Studentische Lehrevaluation

Laut Niedersächsischem Hochschulgesetz haben Studierende das Recht, ihre Lehrveranstaltungen zu bewerten. Praktisch erfolgt diese Bewertung in einer zentral organisierten Lehrevaluation, mit der sichergestellt wird, dass alle Lehrveranstaltungen turnusmäßig bewertet werden.

Lehrende bewerten die Ergebnisse ihrer Lehrveranstaltungsevaluationen, diskutieren diese mit den Studierenden und leiten daraus gegebenenfalls Verbesserungsmaßnahmen ab.

Die Befragungsergebnisse werden in jedem Semester in der Studienkommission vorgestellt und diskutiert. Auf dieser Basis werden geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre abgeleitet und initiiert.