FAQ zum PO-Wechsel
Welche Studiengänge sind von der neuen PO 2025 betroffen?
Bachelorstudiengänge: Elektrotechnik (+dual), Maschinenbau (+dual), Medizintechnik (+dual), Mechatronik (+dual), Meerestechnik
Masterstudiengänge: Elektrotechnik, Maschinenbau
Welche Studiengänge sind von der neuen PO 2025 nicht betroffen?
Bachelorstudiengang Projektingenieurwesen
Masterstudiengang Ingenieurinformatik
Hat sich die Regelstudienzeit geändert?
Die bisherige Studiendauer bleibt bestehen bei:
- Elektrotechnik (+dual): 8 Semester, 240 ECTS
- Maschinenbau (+dual): 8 Semester, 240 ECTS
- Medizintechnik dual: 8 Semester, 240 ECTS
- Mechatronik dual: 8 Semester, 240 ECTS
- Meerestechnik: 7 Semester, 210 ECTS
Die Studiendauer ändert sich in:
- Medizintechnik: 7 Semester, 210 ECTS
- Mechatronik: 7 Semester, 210 ECTS
Hat sich der Umfang der Bachelorzwischenprüfung geändert?
In der PO 2025 ist die Bachelorzwischenprüfung sowohl für siebensemestrige als auch für achtsemestrige Studiengänge vorgesehen. Der erforderliche Umfang ergibt sich aus § 2 Abs. 3 der jeweiligen BPO:
- für nicht-duale Studiengänge: 90 ECTS
- für duale Studiengänge: abhängig vom Studiengang zwischen 105 und 125 ECTS.
Was ändert sich in Bezug auf das Modulangebot?
Die bisherigen Module werden ab dem WiSe 2025/26 durch neue Module aus der PO 2025 schrittweise (voraussichtlich semesterweise gemäß Studienverlaufsplan) ersetzt.
Bleiben die Spezialisierungsbereiche gleich?
Teilweise. Einige Spezialisierungsbereiche bleiben in der PO 2025 erhalten, andere wurden überarbeitet. Das betrifft auch die Modulauswahl innerhalb der Spezialisierungsbereiche – manche Module bleiben bestehen, andere werden ersetzt oder entfallen. Die genaue Zusammensetzung variiert je nach Studiengang und ist im jeweiligen Curriculum der PO 2025 geregelt (vgl. BPO Anlage 1 bzw. MPO Anlage 2).
Was ändert sich im Wahlpflichtbereich?
Die Wahlpflichtliste, die semesterweise vom Fachbereichsrat beschlossen wird, gibt Auskunft darüber, welche Module als Wahlpflicht in den jeweiligen Studiengängen gewählt werden können.
Neu ist: Wenn Sie im Technischen Wahlpflichtbereich mindestens vier Module und/oder fachspezifische technische Projekte aus einem anderen Studiengang des Fachbereichs belegen, wird Ihnen im Abschlusszeugnis der Zusatz ‚Aspekte der/des [Name der Spezialisierung oder des Studiengangs]‘ ausgewiesen.
Was ändert sich in Bezug auf den Zugang zu Modulen?
Die Zugangsvoraussetzungen für Bachelormodule in höheren Semestern sind neu geregelt. Beachten Sie daher §§ 4 und 5 sowie den Modulkatalog in der Anlage 1 der jeweiligen BPO-B.
Was ändert sich in Bezug auf mündliche Ergänzungsprüfungen?
Die mündliche Ergänzungsprüfung (MEP) bleibt auch unter der neuen PO 2025 als zusätzliche Chance im Prüfungsverlauf erhalten. Neu ist: Sie kann gezielt in bis zu zwei Modulen während des gesamten Studiums genutzt werden – und zwar dann, wenn eine Klausur auch im zweiten Wiederholungsversuch nicht bestanden wurde (vgl. § 7 Abs. 3 BPO-B und MPO-B).
Muss ich in die neue PO 2025 wechseln?
Nein, Sie müssen nicht wechseln. Die alte PO gilt bis zum 28. Februar 2030 (Bachelor) bzw. bis zum 28. Februar 2027 (Master), danach erfolgt automatisch die Überführung in die PO 2025. Bis dahin ist jedoch ein freiwilliger Wechsel möglich – auf Antrag jeweils zum Semesterbeginn.
Was passiert, wenn ich nicht in die PO 2025 wechsle?
Ein Verbleib in der alten PO ist bis Februar 2030 (Bachelor) bzw. bis Februar 2027 (Master) möglich und sicher. Wenn Sie nicht freiwillig in die PO 2025 wechseln, gilt für Sie weiterhin Ihre bisherige PO.
Wichtig: Alte Module werden durch neue aus der PO 2025 sukzessive ersetzt, so dass es im Laufe der Zeit zu Änderungen im Studienverlauf und möglichen Anpassungen bei den Kursangeboten kommen kann. Zur Orientierung dient die Äquivalenzliste.
Was muss ich tun, um in die neue PO 2025 zu wechseln?
Der PO-Wechsel ist eine freiwillige Entscheidung. Weil der Wechsel von Ihrer bisherigen PO in die neue PO nicht automatisch erfolgt, sondern eine bewusste und formale Entscheidung Ihrerseits ist, muss dann ein Antrag auf PO-Wechsel gestellt werden.
Der unterschriebene Antrag mit dem Betreff "Wechsel in die PO 2025" ist über das Prüfungsamt zu stellen und wird per E-Mail an i-amt-whv@ich-will-keinen-spamjade-hs.de übermittelt. Beachten Sie dabei folgende Fristen:
- Antragstellung bis zum 31. August → Wechsel in die PO 2025 zum 1. September
- Antragstellung bis zum 28./29. Februar → Wechsel in die PO 2025 zum 1. März
Wichtig: Der Wechsel ist unwiderruflich – eine Rückkehr zur alten PO ist nach erfolgtem Wechsel nicht mehr möglich.
Die alte PO gilt bis zum 28. Februar 2030 (Bachelor) bzw. bis zum 28. Februar 2027 (Master), danach erfolgt automatisch die Überführung in die PO 2025.
Was passiert, wenn ich in die PO 2025 wechsle?
Ab dem Semester, das auf die Antragstellung folgt, studieren Sie nach den Regelungen der neuen PO 2025. Ihre bisherigen Prüfungs- und Studienleistungen werden gemäß der Äquivalenzliste übernommen – einschließlich etwaiger Fehlversuche.
Werden meine bisherigen Leistungen übernommen?
Ja, sofern inhaltlich vergleichbar. Eine Äquivalenzliste hilft Ihnen, dies vorab zu prüfen. Auch Fehlversuche werden übernommen.
Was ist eine Äquivalenzliste?
Die Äquivalenzliste ist ein Orientierungstool, das Ihnen als Student_in helfen soll, herauszufinden, welche Ihrer bereits bestandenen Module aus einer älteren Prüfungsordnung (PO 2018, 2019 oder 2020) im Fall eines Wechsels in die neue PO 2025 automatisch anerkannt würden.
Weil die Umstellung auf das neue Modulangebot sukzessive erfolgt, zeigt die Äquivalenz gleichzeitig auf, welche Ersatzmodule für nicht mehr angebotene Module belegt werden müssen.
Wichtig: Das Tool ist kein offizieller Anerkennungsbescheid, sondern dient als Hilfestellung bei der individuellen Entscheidungsfindung im Hinblick auf den PO-Wechsel. Haben Sie Fragen und möchten Beratungsangebote nutzen, legen Sie Ihrer Ansprechperson die ausgefüllte Äquivalenz im Vorfeld vor.
Was passiert, wenn ein von mir bestandenes Modul kein direktes Äquivalent in der PO 2025 besitzt?
Für Einzelfälle bitte Beratung nutzen.
Welche Fristen oder spezifische Termine muss ich beachten?
Die alte PO gilt bis zum 28. Februar 2030 (Bachelor) bzw. bis zum 28. Februar 2027 (Master), danach erfolgt automatisch die Überführung in die PO 2025.
Möchten Sie bis dahin in die neue PO 2025 wechseln, beachten Sie bitte folgende Fristen:
- Antragstellung bis zum 31. August → Wechsel in die PO 2025 zum 1. September
- Antragstellung bis zum 28./29. Februar → Wechsel in die PO 2025 zum 1. März
Was ändert sich in Bezug auf das Studium in Teilzeit
Die Regelungen betreffend das Studium in Teilzeit ändern sich nicht (vgl. § 3 PO).
Was ändert sich in Bezug auf ein Auslandssemester?
Ein Auslandsaufenthalt während des Studiums ist weiterhin möglich. In der PO 2025 besteht erstmals die Möglichkeit, ein erfolgreich absolviertes Auslandssemester – unter bestimmten Voraussetzungen – mit dem Zusatz ‚International‘ im Abschlusszeugnis vermerken zu lassen (vgl. § 5 Abs. 5 BPO).
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