend für alle älteren POs), alphabetisch sortiert, mit Checkboxen
- rechts: zugeordnetes Äquivalentmodul aus der PO 2025.
Vorgehensweise:
- Laden Sie die Äquivalenzliste für Ihren Studiengang herunter.
- Gehen Sie die Module PO 2018 in der linken Spalte durch.
- Für jedes Modul, das Sie bereits bestanden haben, setzen Sie ein Häkchen im Kontrollkästchen „Bestanden?“.
- Wenn das Kontrollkästchen gesetzt ist, erscheint das Äquivalentmodul PO 2025 in der rechten Spalte grün hinterlegt. Das bedeutet: Dieses Modul wird im Fall eines PO-Wechsels automatisch anerkannt. Alle übrigen Module müssen noch belegt werden.
Elektrotechnik (+dual)
Äquivalenzliste (folgt)
Maschinenbau (+dual)
Äquivalenzliste
Elektrotechnik Master
Äquivalenzliste
Maschinenbau Master
Äquivalenzliste
Medizintechnik (+dual)
Äquivalenzliste
Mechatronik (+dual)
Äquivalenzliste
Meerestechnik
Äquivalenzliste
PO-Wechselprozess

- Äquivalenzliste als Tool zur Entscheidungsfindung verwenden
- Beratungsmöglichkeiten nutzen
- Antrag auf PO-Wechsel ausfüllen (Betreff: "Wechsel in die PO 2025", Begründung: leer lassen, Unterschrift)
- Antrag über das Prüfungsamt per E-Mail an i-amt-whv@ich-will-keinen-spamjade-hs.de abgeben
- Antrag wird durch die Prüfungskommission genehmigt
- Wechsel in die PO 2025 zum kommenden Semester wird im eCampus bekanntgegeben
Fristen im Überblick:
- Antragstellung bis zum 31. August → Wechsel in die PO 2025 zum 1. September
- Antragstellung bis zum 28./29. Februar → Wechsel in die PO 2025 zum 1. März
----> Bitte beachten:
- Die neuen Module starten schrittweise ab dem WiSe 2025/26 gemäß Studienverlaufsplan.
- Eine Anpassung der Spezialisierungsbereiche ist nach FBR-Beschluss möglich.
- Der Antrag auf PO-Wechsel ist unwiderruflich.
Kontakt- und Beratungsangebote
Allgemeine Info-Termine (genaue Termine werden rechtzeitig bekanntgegeben)
- zu Beginn des Semesters: Ende September 2025, __ Uhr, Raum __
- vor dem Prüfungsanmeldezeitraum: Ende Oktober 2025, __ Uhr, Raum __
- Mitte Dezember 2025, __ Uhr, Raum __
Individulle Beratungstermine
Wenn Sie einen Wechsel in die PO 2025 in Erwägung ziehen und eine Beratung wünschen:
- Bitte vereinbaren Sie im Vorfeld einen Beratungstermin (idealerweise per E-Mail) und fügen Sie Ihrer Anfrage die ausgefüllte Äquivalenzliste bei.
- Während der Vorlesungszeit stehen Ihnen zusätzlich die offenen Sprechstunden zur Verfügung
Studiengangsbeauftragte
Bachelor Elektrotechnik
Prof. Dr. Sebastian Koj
Bachelor Maschinenbau
Prof. Dr. Knut Partes
Bachelor 3M
Prof. Dr. Johannes Marquering
Master Elektrotechnik
Prof. Dr. Folker Renken
Master Maschinenbau
Prof. Dr. Peter Charles
Prüfungskommission
Prof. Dr. Philip Born