04.04.2024: Hotelsonderraten für Landesbedienstete

Nach § 8 Abs. 1 Niedersächsische Reisekostenverordnung (NRKVO) wird für nachgewiesene Übernachtungskosten der oder des Dienstreisenden ein Übernachtungsgeld in Höhe von bis zu 80,00 Euro je Übernachtung gewährt. 
Darüberhinausgehende Übernachtungskosten werden nur erstattet, soweit sie unvermeidlich waren. 
Das Land Niedersachsen hat mit Hotels bzw. Hotelketten Vereinbarungen geschlossen, aufgrund derer die Beschäftigten des Landes bei Dienstreisen vergünstigte Konditionen nutzen können. 
Bei Überschreitung der 80,00 Euro-Grenze sind bei Buchungen von Zimmern aus der Hotelliste keine weiteren Preisvergleiche oder Begründungen zur Hotelwahl erforderlich.

Die zuvor genannten Dokumente sind ebenfalls über den Bereich Vordrucke/Formulare des Dezernats 2 in der Rubrik Reisekosten abrufbar. 

Ansprechpersonen: Dezernat 2, Abt. 2.5 Reisekosten