Möglichkeiten externer Förderung
Hochschulen sind bei ihren Forschungsvorhaben maßgeblich auf die Akquise von Drittmitteln angewiesen.
Unterstützung und Beratung
Antragsforschung
Bei allen Forschungsvorhaben, bei denen ein Antrag auf Förderung gestellt wird, hilft das Referat Forschung & Transfer bei:
- Recherche von Fördermöglichkeiten
- Suche nach Kooperationspartnern
- Projektkalkulation
- Kommunikation mit dem Mittelgeber
- Hilfe mit den notwendigen Antragsformularen und weiteren Formalitäten
- Querlesen Ihres Antrags
- Aufsetzen von Kooperationsverträgen
Auftragsforschung
Bei allen F+E-Vorhaben, bei denen Sie als Dienstleister für ein Unternehmen (oder andere) im Auftrag tätig werden, ist das Dezernat 2.3 Dritt- und Sondermittelabteilung Ihr Ansprechpartner.
- Projektkalkulation
- rechtliche Hinweise
- Aufsetzen von Verträgen
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Diesen Service bietet an:
Recherchemöglichkeit
Aktuelles
Ausschreibung Durchbrüche
Durchbrüche: Ausschreibung zur Unterstützung von Kooperationsprojekten zwischen Wissenschaft und Wirtschaft.
Ziel der Ausschreibung: Kooperative Forschungsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu fördern, in denen co-kreativ Forschungsergebnisse mit hohem Innovationspotential geschaffen und/oder signifikant weiterentwickelt werden und hierdurch einen Beitrag zur Förderung des Wissens- und Technologietransfers geleistet wird. Gesucht werden dabei besonders kreative und zugleich risikofreudige Ideen und Konzepte, die sich ausgehend von der Grundlagen- bzw. anwendungsorientierten Forschung an bedeutende wissenschaftliche, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Herausforderungen heranwagen, ambitioniert innovativ sind und eine signifikante Verbesserung des bestehenden technischen Status-Quo (im Sinne des Transfers zu höheren Technologiereifegraden) versprechen oder ein hohes Potential für marktverändernde Wirkung aufweisen. Die Ausschreibung richtet sich an niedersächsische Hochschulen in staatlicher Verantwortung (§2 NHG) und vom Land finanzierte Forschungseinrichtungen mit Sitz in Niedersachsen. Nur diese sind antragsberechtigt und förderfähig.
Die Förderhöchstgrenze liegt bei 1 Mio. Euro für einen Zeitraum von maximal 2 Jahren. Die öffentliche Förderung muss zwingend durch eine private Finanzierung des beteiligten Unternehmens bzw. der beteiligten Unternehmen in gleicher Höhe ergänzt werden. Dabei werden neben Geld- auch in-kind Leistungen anerkannt (vorhabenbezogene Sach-, Dienst- oder Personalleistungen sowie Bereitstellung von Versuchsanlagen, Geräten oder Material). Beteiligte Unternehmen erhalten keine öffentliche Förderung.
Anträge können laufend, zunächst bis zum 1. Juni 2023 eingereicht werden. Die Förderung des MWK erfolgt bei positiver Begutachtung der Anträge im Rahmen einer Jurysitzung auf „first-come-first-serve“ Basis bis die Fördermittel ausgeschöpft sind. Es stehen 4 Mio. EUR aus dem Niedersächsischen Vorab der VolkswagenStiftung zur Verfügung.
Alles Nähere entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung (https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/niedersachsen-legt-neues-programm-fur-forschungsforderung-auf-210829.html) und dem Ausschreibungstext, der – wie auch das Antragsformular sowie ein Formular für den Ausgaben- und Finanzierungsplan - unter folgendem Link verfügbar ist: https://www.mwk.niedersachsen.de/210494.html
Sie planen eine Antragstellung? Dann nehmen Sie bitte Kontakt zum Forschungsmanagement auf.
Verschiedene Mittelgeber und Förderlinien
Bund
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI)
ZIM - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
mFUND - Förderlinie 1: kleinere Projekte, Machbarkeitsstudien
Land
EU (inkl. EFRE)
Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)
Interreg Vb - Programmgebiet NorthSeaRegions
Interreg Va - Programmgebiet Deutschland-Nederland
EU - Horizon 2020
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Deutsche Forschungsgemeinschaft
DFG-Beauftragter der Jade Hochschule:
Prof. Dr. Matthias Blau