Nach der Zulassung

Willkommen an der Jade Hochschule! Auf dieser Seite erklären wir Ihnen die wichtigsten Schritte, die Sie nach Ihrer Zulassung, bei Ihrer Ankunft und zu Beginn Ihres Studiums unternehmen müssen. Wenn Sie spezielle Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Wir freuen uns darauf, Sie bald persönlich kennenzulernen, zum Beispiel bei den Orientierungstagen!

Immatrikulation

Mit der Zulassung erhalten Sie Informationen zur Immatrikulation (=Einschreibung). Sie müssen die Annahmeerklärung zusammen mit den dort geannanten Unterlagen (meist Foto, Krankenversicherungsnachweis und gegebenenfalls Praktikumsnachweis und Deutschzertifikat) per Post an das Immatrikulationsamt schicken. Überweisen Sie dann die Semestergebühren.

Nur wenn Sie alle Dokumente vollständig und innerhalb der vorgegebenen Frist eingereicht sowie die Semestergebühr überwiesen haben, werden Sie eingeschrieben.

Krankenversicherung

Alle Studierenden unter 30 Jahren müssen bei der Immatrikulation bzw. Rückmeldung eine kostendeckende Krankenversicherung für das jeweilige Semester nachweisen.  Allen Versicherungspflichtigen steht es frei, bei welcher Krankenkasse sie sich zu welchen Konditionen versichern wollen.

Als Studierender bis zum 30. Lebensjahr haben Sie Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung zu einem ermäßigten monatlichen Beitragssatz. Sie müssen mit circa 80 Euro pro Monat rechnen. Ausgenommen von der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung sind Studierende, die mehr als 14 Fachsemester studiert und das 30. Lebensjahr vollendet haben.

Unter gewissen Umständen – z.B. wenn Ihr Heimatland ein so genanntes Sozialabkommen mit Deutschland geschlossen hat – kann die Versicherung aus Ihrem Heimatland in Deutschland anerkannt werden. Das sind in der Regel europäische Versicherungen.

Weitere Informationen über das deutsche Krankenversicherungssystem finden Sie beim DAAD.

 

 

Studienfinanzierung

Neben den Lebenshaltungskosten müssen die Krankenversicherung und der Semesterbeitrag bei den Kosten für das Studium einkalkuliert werden.

Es gibt in Deutschland keine Studiengebühren. Die Hochschulbildung ist also zunächst kostenfrei. Es gibt dennoch einen Semesterbeitrag, der gezahlt werden muss. Damit wird unter anderem das Semesterticket und auch das vergünstigte Essen in der Mensa finanziert. Eine genaue Auflistung der aktuellen Höhe und Zusammensetzung der Gebühr finden Sie auf der Seite des Immatrikulationsamts.

Die Semestergebühren müssen jeweils für das Sommersemester zwischen dem 15.12. und 5.1. und für das Wintersemester zwischen dem 15.6. und 30.3. gezahlt werden.

Es ist nicht möglich die Semestergebühren in Raten zu zahlen; legen Sie sich deshalb während des Semester möglichst schon Geld für Ihre Rückmeldung zurück. Die Rückmeldung erfolgt lediglich durch die Zahlung der Gebühren und signalisiert der Hochschule, dass Sie auch im kommenden Semester weiter an der Jade Hochschule studieren werden. Auch wenn es nach Ablauf der Rückmeldefrist zunächst eine Mahnung gibt, bedeuten nicht gezahlte Semestergebühren recht schnell die Exmatrikulation. Dies muss unbedingt vermieden werden, denn die negativen Auswirkungen auf Krankenversicherung, Studienzeit und Aufenthaltstitel etc. sind enorm.

An der Jade Hochschule existiert keine Fördermöglichkeit für den Semesterbeitrag. Sie müssen diesen daher selbstständig durch das ganze Studium finanzieren können. 

 

Campus Card

Die Campus Card ist Ihr Studienausweis. Studierende erhalten oftmals vielfältige Vergünstigungen, beispielsweise bei Eintritten (Kino, Schwimmbad, etc.), Zeitungsabos, Bankkonten, Handytarifen, Hard- und Software für den PC, etc. Sparen Sie Geld indem Sie mit der Campus Card nachweisen, dass Sie an der Jade Hochschule studieren!

Gleichzeitig ist die Campus Card Ihr Semesterticket und berechtigt Sie zur kostenlosen Nutzung der regionalen Züge in Niedersachsen und sogar bis Bremen oder Hamburg fahren. Aber nicht alle Züge sind erlaubt – achten Sie unbedingt auf die Regelungen (unter: https://www.dein-semesterticket.de/alles-zum-ticket/streckennetz/) um teure Bußgelder zu vermeiden!

Auch die Bibliotheksnutzung funktioniert an der Hochschule über die Campus Card. Sie ist also auch Ihr Bibliotheksausweis!

Außerdem können Sie ihre Campus Card mit Bargeld aufladen und beispielsweise in der Mensa damit zahlen. Auch an den Kopierern der Hochschule können Sie mit der Karte zahlen und benötigen diese, um an den Geräten drucken zu können.

Sollte die Karte mal verloren gehen oder Sie sich am Ende Ihrer Studienzeit den Restbetrag auszahlen lassen wollen, können Sie beim Rechenzentrum einen entsprechenden Antrag stellen.

Studentische Email-Adresse

Mit der Einschreibung an der Jade Hochschule erhalten Sie automatisch eine studentische Email Adresse. Diese sieht in der Regel wie folgt aus: vorname.nachname@student.jade-hs.de und kann abgerufen werden unter https://mail.jade-hs.de/.

Es ist verpflichtend diesen Posteingang regelmäßig zu überprüfen, denn offizielle und wichtige Informationen der Hochschule werden ausschließlich dorthin (und nicht an private Email Adressen!) gesandt. Auch Stipendien werden beispielsweise so bekanntgegeben; es kann sich also lohnen!

Postadresse

Gibt es sehr wichtige Informationen z.B. zu einer drohenden Exmatrikulation, kann ein Brief auch per Post an Sie adressiert werden. Stellen Sie daher sicher, dass Ihr Name, vollständig und richtig, an Ihrem Briefkasten steht und die Adresse im eCampus aktuell ist!

Visum

Studierende aus den Ländern der Europäischen Union benötigen kein Visum, um nach Deutschland zu kommen. Dies gilt auch für einige andere Staaten. Aktuelle Informationen über die Einreisebestimmungen der Bundesrepublik Deutschland bietet das Auswärtige Amt.

Informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen Botschaft über die erforderlichen Unterlagen und die Art des Visums.

Bitte beachten Sie, dass Sie im Visumsantrag ausreichend finanzielle Mittel nachweisen müssen. Diese geschieht über ein Sperrkonto. Weitere Informationen finden Sie bei der für Sie zuständigen Botschaft und auf der Seite des Auswärtigen Amts.

Wohnen

An deutschen Hochschulen ist in der Regel kein Campussystem angeschlossen. Studierende müssen sich selbst um eine Unterkunft bemühen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich um ein Zimmer im Studentenwohnheim zu bewerben. Die Bewerbungsunterlagen hierfür finden Sie beim Studentenwerk

Viele Wohngemeinschaften mit deutschen Studierenden finden Sie unter wg-gesucht.de.

Haben Sie Interesse an einer privaten Unterkunft, kann Ihnen auch das Studentenwerk bei der Suche nach einem Zimmer behilflich sein. 

Weitere standortbezogene Tipps zur privaten Wohnungssuche finden Sie auf unseren Studienortseiten. Es lohnt sich auch immer am Schwarzen Brett in der Hochschule oder in der Zeitung zu suchen.

In Deutschland ist es üblich, dass die Vermieter eine Kaution von 1-3 Monatsmieten verlangen. Diese erhalten Sie bei Auszug zurück. Sind allerdings Schäden an der Wohnung entstanden, darf der Vermieter soviel von der Kaution einbehalten, wie zur Behebung der Schäden notwendig ist. Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, sollten Sie ihn genau durchlesen.

Aufenthaltstitel und Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde ist der wichtigste Ansprechpartner, wenn es um Ihr Visum und/ oder Ihren Aufenthaltstitel geht. Bleiben Sie bitte in Kontakt mit der Ausländerbehörde und teilen Sie dort alle entscheidenden Änderungen rechtzeitig mit (Umzug, geplante Studiengangswechsel etc.). Es ist sehr wichtig die bürokratischen Dinge rechtzeitig und korrekt zu erledigen, damit später keine Probleme daraus entstehen.

Sprechen Sie uns an, wenn die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels bevorsteht und Sie Schwierigkeiten vermuten. Zur Vorbereitung auf das Gespräch bringen Sie bitte einen Werdegang seit Ihrer Einreise nach Deutschland mit.

Beachten Sie, dass ein Studiengangswechsel nicht immer unproblematisch sind und auch nicht unbegrenzt möglich sind. Hier ist es wichtig dies mit der Ausländerbehörde abzusprechen, bevor Sie die Entscheidung treffen. Melden Sie sich bei Fragen frühzeitig bei uns!