Senat

Der Senat ist gem. § 41 NHG das einzige hochschulöffentlich tagende Organ auf zentraler Ebene und tagt in der Regel einmal im Monat.

Der Senat richtet gem. § 5 Abs. 4 und 5 der Grundordnung ständige Kommissionen ein, er kann bei Bedarf außer den in § 5 Abs. 4 und 5 genannten ständigen Kommissionen insbesondere zur Vorbereitung seiner Entscheidungen und Stellungnahmen weitere Senatskommissionen einsetzen.